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Eine Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung erhalten: Ist das rechtens?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Wenn der Arbeitgeber den unliebsamen Azubi abmahnt

Eine Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung ist nur selten gerechtfertigt.
Eine Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung ist nur selten gerechtfertigt.

Es zweifelt sicher niemand daran, dass einige Arbeitgeber es mit ihren Auszubildenden nicht leicht haben und deshalb eine Abmahnung in der Ausbildung schon einmal notwendig ist. Nicht jeder Lehrling ist fleißig, lernbegierig und eine echte Bereicherung für den Betrieb, in dem er angestellt ist. Doch oft sind Chefs auch einfach verärgert, weil die junge Arbeitskraft krank geworden ist. Dabei ist eigentlich anzunehmen, dass sich niemand freiwillig dafür entscheidet zu erkranken.

Nicht selten kommt es in solchen Situationen zu einer Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung. Später drohen Vorgesetzte dann schon einmal mit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses oder kündigen direkt. Doch sind Kündigungsdrohungen und Abmahnungen in solchen Fällen überhaupt zulässig? Mit dieser Frage beschäftigt sich der vorliegende Ratgeber. Alles Wichtige dazu lesen Sie folglich hier.

Inhalt

  • Wenn der Arbeitgeber den unliebsamen Azubi abmahnt
  • Ist eine Abmahnung wegen Krankmeldung in der Ausbildung möglich?
    • Der besondere Schutz von Azubis
    • Handlungsoptionen für Arbeitgeber

Ist eine Abmahnung wegen Krankmeldung in der Ausbildung möglich?

Die rechtzeitige Krankmeldung ist eine Pflicht, die jeder Arbeitnehmer zu erfüllen hat. Kommt es zur Arbeitsunfähigkeit, müssen betroffene Beschäftigte bei einer Ausfallzeit, die länger als drei Tage beträgt, spätestens am vierten Tag das ärztliche Attest im Unternehmen vorlegen.

Darüber hinaus kann es vertraglich festgelegt werden, dass der Nachweis zur Arbeitsunfähigkeit auch schon früher zu erbringen ist. Weiterhin gilt: Schon am ersten Tag des Fernbleibens sind Mitarbeiter verpflichtet, so früh wie möglich, noch vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn, im Unternehmen Bescheid zu geben.

Verstößt ein Azubi gegen diese Auflagen, kann er durchaus eine Abmahnung wegen der Krankheit in der Ausbildung erhalten, die er nicht ordnungsgemäß angezeigt hat. Der Arbeitgeber ist in diesem Szenario absolut im Recht. Verstößt ein Mitarbeiter mehrmals auf diese Weise gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann es sogar zur Kündigung kommen. Diese hat dann auch nicht selten vor einem Arbeitsgericht Bestand.

Anders sieht es jedoch aus, wenn der Lehrling sich ordnungsgemäß und zu Recht krank gemeldet hat. In diesem Fall kann es passieren, gerade wenn es in einer gewissen Zeitspanne zu mehreren Krankmeldungen kommt, dass Vorgesetzte vermuten, dass die jeweiligen Arbeitnehmer nur „blaumachen“. Wird dann eine Abmahnung wegen angeblich falscher Krankheit in der Ausbildung ausgesprochen, ist diese oft ungerechtfertigt, weil:

  • Eine ordnungsgemäße Krankmeldung muss vom Unternehmensleiter zunächst immer akzeptiert werden. Kranke Beschäftigte besitzen das Recht darauf, sich abzumelden und zu Hause zu gesunden.
  • Kommt es jedoch häufig und kurzfristig zu Krankmeldungen, können sich Unternehmensleiter an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wenden. Dieser prüft, ob die Krankschreibung durch den behandelnden Arzt berechtigt ist. Kommt dabei heraus, dass dies der Fall ist, ist die Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung weiterhin nicht gerechtfertigt.
Kommt es durch dauerhafte oder ständige Krankheitsfälle jedoch zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen, kann es nach einer Interessenabwägung durchaus zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommen. Das ist beispielsweise oft dann der Fall, wenn nicht klar ist, ob ein Beschäftigter jemals wieder langfristig arbeitsfähig sein wird.

Der besondere Schutz von Azubis

Eine Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung ist rechtens, wenn die Krankheit nur vorgetäuscht wird.
Eine Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung ist rechtens, wenn die Krankheit nur vorgetäuscht wird.

Einem Azubi zu kündigen oder ihm eine gültige Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung auszusprechen, ist nicht nur aus den oben genannten Gründen nicht leicht.

Der Gesetzgeber hat nämlich dafür gesorgt, dass Lehrlinge einen besonderen Schutz genießen, vor allem in Bezug auf eine Kündigung. Letztere können nur dann erfolgen, wenn wirklich wichtige Gründe vorliegen.

Ein solcher Grund liegt grundsätzlich vor, wenn nach der Abwägung aller persönlichen und betrieblichen Umstände klar wird, dass die Fortsetzung des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Eine solche Situation ist nicht gegeben, nur weil ein Azubi einmalig für zwei Monate fehlt. Dabei ist nämlich auch darauf zu achten, dass ein Auszubildender keine volle Arbeitskraft ist und seine Lehre im Vordergrund steht. Dadurch sind die beeinträchtigten „betrieblichen Belange“ eher schwer nachzuweisen.

Handlungsoptionen für Arbeitgeber

Wie sich zeigt, ist eine Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung oft nur schwierig umzusetzen. Unternehmer haben jedoch auch noch andere Möglichkeiten mit Azubis umzugehen, die durch dauerhafte Abwesenheit glänzen:

  • Zunächst sollten Betroffene immer versuchen, das Gespräch mit der Person zu suchen, welche der Lehre dauerhaft fernbleibt. Besteht überhaupt noch ein beidseitiges Interesse am Ausbildungsverhältnis? Dann sollte das Fehlverhalten eingesehen werden.
  • Ist klar, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr funktioniert, kann der Azubi mithilfe der Innung oder der zuständigen Kammer auch an einen anderen Betrieb vermittelt werden.
  • Dem „Krankmacher“ muss auch verdeutlicht werden, dass die langen Fehlzeiten der Ausbildung an sich nicht gut tun. Durch die fehlenden Erfahrungen können die am Ende anstehenden Prüfungen unmöglich bestanden werden. Sieht der Lehrling das Problem ein, sucht er womöglich selbstständig nach einer neuen Ausbildungsmöglichkeit und wechselt das Unternehmen.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Kevin meint

    7. März 2023 at 15:54

    Guten Tag,

    Ich habe eine kurze Frage. Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) droht mir mit einer Abmahnung, da ich trotz AU für eine Klausur in der Berufsschule war. Ich habe mich aufgrund von Schmerzen vor einer op krankschreiben lassen, die weitere Genesung ist durch den Schulbesuch nicht gefährdet gewesen.

    Wie realistisch ist eine Abmahnung ?
    Und kann mein Arbeitgeber eine Bescheinigung von meinem Arzt verlangen?

    P.s: ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung.

    Antworten
  2. Benke meint

    20. September 2021 at 17:02

    Hallo,
    Ich bin azubi im 2. Lehrjahr und leider häufiger krank. Mein Betrieb glaubt mir dies jedoch nicht obwohl ich im Vorstellungsgespräch gesagt hatte dass ich ein schwaches immunsystem habe dadurch dass ich vor der Ausbildung eine essstörung hatte. Ich habe selbst alle arzt Termine wie : Weisheitszähne rausoperieren, 2. Impfung oder einen frauenarzttermin in meinen Urlaub verlegt um auf arbeit nicht zu fehlen. Ich habe auch nie unentschuldigt gefehlt. Dennoch wurde ich heute von der Sekretärin blöd runtergemacht weil ich krank bin. Jetzt habe ich am Montag ein Gespräch mit dem Chef…ich bin gespannt…

    Antworten
  3. Elisabeth meint

    5. März 2019 at 17:15

    Hallo ich bin Azubi als friseur bin jetzt die 2. Woche wegen Lungenentzündung krank geschrieben, und hab heute die Kündigung bekommen. Ist das rechtens trotz krankenschein.?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      7. März 2019 at 16:29

      Hallo Elisabeth,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  4. Annemarie meint

    11. Februar 2019 at 12:28

    Hallo,
    ich mache derzeit eine Ausbildung und habe mich jetzt bei meiner Tochter angesteckt mit Fieber, husten, starken Kopfschmerzen usw. Heute ging ich trotz allem auf Arbeit da ich in meiner Schwangerschaft schon des öfteren fehlen musste. Ich saß also da und versuchte mich auf die Schulung zu konzentrieren und auf das was vorn gesprochen wurde. Ich konnte mich immer weniger konzentrieren und merkte wie die Tablette vom frühen Morgen nachließ. Ich beschloss jetzt also zum Arzt zu gehen. Meine Chefin ist jedoch sehr unzufrieden mit der Situatio, was ich ja nachvollziehen kann! Dennoch kann ich gegen mein schlechtes Wohlbefinden nichts machen außer mich auszukorrieren. Ich führte mit ihr zum Beginn des Tages ein gespräch wo sie mir stark signalisierte wie blöd sie das findet. Ich saß da wie ein Häufchen Elend und versuchte sie davon zu überzeugen dass ich das schaffe und einfach da bleiben will.

    Ich habe so schreckliche Angst jetzt meinen geliebten Ausbildungsplatz zu verlieren.

    Antworten
  5. Karla meint

    29. Dezember 2018 at 12:36

    Ich habe eine Auszubildende, die bereits einmal eine Krankmeldung gefälscht hat, in diesem Jahr bereits 45 Tage immer mal wieder gefehlt hat wegen Krankheit, Bilder auf Instagram postet, in der sie zu sehen ist, wie sie Pommes mit Currywurst isst, obwohl sie angeblich mit heftigen Magenschmerzen im Bett liegt und momentan wieder krank ist und dies mit Ankündigung (ihre eigenen Worte vor Weihnachten: Ich glaube, ich muß bestimmt diese Woche noch mal zum Arzt). Für 2019 hat sie Besserung gelobt, aber jetzt hätte sie ja wirklich was ernstes. Da frage ich mich, was denn mit all den Tagen vorher war, die sie sich krank gemeldet hat, war es da nur Pillepei? Ich habe schon mit der IHK gesprochen, aber anscheinend habe ich immer noch keine Handhabe, um sie zu kündigen….

    Antworten
  6. Julius meint

    21. August 2018 at 13:40

    Ich mache derzeit eine Ausbildung und hatte mich kürzlich zum 2. Mal krank gemeldet. Alles korrekt nach Vertag. Dennoch hat mir der Chef eine Abmahnung zu kommen lassen. Da ich das nicht nachvollziehen kann, suche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht, für eine genauere Beratung.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. September 2018 at 8:15

      Hallo Julius,
      auf der Suche nach einem geeigneten Anwalt kann Ihnen unsere Übersichtsseite zu empfehlenswerten Kanzleien helfen. Alternativ dazu können Sie sich auch auch die Anwaltskammer wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  7. Merle meint

    25. Juni 2018 at 11:14

    Vielen Dank für diesen Einblick! Ich finde es immer wichtig, dass man seinen Mitarbeitern auch entgegenkommt, wenn sie wirklich ernsthafter erkrankt sind beispielsweise und sie nicht gleich vor die Tür setzt. Aber leider ist das ja nicht in jedem Unternehmen der Fall, was ich sehr schade finde. Vielleicht noch eine gute Anmerkung für die Auszubildenden – sollte es wirklich zu einer ungerechtfertigten Abmahnung kommen, kann einem der Gang zur JAV, wenn denn vorhanden, helfen. Diese ist dazu da, um sich für die Belange und Sorgen der Azubis im Betriebs einzusetzen und kann sich auch mit dem Betriebsrat beraten, gerade in solch heikleren Fällen. Wer noch keine hat – im Herbst diesen Jahres sind wieder Wahlen. Dazu hier eine kleine Checkliste, was mann machen muss bis dahin, um eine JAV zu gründen: [Link von Redaktion entfernt]

    VG
    Merle

    Antworten

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