Wenn illegales Filesharing vor Gericht führt

So verlockend es ist, sich einen aktuellen urheberrechtlich geschützten Film aus dem Internet zu ziehen – in Deutschland ist der Up- und Download solcher Medien via Clients wie BitTorrent und ABC nicht erlaubt.
Wer sich der Versuchung doch hingibt, macht unter Umständen schnell mit einer Abmahnung von einem Anwalt Bekanntschaft. Denn: Die IP-Adressen – und damit Datum, Uhrzeit und Anschlussinhaber – werden gespeichert und sind damit rückverfolgbar.
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Wie sollten Sie sich verhalten, kommt es seitens Sasse und Partner zur Klage?
Bevor Rechtsanwälte wie Sasse und Partner aus Hamburg Klage einreichen, mahnen sie das Verhalten des Adressaten zunächst ab. Die postalisch zugestellte Abmahnung führt die Forderungen von Sasse und Partner, die im Namen der Urheber handeln, auf. Dazu gehört unter anderem häufig auch eine meist bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, die mit einer Unterschrift versehen binnen einer kurzen Frist zurückgeschickt werden soll. Rechtsanwälte raten hier zur Vorsicht, auch wenn illegales Filesharing betrieben wurde.

Ignorieren Sie die Abmahnung, kann es dazu kommen, dass die Rechtsanwälte eine einstweilige Verfügung beantragen und das ganze Verfahren vor Gericht landet. Sasse und Partner können auch Klage erheben.
Eine Abmahnung kann Sie übrigens auch noch nach Jahren erreichen. Das bedeutet: Sie sind auch noch Jahre nach dem Verstoß nicht aus dem Schneider und müssen damit rechnen, dass Rechtsanwälte auf Sie zukommen.
In der Regel ist es jedoch relativ unwahrscheinlich, dass sich die Kanzlei Sasse und Partner tatsächlich zur Klage entschließt. Auszuschließen ist es allerdings nicht.
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