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Usenet-Software: Filesharing der anderen Sorte

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Das Usenet ist ein Teil des Internets, in dem Sie andere Software benötigen als beim Surfen im World Wide Web.

Hier finden Sie weiterführende Ratgeber zu Usenet-Software:

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Nicht nur im World Wide Web werden Dateien getauscht

Wie funktioniert die Usenet-Software?
Wie funktioniert die Usenet-Software?

Der Begriff des Internets bezieht sich auf ein weltweites Netzwerk aus Rechnern. Fälschlicherweise wird dieser oft mit dem sogenannten World Wide Web (WWW) gleichgesetzt. Letzteres bezieht sich jedoch auf eine bestimmte Anwendung, die sich dieses Netzwerk zunutze macht. Internetseiten, die mit „http://“ beginnen, gehören alle zum WWW und sind über Webbrowser in vielen Ländern frei zugänglich.

Informationen und Daten können jedoch nicht nur über das World Wide Web getauscht werden. Auch das sogenannte Usenet und die Software, die dafür entwickelt wird, ermöglichen eine Art File-Sharing. Schon 10 Jahre vor der Etablierung des Webs, welches heute die meisten Personen nutzen, erfolgte der rege Datenaustausch über Usenet-Software und den dazugehörigen „Newsgroups“.

Inhalt

  • Nicht nur im World Wide Web werden Dateien getauscht
  • Ursprung und Funktionsweise der Usenet-Software
    • Kann Usenet-Software eine Abmahnung nach sich ziehen?

Ursprung und Funktionsweise der Usenet-Software

Das Usenet wurde ursprünglich im Jahr 1979 dafür entwickelt, um Neuigkeiten und Ankündigungen zwischen der Universität von North Carolina und der Duke Universität auszutauschen. Doch über die Zeit fand das System auch andere Anhänger, die eigene Newsgroups gründeten und sich untereinander austauschten.

Beim Usenet handelt es sich um ein Client-Server-System. Der „Client“ läuft auf dem Computer eines Nutzers und bezeichnet die Software, welche das Usenet ansteuert und Datenanfragen an einen Server stellt, der auf einem anderen Rechner läuft. Entsprechende Nutzersoftware wird generell auch als Newsreader bezeichnet. Da Usenet für die Verbreitung von News entwickelt wurde, sind diese Bezeichnungen bis heute üblich, auch wenn andere Arten von Dateien ausgetauscht werden.
Beim Usenet gibt es kein zentrales System.
Beim Usenet gibt es kein zentrales System.

Ein großer Unterschied zum WWW besteht darin, dass beim Usenet kein zentrales System arbeitet, dass Nachrichten oder Artikel an alle Server gleichzeitig überträgt. Es kommt jedoch in regelmäßigen Abständen zu Verbindungen zwischen einzelnen News-Servern, die ihre Dateien untereinander austauschen. So kommt es zu einem konstanten Informationsaustausch und der Entstehung langer Diskussionsbäume, auch Threads genannt. Die Vorgänge, die dabei ablaufen, lassen sich mit jenen im Zeitungswesen vergleichen:

  • Es wird ein Artikel für eine Zeitung (Newsgroup) geschrieben.
  • Ein Leser bezieht sich auf diesen in einer Antwort, die der Zeitung zugeschickt wird.
  • Andere Leser können auf den Artikel oder eine dazugehörige Antwort reagieren.
Usenet-Reader und die dazugehörigen Newsgroups werden anders als die Leserbriefe in einer Redaktion selten moderiert. Das sorgt für eine hohe Geschwindigkeit bei den Diskussionen. Innerhalb kurzer Zeit können riesige Threads zu kontroversen Themen entstehen.

Kann Usenet-Software eine Abmahnung nach sich ziehen?

Trotz des immer weiter wachsenden World Wide Webs, den verschiedenen Social-Media-Plattformen und den unzähligen Foren machen einige Nutzer immer noch gerne Gebrauch von Usenet-Software und den existenten Newsgroups. Dabei geht es längst nicht mehr nur um den Austausch von Informationen und Diskussionen. Auch der direkte Download bzw. der Upload von Medien findet über das Usenet statt.

Dabei sollten Nutzer darauf achten, dass auch die Verwendung von Usenet-Software nicht für Gesetzesfreiheit sorgt. Urheberrechtsverletzungen, die durch einen unrechtmäßigen Download entstehen, können auch in diesem Bereich für Abmahnungen sorgen. Bei Problemen sollten sich Betroffene am besten an einen Anwalt wenden, der im Internetrecht versiert ist wenden.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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