Rechtanwälte versuchen die Verjährung herauszuschieben
Illegales Filesharing kann teuer werden, nämlich dann, wenn Sie erwischt werden. Den Tätern auf die Schliche kommen die von den Rechteinhabern engagierten Rechtsanwälte mit Hilfe der IP-Adresse. Anhand dieser lässt sich der Anschlussinhaber schnell finden. Er muss deshalb mit einer Abmahnung rechnen.
Zusätzlich fordern Anwälte wie Rasch aus Hamburg, die namhafte Unternehmen wie die Universal Music GmbH, Sony BMG und EMI vertreten, die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Einmal unterschrieben, verpflichten Sie sich hiermit das abgemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen, sonst werden deftige Vertragsstrafen fällig.
Nicht selten entscheiden sich Abgemahnte trotzdem dazu, die Post vom Anwalt zu ignorieren. Die Folge ist häufig, dass Abmahnanwälte wie die Kanzlei Rasch einen Mahnbescheid beantragen.
Inhalt
Warum schickt Rasch einen Mahnbescheid?
Lassen sich Betroffene durch Abmahnungen nicht beeindrucken, folgt nach einer gewissen Zeit häufig die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Er geht einer Klage voraus, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Die Kanzlei Rasch beantragt Mahnbescheide in der Regel bei einem Amtsgericht, mit dem Ziel, die veranschlagten Zahlungen durchzusetzen. Die Rechtmäßigkeit der Ansprüche wird von dieser Seite nicht überprüft.
Ausschlaggebend für die Versendung von einem Rasch-Mahnbescheid ist die Frage der Verjährung, also der Zeitpunkt, ab dem Rechtsfrieden einkehrt – die Urheberrechtsverletzung nicht mehr verfolgt werden kann. Diese tritt für die geforderten Anwaltskosten in der Regel nach drei Jahren ein. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Urheberrechtsverletzung stattfand.
Was kann gegen einen Mahnbescheid der Rasch Rechtsanwälte getan werden?
Haben Sie Post vom Amtsgericht erhalten, ist es Ihr Recht, gegen den von der Kanzlei Rasch erwirkten Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Hierfür haben Sie zwei Wochen nach Zustellung Zeit und müssen keinen Grund angeben. Er kann zudem formlos erfolgen. Einzige Bedingung: Der Widerspruch muss schriftlich beim entsprechenden Gericht eingehen.
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