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Eine Abmahnung im Markenrecht – Eine teure Angelegenheit

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Die Markenrecht-Abmahnung: Das hat es damit auf sich

Die Abmahnung im Markenrecht: Darin erklärt der Kläger seine Ansprüche und Rechte an seiner Marke.
Die Abmahnung im Markenrecht: Darin erklärt der Kläger seine Ansprüche und Rechte an seiner Marke.

Das deutsche Markenrecht ist ein Teilgebiet des Kennzeichenrechts und soll dafür sorgen, dass Produktbezeichnungen in der Geschäftswelt geschützt sind.

Dabei wird zwischen Wortmarken (geschriebenen Markennamen) und Bildmarken (oft geht es um Logos) unterschieden. Markenrechte können innerhalb Deutschlands, der EU oder auf internationaler Ebene vergeben werden.

Eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung ist schnell ausgesprochen und kann für den Beschuldigten im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Dieser Ratgeber klärt Sie dementsprechend darüber auf, was Markenfähigkeit bedeutet, wann eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten.

Inhalt

  • Die Markenrecht-Abmahnung: Das hat es damit auf sich
  • Was bedeutet Markenfähigkeit?
    • Wegen Markenrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten – Das muss nicht sein
    • Das richtige Verhalten bei einer Abmahnung im Markenrecht

Was bedeutet Markenfähigkeit?

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und von geographischen Herkunftsangaben ist im Markengesetz geregelt. Doch damit ein Markenschutz besteht und im Fall des Falles eine Abmahnung zum Markenrecht ausgesprochen werden kann, muss zunächst eine gesetzlich anerkannte Markenfähigkeit bestehen. Dieser Status kann auf drei Wegen erlangt werden:

  1. Die Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.
  2. Das Zeichen wird im geschäftlichen Verkehr verwendet und erlangt die sogenannte Verkehrsgeltung (Beispiel: Ein Zeichen wird in einem beachtlichen Umkreis als Kennzeichen eines Unternehmens bekannt).
  3. Es herrscht eine universale (notorische) Bekanntheit.
Markenschutz ist nicht dauerhaft. Verschiedene Gründe können zum Erlöschen des Markenschutzes führen: Kommt es zum Verzicht oder zur Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr, ist dies der Fall. Auch Verfall (eine Marke wird kaum benutzt, es liegt Täuschungsgefahr vor oder die Inhaberschaft fällt weg) und Nichtigkeit (Markenfähigkeit besteht nicht, es herrscht Verwechselungsgefahr mit anderen Marken oder ältere Rechte verhinden die Eintragung) sorgen für eine Löschung.

Wegen Markenrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten – Das muss nicht sein

Abmahnungen nach dem Markenrecht können vermieden werden. Ein eingetragenes Zeichen sollte entsprechend nicht für folgende Tätigkeiten verwendet werden, sofern die Rechte dafür bei anderen liegen:

  • Waren oder Verpackungen damit verzieren
  • Damit gekennzeichnete Waren in den Handelsverkehr bringen
  • Darunter Dienstleistungen anbieten oder durchführen
  • Es in Geschäftspapieren oder zu Werbezwecken nutzen
  • Unter dessen Verwendung Waren ein- oder ausführen

Auch ähnliche bzw. identische Kennzeichen dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden. Hier gilt der Identitäts- und Ähnlichkeitsschutz.

Das richtige Verhalten bei einer Abmahnung im Markenrecht

Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist das Recht jedes Unternehmens.
Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist das Recht jedes Unternehmens.

Auch wenn Sie sich dem Markenrecht gegenüber anständig verhalten, kann es passieren, dass Ihnen jemand über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung zukommen lässt. Dabei gilt vor allem: Keine Panik bekommen und Ruhe bewahren. Eine markenrechtliche Abmahnung ist anfechtbar.

In einem solchen Fall lohnt es sich grundsätzlich, einen eigenen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Dieser kann überprüfen, ob die Abmahnung nach geltendem Recht überhaupt gültig ist. Liegt die Bestätigung dafür vor, kann er außerdem einschätzen, ob die Abmahnkosten überhöht sind und ggf. empfehlen, die Zahlung der Kosten zu verweigern.

Das kann dazu führen, dass der Kläger auf sein Recht besteht, die Anwaltskosten erstattet zu bekommen, welche aber deutlich geringer ausfallen als der übliche Streitwert einer Abmahnung (übliche Höhe: 50.000 Euro).

Ist eine Abmahnung nach dem Markenrecht ungerechtfertigt, können Sie zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt überlegen, ob die reine Verteidigung oder die Gegenklage das Ziel sein soll.

Ein Muster für eine Abmahnung bei einer Markenrechtsverletzung ist eher unüblich. Das entsprechende Schreiben wird stets individuell formatiert. Doch gewisse Daten und Dokumente muss eine Abmahnung im Markenrecht immer enthalten. Dazu zählen:

  • Der Name, die Firma und die Anschrift des Abmahnenden und des Abgemahnten
  • Die Vollmacht, die den Rechtsanwalt legitimiert, die Abmahnung
    auszuführen
  • Die genaue Darstellung der Sachlage inklusive Nennung der betreffenden Gesetze
  • Die Unterlassungserklärung (und die Aufforderung zur fristgerechten Abgabe)
  • Die Information über Rechtsanwaltskosten (ob sie erstattet werden sollen oder freigestellt sind)
  • Die Unterschrift
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Helena meint

    8. Juni 2020 at 15:30

    Es ist interessant, dass der Markenschutz nicht dauerhaft ist. Es ist nämlich wichtig den Status und Markenfähigkeit nicht zu verlieren, denn die beiden Sachen relevant für die Inhaberschaft allgemein sind. Danke für die Info über das Markenrecht!

    Antworten

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