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Unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Unentschuldigte Fehlstunden in der Ausbildung können ernste Folgen haben

Unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung ist ein Vertragsverstoß.
Unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung ist ein Vertragsverstoß.

Ein Azubi hat verschiedene Pflichten, die im Rahmen seiner Ausbildung zu erfüllen sind. So gibt es beispielsweise die Lernpflicht, wonach Lehrlinge sich um einen erfolgreichen Abschluss bemühen müssen.

Hingegen sorgt die Schweigepflicht dafür, dass keine Betriebsgeheimnisse nach außen getragen werden dürfen.

Nicht zuletzt gibt es die Teilnahmepflicht, wodurch unentschuldigte Fehltage in der Ausbildung besonders ernste Folgen haben können. Doch wie berechtigt ist beispielsweise eine Abmahnung, die durch unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung oder der Berufsschule zustande kommt? Die Antwort darauf liefert dieser Ratgeber. Nicht zuletzt können Sie zur Abmahnung, die ein Azubi durch unentschuldigtes Fehlen erhält, ein Muster herunterladen.

Inhalt

  • Unentschuldigte Fehlstunden in der Ausbildung können ernste Folgen haben
  • Unentschuldigtes Fehlen in Berufsschule und Betrieb: Eine Abmahnung droht
    • Generelles zu Abmahnungen in der Ausbildung
    • Unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung: Das Muster zum Download

Unentschuldigtes Fehlen in Berufsschule und Betrieb: Eine Abmahnung droht

Wie bereits erwähnt, gilt in der Ausbildung eine Teilnahmepflicht. Unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung, ob in der Berufsschule oder direkt im Ausbildungsbetrieb, wird kein Ausbilder lange tolerieren. Was folgt, ist oft absehbar: Eine Abmahnung folgt auf unentschuldigtes Fehlen. Der Azubi wird so angehalten, sein Fehlverhalten einzusehen und sich zu bessern.

Wer durch unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung glänzt, erhält zu Recht eine Abmahnung. Denn durch das „Schwänzen“ kommt es zu einer Vertragsverletzung. Entsprechend ist das Aussprechen von Abmahnungen für Unternehmer eine legitime Reaktion.

Doch was ist, wenn der betroffene Azubi auch nach Erhalt eines Abmahnschreibens durch unentschuldigtes Fehlen in Berufsschule oder Ausbildungsbetrieb auffällt? Dann kann es durchaus zu mehreren Abmahnungen und sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Azubis einen besonderen Schutz genießen. Diese können sich daher durchaus gegen Kündigungen wehren, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Unentschuldigtes Fehlen in Berufsschule oder Ausbildungsbetrieb wird zurecht abgemahnt.
Unentschuldigtes Fehlen in Berufsschule oder Ausbildungsbetrieb wird zurecht abgemahnt.

Unternehmer haben aber auch andere Optionen zur Verfügung, wenn sie mit einem unbequemen Lehrling umgehen müssen, der ständig durch unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung auffällt. So ist es zunächst immer sinnvoll, das Gespräch mit dem Auszubildenden zu suchen.

Hilft das nicht, kann auch die zuständige Innung bzw. Kammer dabei helfen, den „Problemfall“ eventuell an ein anderes Unternehmen zu vermitteln.

Generelles zu Abmahnungen in der Ausbildung

Nicht nur unentschuldigtes Fehlen kann eine Ausbildung negativ beeinträchtigen und Abmahnschreiben nach sich ziehen. Verschiedene Verstöße sind diesbezüglich denkbar. Dazu zählen auch:

  • Es herrscht eine mangelnde Bereitschaft, den betrieblichen Vorschriften zu folgen.
  • Eine unberechtigte Krankmeldung in der Ausbildung erfolgt.
  • Ein Auszubildender kommt trotz mehrerer Ermahnungen immer wieder zu spät.

In jedem der genannten Fälle wird gegen Pflichten verstoßen, die Auszubildende beachten müssen. Abmahnungen sind folglich oft berechtigt. Diese müssen in jedem Fall drei grundlegende Aspekte beinhalten. Dazu gehören zum einen die objektive Beschreibung des Fehlverhaltens und die Aufforderung, dass die abgemahnte Person sich in Zukunft wieder vertragskonform verhalten soll.

Eine Abmahnung, die durch unentschuldigte Fehltage in der Ausbildung entsteht, muss den Wiederholungsfall klar regeln.
Eine Abmahnung, die durch unentschuldigte Fehltage in der Ausbildung entsteht, muss den Wiederholungsfall klar regeln.

Zum anderen sollten Ausbilder stets auch die Konsequenzen für den Wiederholungsfall benennen. Wird eine Kündigung nicht als Konsequenz für erneute Verstöße benannt, kann diese bei einem erneuten Verstoß nicht nur kaum durchgesetzt werden. Ohne die Nennung dieser arbeitsrechtlichen Folge handelt es sich auch nicht wirklich um eine Abmahnung. Denn dann liegt nur eine Ermahnung vor. Wer unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung sanktionieren möchte, sollte deshalb auf die Formulierungen achten.

Unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung: Das Muster zum Download

Zur Abmahnung, die durch unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung zustande kommt, können Sie im Folgenden ein Muster herunterladen. Dieses dient jedoch nur zur Orientierung und soll Ihnen einen Eindruck vom Schreiben vermitteln.

Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Musterazubi,

wir sehen uns leider dazu veranlasst, Ihnen aufgrund von sich immer wiederholenden Verstößen eine Abmahnung auszusprechen. Das liegt daran, dass Sie ständig durch unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung auffallen und trotz Ermahnungen Ihr Verhalten nicht bessern. Es folgt ein detailliertes Protokoll aller Fehlzeiten, zu denen keine ordnungsgemäßen Entschuldigungen vorliegen. Auch unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule sind darin verzeichnet:

[Auflistung aller Fehltage unter Angabe von Datum und Uhrzeit]

Ein unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den bestehenden Ausbildungsvertrag da. Sie sind verpflichtet, an jedem Tag der Lehre pünktlich am vereinbarten Ausbildungsort zu erscheinen. Entsprechend ist auch ein unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule nicht akzeptabel. Trotzdem sind Sie ständig durch unangemeldete Fehlzeiten sowohl im Betrieb als auch der zuständigen Berufsschule aufgefallen.

Ein solches Fehlverhalten können wir von Ihnen als Auszubildenden nicht hinnehmen. Wir fordern Sie hiermit auf, sich den Pflichten bewusst zu werden, die Ihnen durch das Ausbildungsverhältnis auferlegt werden und sich entsprechend zu verhalten. Sehen Sie Ihr Fehlverhalten jedoch nicht ein, ist das bestehende Ausbildungsverhältnis gefährdet. In diesem Fall sehen wir uns gezwungen, eine Kündigung in die Wege zu leiten.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift der Geschäftsführung]

Empfangsbestätigung:

Hiermit bestätige ich, das Abmahnschreiben gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

[Unterschrift des Azubis]

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Abmahnung durch unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung (.doc)
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Moaz meint

    30. Juni 2022 at 14:25

    Hallo guten Tag
    Ich mach gerade mein Ausbildung als Anlage Mechaniker und bin in dritten Lehrjahr Aber im letzte Lehrjahr hab leider so viel fehlstunden ungefähr 192 und 22 unentschuldigt sind von daher
    Möchte ich gerne mich informieren lass, was der Arbeitgeber machen kann,

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  2. Msa meint

    26. Juni 2019 at 21:05

    Hallo
    Guten tag ich mache jetzt bus führerschein. Bildungsgutschein 17.06 .19 abgelaufen
    Aber noch nicht fertig.
    Ich möchte abbrechen weil ich möchte andere job arbeiten.wegen geld stress familie problem . Ich möchte arbeiten
    Soll ich etwas rüchzahlung. Weil mein sprache nicht gut . Ich kann nicht bestanden prüfung
    Bitte helfen sie mir
    Lg

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2019 at 10:08

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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