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Garantie im Online-Shop

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Hersteller garantieren oft die Qualität ihrer Produkte

Eine Garantie ist im Online-Shop von der Gewährleistung zu unterscheiden.
Eine Garantie ist im Online-Shop von der Gewährleistung zu unterscheiden.

Viele Menschen nutzen gerne die Möglichkeit, über Shops im Internet Waren zu erstehen. Dabei besteht jedoch immer ein gewisses Risiko, weil die gekauften Objekte erst nach Abschluss des Kaufvertrages und dem erfolgreichen Versand auf Herz und Nieren geprüft werden können.

Um ihren Kunden mehr Sicherheit zu geben, legen viele Hersteller eine Garantie für im Onlinehandel zu erstehende Gegenstände fest. Doch wie genau definiert sich eine Garantie, die im Online-Shop Anwendung findet? Im Folgenden werden Sie dazu aufgeklärt. Hier erfahren Sie unter anderem, wie die Gewährleistung von der Garantie bei Online-Shops zu unterscheiden ist und was eine Garantie umfassen kann.

Inhalt

  • Hersteller garantieren oft die Qualität ihrer Produkte
  • Garantie vs. Gewähr
    • Was umfasst eine Garantie im Online-Shop?
    • Wenn keine Garantie beim Online-Shop-Handel besteht

Garantie vs. Gewähr

Deutsche Käufer sind im Internet im gewissen Maße nicht schlechter gestellt als im „Offline-Handel“. So hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass jeder Käufer in der Online-Welt einen Gewährleistungsanspruch besitzt. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten und klar von dem auf Garantie im Online-Shop zu unterscheiden.

Bei Gewährleistung handelt es sich um eine Absicherung gegen Mängel, die ein Produkt unerwartet mit sich bringen kann. Bestellt beispielsweise jemand Autoreifen im Internetshop und stellt bei der Lieferung fest, dass ein Reifen ein Loch hat, kann der Betroffene Mängelansprüche geltend machen.

In puncto Gewährleistung müssen sich Betroffene direkt an den Online-Händler wenden. Dieser ist verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten oder kostenlos für Ersatz zu sorgen. So will es das Gesetz. Ganz anders funktioniert jedoch die Garantie bei Online-Shop-Produkten. Diese ist nicht gesetzlich verankert und wird von den Herstellern der einzelnen Verkaufsobjekte freiwillig definiert.

Liegt nach dem Kauf im Online-Shop eine Garantie vor, schützt diese oft vor Langzeitschäden.
Liegt nach dem Kauf im Online-Shop eine Garantie vor, schützt diese oft vor Langzeitschäden.

Es handelt sich bei einer Garantie also um eine zusätzliche Leistung, die nicht vorhanden sein muss. Entscheidet sich ein Hersteller jedoch dafür, Qualität bzw. Funktionalität zu garantieren, verpflichtet er sich selbst damit und muss auch dafür einstehen.

Kommt es also im Zeitraum der Garantie, die fürs Online-Shop-Produkt angegeben wird, zum Schaden, müssen Produzenten kostenlos eine Reparatur bzw. einen Austausch anbieten.

Bei einem Anspruch auf Gewährleistung wird zudem noch zwischen Sachmangel und Rechtsmangel unterschieden. Ein Sachmangel liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Gegenstand nicht wie vereinbart beschaffen ist oder ein völlig anderes Produkt geliefert wird. Von Rechtsmängeln im Online-Handel wird vor allem dann gesprochen, wenn Dritte einen Anspruch auf gekaufte Objekte geltend machen, weil diese unerlaubt entwendet worden sind.

Sie wollen die Garantie für ein Online-Shop-Produkt geltend machen? Dann müssen Sie sich direkt an den Produzenten wenden, da der Händler selbst hier nicht zu Handlungen verpflichtet ist, wenn eine Gewährleistung auszuschließen ist. Dabei ist die folgende Vorgehensweise empfehlenswert:

  • Kontaktieren Sie via E-Mail das betreffende Unternehmen.
  • Schriftlicher Kontakt ist dem Telefongespräch vorzuziehen, da es leichter ist, die Kommunikation nachzuweisen.
  • Der Anbieter muss innerhalb einer Frist die Chance erhalten, für Reparatur oder Neulieferung zu sorgen.
  • Erst danach können Betroffene vom Kauf zurücktreten.

Was umfasst eine Garantie im Online-Shop?

Was eine Garantie beim Online-Shop-Kauf umfasst, lässt sich nicht verallgemeinern. Verantwortliche entscheiden selbst, wie lange ein Garantiezeitraum für ein Produkt ausfällt und unter welchen Bedingungen der Anspruch bestehen bleibt.

Die Inanspruchnahme einer Garantie im Onlinehandel ist für den Kunden kostenlos.
Die Inanspruchnahme einer Garantie im Onlinehandel ist für den Kunden kostenlos.

So wird beispielsweise oft betont, dass eine unsachgemäße Handhabung für den Verfall einer gegebenen Garantie sorgt. Solche Herstellerbedingungen sind legitim.

Erwerben Sie also ein Objekt über das Internet, sollten Sie bei Erhalt direkt den Garantievertrag prüfen. Oft liegt dieser in Form eines gesonderten Papierstücks bei – natürlich unter der Voraussetzung, dass der Anbieter einen Garantieanspruch für seine Ware gewährt.

Das Schriftstück enthält für gewöhnlich die Garantiebedingungen. Diese können beispielsweise auch einen Umtausch ausschließen, wodurch nur die Reparatur kostenlos durchgeführt wird. So kann die Garantie für einen Online-Shop-Kauf mal mehr und mal weniger verbraucherfreundlich ausfallen. Deshalb ist es wichtig, die Bedingungen im Einzelfall genau zu kennen.

Wenn keine Garantie beim Online-Shop-Handel besteht

Wie bereits erwähnt, gibt es keine gesetzliche Pflicht, welche Hersteller dazu verpflichtet, eine Garantie bei Online-Shop-Käufen ihrer Produkte anzubieten. Folglich gibt es genug Fälle, in denen Käufer keine Garantieansprüche besitzen. Betroffene können nicht viel machen, wenn dann nach einem Jahr oder einem noch längeren Zeitraum Schäden auftreten.

Anders sieht es bei Mängeln aus, die wenige Tage nach dem Kauf sichtbar werden. Hier können Betroffene in der Regel auf Gewährleistung durch den Online-Händler hoffen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, sich an die Rahmenbedingungen für Reparatur- bzw. Erstattungsvorgänge zu halten.

So gibt es oft eine Frist, innerhalb derer Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden müssen. Diese beträgt oft nur wenige Wochen. Vor einer Bestellung im Online-Shop lohnt es sich deshalb, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genauer zu prüfen. Darin findet sich in der Regel ein Abschnitt zu Gewährleistungsansprüchen. Auch im Falle einer Online-Shop-Abmahnung kann sich ein Blick in die AGB lohnen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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