Zum Inhalt springen
Abmahnung.org
  • Abmahnung erhalten?
  • Abmahnung per E-Mail
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnkosten
  • Einstweilige Verfügung
  • Fristen
  • Muster für eine Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch
  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnungsgründe
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Arbeitgeber abmahnen
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Ungerechtfertigte Abmahnung
  • Videoüberwachung
  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • Urheberrecht für Bilder
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
  • Streaming
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN in Ferienwohnungen
  • Abmahnung bei Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • Spam
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Abmahnung im Mietrecht
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Vermieter abmahnen
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubter Hundehaltung
  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen
Abmahnung.org
  • abmahnung.org
  • Online-Shop
  • Newsletter-Abmahnung

Die Newsletter-Abmahnung – Vorsicht ist geboten

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Die Abmahnung wegen unerwünschtem Newsletter

Beim Thema Newsletter-Abmahnung lohnt es sich, die Rechtsgrundlage zu kennen.
Beim Thema Newsletter-Abmahnung lohnt es sich, die Rechtsgrundlage zu kennen.

Viele Menschen nutzen gerne Newsletter im Internet und denken sich nicht viel dabei. Dabei handelt es sich um eine Verteilernachricht, die in Form eines regelmäßig erscheinenden Rundschreibens veröffentlicht wird.

Unternehmen, Verbände und Vereine nutzen diese, um ihre Kunden auf dem Laufenden zu halten. Es funktioniert wie eine Art moderne Kundenzeitschrift.

Doch viele E-Mails, die solche Newsletter an Verbraucher übermitteln, sind faktisch reine Werbung in Nachrichtenform. Problematisch wird es vor allem dann, wenn keine Einwilligung der Empfänger vorliegt. Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, wozu eine Abmahnung bei einem Newsletter-Rechtsverstoß genutzt werden kann, erklärt den Unterlassungsanspruch und gibt Hinweise darauf, woran sich Absender der Verteilernachrichten halten müssen.

Inhalt

  • Die Abmahnung wegen unerwünschtem Newsletter
  • Abmahnung wegen Newsletter: Der gesetzliche Unterlassungsanspruch
    • Lohnt der Auftrag zur Newsletter-Abmahnung?
    • Der Newsletter-Versand: Rechtliche Grundlagen
      • Die Einwilligung des Empfängers muss vorhanden sein
      • Die Ausnahmeregelungen

Abmahnung wegen Newsletter: Der gesetzliche Unterlassungsanspruch

Der Newsletter, der ohne Einwilligung via E-Mail verschickt worden ist, verstößt gegen die gesetzlichen Auflagen. Der Empfänger hat in solchen Fällen immer das Recht, auf Unterlassung zu bestehen. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Personengruppen unterschieden, die sich auf ihre jeweiligen Rechte berufen:

  • Privatpersonen: Fordern diese die Unterlassung, berufen sie sich auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, welches durch das Empfangen von ungewünschter Werbung untergraben wird.
  • Unternehmer: Werden die Posteingänge von Unternehmen mit unerwünschten Werbe-Mails überhäuft, findet ein widerrechtlicher Eingriff in den „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ statt.
In der Unternehmenswelt stellt der ungewünschte Versand von Werbe-Nachrichten außerdem eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, was zusätzliche Möglichkeiten für die Newsletter-Abmahnung bietet.

Lohnt der Auftrag zur Newsletter-Abmahnung?

Abmahnung zum Newsletter: Vorher sollte der Unterlassungsanspruch kommuniziert werden.
Abmahnung zum Newsletter: Vorher sollte der Unterlassungsanspruch kommuniziert werden.

Wer einmal ungewollt mit Newslettern belästigt wird, denkt vielleicht darüber nach, über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung aussprechen zu lassen. Doch es stellt sich die Frage: Lohnt sich dieses Vorgehen wirklich in jedem Fall?

Generell sollte jeder Betroffene zunächst versuchen, die ungewollte Post durch Kommunikation des Unterlassungsanspruchs aufzuhalten.

Die Newsletter-Abmahnung kann ins Auge gefasst werden, wenn der Spam trotzdem nicht nachlässt.

Eine Abmahnung macht aber auch nur dann Sinn, wenn die Bereitschaft besteht, den Tatbestand eventuell vor Gericht zu klären. Mögliche Anwaltskosten müssen bei einer Gerichtsverhandlung Beachtung finden. Im Vorhinein lohnt sich deshalb die Beratung mit einem Rechtsanwalt.

Der Newsletter-Versand: Rechtliche Grundlagen

Grob eingeteilt lassen sich zwei Rechtsgrundsätze für den rechtmäßigen Versand eines Newsletters zusammenfassen, diese werden im Folgenden erklärt:

Die Einwilligung des Empfängers muss vorhanden sein

Ohne die Einwilligung des Empfängers darf dieser nicht mit Newslettern belästigt werden. Das Telemediengesetz gibt in § 13 außerdem die Voraussetzungen vor, welche eine solche Zustimmung erfüllen muss:

  • Die Einwilligung muss bewusst und eindeutig erfolgen (durch eine klare Handlung des Empfängers, beispielsweise durch einen Bestellbutton oder eine Checkbox).
  • Es muss ein Protokoll von diesem Vorgang bestehen (über sogenannte Logfiles).
  • Durch eine Datenschutzerklärung muss der Adressat jederzeit eine Einsicht auf den Inhalt der Zustimmungserklärung besitzen.
  • Es muss auf eine Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden.
Kann der Newsletter-Ersteller die Einwilligung nicht nachweisen (wozu er verpflichtet ist), muss er mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen.

Die Ausnahmeregelungen

Die oben genannten Voraussetzungen müssen laut § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht erfüllt sein, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

  • Die elektronische Postadresse wurde dem Unternehmen durch den Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung bekannt.
  • Die Adresse wird vom Unternehmer für Direktwerbung für ähnliche Gegenstände oder Dienstleistungen aus seinem Unternehmen genutzt.
  • Der Kunde hat bei Übermittlung der Adresse eine klare Aufklärung dazu bekommen, dass er jederzeit dem Versand widersprechen kann, ohne dass ihn dabei zusätzliche Kosten erwarten.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (40 Bewertungen, Durchschnitt: 4,15 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Eine Abmahnung im Markenrecht – Eine teure Angelegenheit
  • Eine Abmahnung aufgrund von Cookies – Wie funktioniert das?
  • Independence Day – Wiederkehr: Eine Abmahnung droht Filesharern
  • Die Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung – Ist sie gerechtfertigt?
  • Die Abmahnung im Online-Shop – Das muss nicht sein!
  • Eine Abmahnung bei Amazon erhalten – Das lässt sich vermeiden!
  • Die Abmahnung für den Stadtplan – So entgehen Sie der Abmahnfalle
  • Haftungsausschluss - Inhalte auf abmahnung.org
  • Die Bestimmung – Allegiant: Eine Abmahnung folgt dem Download
  • Wegen Game of Thrones eine Abmahnung erhalten – Ist dies wahrscheinlich?

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Christian meint

    24. Oktober 2023 at 10:13

    Hallo, kommt auch Schadensersatz in Frage?
    Wenn ja in welcher Höhe?

    Das ganze Heckmeck und Risiko nur um den unerlaubten Newsletter loszuwerden ist wahrscheinlich nicht zielführend.

    Danke

    Antworten
  2. Laura meint

    28. Oktober 2020 at 21:48

    Das sind gut Tipps um sich vor unerwünschten Newslettern zu schützen. Meine Schwester hat momentan Probleme damit. Vielleicht rate ich ihr einmal sich an einen Anwalt zu wenden.

    Antworten
  3. Karl-Heinz meint

    10. Dezember 2018 at 7:31

    Hallo,
    ich bin sowas von genervt wegen Newsletter Bodfeld Apotheke.
    Ich habe mich gefühlte 20 mal vom Newsletter abgemeldet und auch ein Telefongespräch geführt.
    Die Damen am Telefon hat mir versichert, dass ich ausgetragen werde.
    Es erscheint nach wie vor der Newsletter im Postfach.
    Habe auch bei nochmaliger Zusendung angdroht, dies zur Anzeige zu bringen.
    Aussage der Dame:
    Tun Sie das, das ist Ihr gutes Recht!!!
    Was kann ich machen???
    Stinksauer

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Dezember 2018 at 9:12

      Hallo Karl-Heinz,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt oder den Verbraucherschutz.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
    • Peter meint

      20. September 2022 at 0:02

      Lieber Karl-Heinz,
      ich hab mich auch total über Newsletter aufgeregt, aber jetzt nutze ich appmelder.de dafür; funktioniert hast immer super gut. Man kann sogar in harten Fällen das Unternehmen kostenlos abmahnen.

      Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Abmahnung.org auf Facebook Folgen Sie Abmahnung.org auf Facebook!

Abmahnung.org

  • Abmahnung DSGVO
  • Abmahnung erhalten
  • Abmahnung per Email
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnung selbst schreiben
  • Einstweilige Verfügung
  • Frist
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Kosten
  • Muster
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch

Abmahnung Arbeitsrecht

  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Abmahnung für Beamte
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung durch Betriebsrat
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung ungültig
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Abmahnung zurücknehmen
  • Arbeitgeber abmahnen – wie geht das?
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Videoüberwachung
  • Voraussetzung für Abmahnung
  • Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht
    • Alkohol
    • Arbeitsverweigerung
    • Arbeitszeitbetrug
    • Beleidigung
    • Beziehung am Arbeitsplatz
    • Diebstahl
    • Fehlverhalten
    • Krankheit
    • Nebentätigkeit
    • Schlechtleistung
    • Störung des Betriebsfriedens
    • sexuelle Belästigung
    • Unentschuldigtes Fehlen
    • Zuspätkommen

Abmahnung Internetrecht

  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • File Hosting
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
    • yaBeat
  • Störerhaftung
  • Streaming
  • Urheberrecht
  • Urheberrecht für Bilder
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN für Ferienwohnungen

Anzeige

Gewerblicher Rechtschutz

  • Abmahnungen für Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • SPAM
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht

Abmahnung Mietrecht

  • Abmahnung im Mietrecht
  • Abmahnung nach Bundeskleingartengesetz
  • Abmahnung via Hausverwaltung
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubte Hundehaltung
  • Vermieter abmahnen

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen

Copyright © 2014-2025 ABMAHNUNG.ORG | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Bildnachweise | Über uns | Haftungsausschluss

✖ Anzeige
Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten?
Erhalten Sie schnelle Hilfe für Ihr Anliegen mit rightmart - Deutschlandweit!
Kostenlose Ersteinschätzung