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Tauschbörse im Internet: Vorsicht ist angesagt!

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Sind P2P-Tauschbörsen illegal?

Eine Abmahnung kann der Nutzung einer Tauschbörse folgen.
Eine Abmahnung kann der Nutzung einer Tauschbörse folgen.

Puristen geraten bei diesem Wort ins Schwelgen: Zurück in alte Zeiten, in denen der Tausch noch eins zu eins erfolgte, ohne Umweg über Geld. Ob Bücher oder Kleidung: Tauschbörsen erfreuen sich 2015 gerade in Großstädten wachsender Beliebtheit.

Taucht der Begriff „Tauschen“ jedoch in Zusammenhang mit dem World-Wide-Web (WWW) auf, bekommt er eine weitaus dramatischere Bedeutung – meist sind damit illegale Tauschbörsen im Internet gemeint.

In diesem Kontext können auf einen Besuch einer Online-Tauschbörse Abmahnungen folgen. Denn oft verbirgt sich dahinter eine illegale Filesharing-Anwendung, durch welche Benutzer urheberrechtlich geschützten Content tauschen.

Inhalt

  • Sind P2P-Tauschbörsen illegal?
    • Das Filesharing-Prinzip
  • Die Musiktauschbörse im Internet: Eine Verletzung des Urheberrechts
    • Verschleierung durch geschützte Netzwerke
      • Wie ermitteln die Behörden Nutzer der illegalen Dienste?
    • Über eine Musikbörse Lieder herunterladen: Das ist illegal!
    • Anwälte mahnen trotz tadellosem Verhalten: Besitzer von Routern müssen besonders vorsichtig sein
      • Fazit: Eine Internet-Tauschbörse zu benutzen kann teuer werden

Das Filesharing-Prinzip

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Daten im Internet mit anderen Nutzern zu tauschen. Filesharing (auf Deutsch: Dateien tauschen) ist also nicht per se illegal. Viele Unternehmen nutzen die entsprechenden Programme, um beispielsweise Arbeitspläne unter allen Mitarbeitern zu verteilen.

Auch in diesen Fällen kann von einer Internet-Tauschbörse bzw. einem Filesharing-Netzwerk die Rede sein: Die Mitarbeiter haben Zugriff auf geteilte Daten und können diese weiter verbreiten.

Das Teilen der Informationen und Daten erfolgt oft über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (auch Peer-2-Peer- oder P2P-Netwerk genannt). Dieses verfügt über einen speziellen Aufbau, bei welchem jeder Nutzer zeitgleich einige oder alle Daten zur Verfügung stellt.

Eine viel genutzte Tausch-Plattform im Internet ist beispielsweise Dropbox. Alle Nutzer (User) der Börse haben Zugang zu den hochgeladenen und geteilten Daten und können sich diese auch herunterladen.

Wenn die getauschten Dateien jedoch einem Urheberrecht unterliegen, wird das Tauschen illegal.

Die Musiktauschbörse im Internet: Eine Verletzung des Urheberrechts

Außerhalb des Arbeitsbereichs haben sich im WWW Tauschbörsen entwickelt, welche illegalen Content kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören nicht nur Musiktauschbörsen: Das Tauschen von eBooks ist ebenso illegal wie Tauschbörsen, die Software anbieten.

Verschleierung durch geschützte Netzwerke

Bei Tauschbörsen im Internet ist Vorsicht geboten.
Bei Tauschbörsen im Internet ist Vorsicht geboten.

Illegale Plattformen funktionieren in der Regel nach einem anderen Prinzip als erlaubte Filesharing-Netzwerke. Die Netze sind so aufgebaut, dass die Identität der User möglichst nicht herauszufinden ist.

Viele Anbieter greifen auf das sogenannte BitTorrent-Protokoll zurück. Dieses ermöglicht die schnelle Übertragung beim Tauschen großer Daten.

Wie ermitteln die Behörden Nutzer der illegalen Dienste?

Der Schlüssel ist die IP-Adresse (Internetprotokoll). Diese funktioniert ähnlich wie eine Postanschrift: Sie leitet zu empfangende Daten an das richtige Endgerät.

Auf diesem Weg können Abmahnanwälte den Adressat eines illegalen Datenpackets zurückverfolgen – ist deren Suche erfolgreich, folgt eine Abmahnung. Bei einer Tauschbörse, die Filme zum Download anbietet, ist deshalb Vorsicht geboten!

Durch eine Verschlüsselung, welche über mehrere Netzwerk-Knotenpunkte verläuft, verschleiern die Torrent-Programme die Identitäten der Nutzer. Dieses Tauschmanöver ist jedoch nicht wasserdicht.

Über eine Musikbörse Lieder herunterladen: Das ist illegal!

In der Regel konzentrieren sich Behörden vor Allem auf jene Nutzer, die illegalen Content online stellen und verteilen. User, die das Netzwerk nur zum Herunterladen gebrauchen, sollten sich dennoch nicht allzu sicher fühlen: Die spezielle Konfiguration der verwendeten P2P-Netze erlaubt keine reine Download-Nutzung.

In den allermeisten Fällen benötigen Sie spezielle Programme für den Download von einer Tauschbörse – einen sogenannten Client. Dieser stellt die Verbindung zum Netzwerk her und koordiniert die Abläufe.

P2P-Netzwerke sind derart aufgebaut, dass Nutzer den bereits gespeicherten Content während des Herunterladens zeitgleich für weitere User zur Verfügung stellen. Diese besondere Netzarchitektur ermöglicht einen deutlich schnelleren Download für alle Mitglieder des Netzes.

Allerdings machen sich damit alle Benutzer einer illegalen Tauschbörse zum Verteiler von urheberrechtlich geschützten Material.

Jeder Benutzer einer illegalen Börse kann also für das Tauschen abgemahnt werden.

Anwälte mahnen trotz tadellosem Verhalten: Besitzer von Routern müssen besonders vorsichtig sein

Finger weg von der eBook-Tauschbörse: Auch hier unterliegen die Bücher meist einem Urheberrecht.
Finger weg von der eBook-Tauschbörse: Auch hier unterliegen die Bücher meist einem Urheberrecht.

Manchmal bekommen Internetnutzer eine Abmahnung – etwa weil sie über eine Tauschbörse Software illegal bezogen hätten – obwohl sie die entsprechende Tat nicht begangen haben.

Die Abmahnung kann dennoch rechtens sein! In Deutschland gilt die sogenannte Störerhaftung. Diese legt fest, dass die Besitzer von Geräten, die eine Internetverbindung ermöglichen (Router) für die Absicherung des Geräts verantwortlich sind.

Daraus folgt, dass sie unter Umständen für Vergehen, die von diesem Internetzugang aus begangen wurden, haftbar sind.

Achten Sie also darauf, Ihren Router entsprechend mit einem gutem Passwort zu sichern!

Fazit: Eine Internet-Tauschbörse zu benutzen kann teuer werden

Bietet eine Tauschbörse online Produkte kostenlos an – sei es Musik, Software oder andere Artikel – ist Vorsicht geboten! Ein gesundes Misstrauen ist in diesen Fällen angebracht: Für die Urheber wäre es nicht wirtschaftlich, ihre Erzeugnisse umsonst anzubieten. Demnach ist der Download dieser Daten wahrscheinlich illegal.

Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Vergleich anzustellen. Verkaufen andere, seriöse Stellen im Internet oder in Läden dieselben Produkte für deutlich höhere Summen? Trifft dies zu, sollten Sie die Finger von dem verlockenden Umsonst-Angebot lassen: In den wenigsten Fällen sind kostenlose Artikel legal erworben.

Die Benutzung einer Daten-Tauschbörse kann allerdings auch durchaus erlaubt und sehr praktisch sein. Dies hängt von der Natur der ausgetauschten Dateien ab. Produkte, die keinem Urheberrecht unterliegen, dürfen Sie tauschen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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