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Tube 8: Abmahnung wegen Erotikkonsums erhalten?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Die Nachzügler der Abmahnwellen

Durch die Nutzung von Tube 8 eine Abmahnung zu erhalten, ist eher unwahrscheinlich.
Durch die Nutzung von Tube 8 eine Abmahnung zu erhalten, ist eher unwahrscheinlich.

Schon gewusst? Deutschland ist nicht nur beim Fußball Weltmeister. Auch was den Konsum pornographischen Materials im Internet angeht, liegen die Deutschen ganz weit vorn. Online-Forscher der Domain Similarweb haben analysiert, dass etwa 12,5 Prozent aller aus Deutschland aufgerufenen Webseiten pornographische Inhalte aufweisen.

Das ist besonders brisant, wenn es mit der Abmahnwelle in Verbindung gebracht wird, die im Dezember 2013 Nutzer von Redtube getroffen hat.

Auch Tube 8 ist eine Plattform, die Erwachsenenunterhaltung dieser Art bietet. Dieser Ratgeber geht der Frage auf den Grund, ob Konsumenten der Website Gefahr laufen, eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu erhalten. Auch erfahren Sie, welche Merkmale eine echte Abmahnung aufweisen muss und wie der aktuelle Stand der Rechtslage aussieht.

Inhalt

  • Die Nachzügler der Abmahnwellen
  • Wie glaubhaft ist eine Abmahnung zu Tube 8?
    • Das richtige Verhalten bei einer Tube 8-Abmahnung

Wie glaubhaft ist eine Abmahnung zu Tube 8?

Um es gleich klarzustellen: Nutzen Sie reine Streaming-Dienste auf Seiten wie Tube 8, sollten Sie in der Regel nicht Gefahr laufen, eine Abmahnung dafür zu erhalten. Denn es besteht ein Unterschied darin, sich Streams anzusehen, bei denen während des Zuschauens eine temporäre Kopie durch den Zwischenspeicher Ihres Computers läuft, und sich Filme vollständig herunterzuladen und Sie so direkt zu vervielfältigen zu können.

Tube 8 ist eine Erotik-Seite, die den Fokus auf Streaming legt. Solange Sie dort nicht auf etwaige Buttons klicken und wissentlich Mediendateien dauerhaft auf Ihrem Rechner speichern, begehen Sie nach der aktuellen Rechtsauslegung kein Verbrechen. Jedoch sehen nicht alle Anwälte den Unterschied zwischen Streamen und Herunterladen so eindeutig und bestehen darauf, dass in jedem Fall eine Vervielfältigung stattfindet.

Erotik-Domains im Netz setzen oft auf sogenanntes „Canvas Fingerprinting“. Dabei wird eine Art virtueller Fingerabdruck aus den Informationen ihres Browsers und ihres PCs erstellt, für den keine Cookies nötig sind. So wird der User bei jedem Besuch wiedererkannt. Auch die IP-Adresse kann für einige Tage gespeichert werden. Letzteres wird, im Sinne der IP-Rückverfolgung, von Rechtsanwälten oft für Abmahnversuche genutzt.
Wer wegen Tube 8 abgemahnt wird, sollte nicht sofort zahlen. Wir verraten Ihnen, wie Sie sich richtig verhalten.
Wer wegen Tube 8 abgemahnt wird, sollte nicht sofort zahlen.

Auch wenn Abmahnungen für den Konsum von kostenfreien Erotik-Webseiten nach der aktuellen Rechtsauslegung (die sich vor allem auf § 53 und § 44a des Urheberrechtes bezieht) eher unwahrscheinlich sind, können sie nie völlig ausgeschlossen werden.

Kommt es doch einmal dazu, dass eine
Tube 8-Abmahnung bei Ihnen eintrifft, empfiehlt es sich, den folgenden Schritten zu folgen.

Das richtige Verhalten bei einer Tube 8-Abmahnung

  1. Bleiben Sie ruhig.
  2. Observieren Sie die Abmahnung (authentische Abmahnungen werden immer über den Postweg übermittelt).
  3. Überprüfen Sie, ob alle wichtigen Daten enthalten sind (dazu zählt nicht nur Ihr richtiger Name und Ihre Adresse – auch IP-Adresse, Tatzeit und Browserinformationen müssen korrekt sein).
  4. Achten Sie darauf, ob eine Unterlassungserklärung gefordert wird (bei seriösen Abmahnern ist das der Fall).
  5. Verdichtet sich der Eindruck einer Fake-Abmahnung, können Sie diese ignorieren. Sind Sie sich jedoch unsicher, kontaktieren Sie am besten einen Rechtsanwalt.
In der nahen Vergangenheit gab es keinen Fall, in dem jemand von einer seriösen Kanzlei eine Tube 8-Abmahnung bekommen hat. Eine absolute Sicherheit gibt es deshalb aber nicht.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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