Illegales Filesharing kann teure Folgen haben
Die meisten Serien, Filme und Musikstücke sind durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, sie dürfen ohne Einverständnis der Rechteinhaber weder gedownloadet noch weiterverbreitet werden. Wer hiergegen verstößt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.
Bestimmte Rechtsanwälte sind auf die Verfolgung dieser Art von Vergehen spezialisiert. So kommt es, dass Anwälte wie Waldorf und Frommer oder Sasse und Partner eine Abmahnung im Namen ihrer Mandanten verschicken. Letztere, die in Hamburg und Berlin ansässige Kanzlei, kümmert sich um alles rund um Medien.
Inhalt
Das enthält eine Sasse-und-Partner-Abmahnung
Eine Abmahnung für illegales Filesharing führt in der Regel zunächst auf, im Namen welches Rechteinhabers gehandelt wird. Des Weiteren zählen Sasse und assoziierte Rechtsanwälte in der Abmahnung auf, wann (Datum) und zu welcher Zeit ebenjener Verstoßoder die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen festgestellt wurde. Es folgt die Benennung der rechtlichen Grundlagen, auf Basis derer die im Folgenden erläuterten Ansprüche erhoben werden.
Wofür eine Abmahnung von Sasse und Partner droht
Die Rechtsanwälte vertraten in der Vergangenheit unter anderem die WVG Medien GmbH, welche Sasse und Partner eine Abmahnung wegen Walking-Dead-Folgen und ihrem widerrechtlichen Tauschen auf Torrent-Plattformen versenden ließ.
Im Zuge diese Abmahnungen verlangen Sasse und Partner häufig auch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages.
Wenn Rechtsanwalt Sasse mit einer Abmahnung wegen Walking-Dead-Folgen oder einem anderen Film an Sie herantritt, sollten Sie keinesfalls ungeprüft den häufig dreistelligen Geldbetrag zahlen und gegebenenfalls einen rechtlichen Beistand die eventuell beigefügte Unterlassungserklärung prüfen lassen. Andernfalls müssen Sie unter Umständen mit schwerwiegenden und teuren Konsequenzen rechnen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ist es ratsam, vorher einen Anwalt um Hilfe zu fragen. Zudem gilt: Gänzlich ignorieren hilft auch nicht, könnte doch schlimmstenfalls aus der Sasse-und-Partner-Abmahnung ein einstweiliges Verfügungsverfahren entstehen.
Nicht immer gelingt es den Abmahnanwälten ihre Forderungen auch durchzusetzen. So kam es im Jahr 2011 zu der Schlagzeile „Sasse und Partner ziehen laufende Abmahnungen zurück.“ Die Begründung damals: Die abzumahnende Urheberrechtsverletzung war nicht mehr einwandfrei nachweisbar. Deshalb wollten Sasse und Partner sogar bereits erhaltene Geldbeträge zurückerstatten.
An diesem Beispiel zeigt sich, dass sich die Lage nicht immer so eindeutig darstellen muss, wie in der Abmahnung der Anschein erweckt wird. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist daher unter Umständen empfehlenswert.
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