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Tribler: Torrents für die Community

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 12. September 2023

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Wie funktioniert Tribler?

Anonyme Fernseh-Parties in der Masse? Mit Tribler ist das im BitTorrent-Netzwerk möglich.
Anonyme Fernseh-Parties in der Masse? Mit Tribler ist das im BitTorrent-Netzwerk möglich.

Nicht nur Computerentwickler oder Unternehmen interessieren sich fürs Filesharing, auch die Wissenschaft ist bei der Weiterentwicklung mit dabei. So haben Teams der Universitäten Delft und Harvard beispielsweise einen eigenen Torrent-Client entwickelt. Tribler ist ein BitTorrent-Client, der sowohl den Tausch via Peer-to-Peer ermöglicht, als auch Streaming und YouTube-ähnliche Optionen anbietet.

Der folgende Ratgeber geht näher darauf ein, wie Tribler funktioniert, was so besonders an diesem Programm ist und wie die rechtliche Lage bezüglich der Nutzung aussieht. Droht bei Tribler eine Abmahnung oder können User den Client ohne Probleme verwenden?

Inhalt

  • Wie funktioniert Tribler?
  • Was ist Tribler?
    • Besonderheiten von Tribler
  • Ist bei Tribler eine Abmahnung möglich?
    • Über den Autor

Was ist Tribler?

Das Filesharing-Programm Tribler wurde, wie erwähnt, von Wissenschaftlern geschrieben, die die Peer-to-Peer-Technologie verbessern und weiterentwickeln wollten. Um über Tribler einen Torrent anwenden und Inhalte im Netzwerk finden zu können, bedarf es nun keiner Webseiten mehr. Das Programm an sich reicht aus und erlaubt einen anonymen Zugriff auf das BitTorrent-Netzwerk. Die Anonymisierung ist bei Tribler zudem automatisch eingestellt.

An der Uni entwickelt: Tribler kann im BitTorrent-Netzwerk auch streamen.
An der Uni entwickelt: Tribler kann im BitTorrent-Netzwerk auch streamen.

Da Peer-to-Peer (P2P) darauf basiert, dass Inhalte dezentral gesucht und heruntergeladen werden, gibt es auch bei Tribler keinen zentralen Server. Die Suchanfragen werden per Torrents im Netzwerk von Rechner zu Rechner weitergeleitet.

Auch über Tribler findet ein Download nicht im Ganzen statt, sondern wird von verschiedenen Quellen bezogen. Inhalte werden so als Fragmente heruntergeladen und erst im Client zusammengesetzt. Auf diese Art und Weise wird die Geschwindigkeit erhöht und die Datenlast auf das Netzwerk verteilt. Nutzer werden während eines Downloads auch zum Anbieter dieser Dateien und verteilen diese ihrerseits an andere im Netzwerk weiter. Da Tribler auch für ein P2P-basiertes Fernsehen entwickelt wurde, ist diese Eigenschaft auch für diese Nutzung eine wichtige Grundlage.

Besonderheiten von Tribler

Da Tribler ein überlagerndes Netzwerk verwendet, um Inhalte zu suchen, ist das Programm völlig unabhängig von externen Webseiten, wodurch auch Einschränkungen umgangen werden können. Externe Quellen oder Indexierer sind bei Tribler nicht notwendig. Darüber hinaus ermöglicht das Programm eine sogenannte Keyword-Suche über ein spezielles Protokoll. Nutzer können andere auch als Freunde im Programm markieren, was einen Download beschleunigt. Zudem ist es Tribler nach einer bestimmten Anzahl an Downloads möglich, Vorlieben zu erkennen.

Streaming über Tribler: Die Nutzeroberfläche ist sehr einfach gehalten und benötigt daher auch nur wenige Ressourcen auf dem jeweiligen Rechner. Das Programm ist sowohl für Windows als auch für Linux und OS X verfügbar. In Tribler integriert ist ein Programm namens SwarmPlayer. Dies ist ein BitTorrent-basierter Mediaplayer, der es Nutzer erlaubt, P2P-basierte Video-und Audioinhalte anzusehen und auch Live-Streaming in Tribler ermöglicht.

Ist bei Tribler eine Abmahnung möglich?

Die neueste Version von Tribler läuft auch unter Windows 10.
Die neueste Version von Tribler läuft auch unter Windows 10.

Generell ist die Nutzung von Programmen wie Tribler zum Filesharing in Deutschland nicht untersagt. Nutzer sollten jedoch immer darauf achten, welche Inhalte sie herunterladen und dann mit anderen teilen. Denn sind diese Werke urheberrechtlich geschützt, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen.

Kann die Internetprotokoll-Adresse (IP) ermittelt werden, ist es meist möglich, auch den Anschlussinhaber ausfindig zu machen. Inwieweit dies durch die automatische Anonymisierung bei Tribler unterbunden wird, kann im Einzelfall unterschiedlich sein.

Eine Abmahnung sollten Betroffene dann jedoch nicht ignorieren, sondern sich an einen Anwalt wenden und mit diesem die weitere Vorgehensweise besprechen.

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Über den Autor

Autor
Swetlana L.

Swetlana hat ihren Master-Abschluss in Romanistik absolviert. In diesem Zusammenhang beschäftigte sie sich auch mit dem Erfassen von Gesetzestexten. Nun verfasst sie Ratgeber und News-Artikel zu verschiedenen juristischen Themen. Seit 2017 ist sie Teil unseres Redaktionsteams.

Kommentare

  1. Piratenparteiler sagt:
    14. Dezember 2020 um 11:18 Uhr

    Tribler sollte recht sicher sein da es eine ähnliche Technologie verwendet wie das TOR Netzwerk um User zu anonymisieren. Einen Download einer bestimmten Datei wird ein Abmahnanwalt also niemals nachweisen können.

    Zur not eben besser noch ein VPN davor schalten, dann ist man durch doppelte Anonymisierung denke ich gut abgesichert.

    Antworten

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