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Abmahnung: Wer den Chef anschreien will, muss mit Konsequenzen rechnen

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Haben Sie Ihren Chef angeschrien? Eine Abmahnung kann folgen

Eine Abmahnung vom Chef ist fürs Anschreien ziemlich wahrscheinlich.
Eine Abmahnung vom Chef ist fürs Anschreien ziemlich wahrscheinlich.

Im Arbeitsalltag kann es je nach Berufswahl mitunter hektisch werden. Fordernde Kunden, enge Deadlines und widerspenstige Technik können manchen Arbeitnehmern an den Nerven zerren. In diesen Situationen reagiert der ein oder andere auch mal über.

Führt diese Anspannung jedoch dazu, dass Angestellte ihren Chef anschreien, ist eine Grenze überschritten. Eine Abmahnung ist dann wahrscheinlich.

Worauf eine solche Abmahnung vom Chef für das Anschreien beruht und wie das entsprechende Schreiben formuliert werden kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Inhalt

  • Haben Sie Ihren Chef angeschrien? Eine Abmahnung kann folgen
    • Bei Respektlosigkeit droht eine Abmahnung vom Chef: Anschreien stört den Betriebsfrieden
    • Wenn Arbeitnehmer den Chef anschreien: Ist eine Kündigung möglich?
  • So könnte eine Abmahnung vom Chef wegen Anschreien der Vorgesetzen im Betrieb aussehen: Muster

Bei Respektlosigkeit droht eine Abmahnung vom Chef: Anschreien stört den Betriebsfrieden

Arbeitgeber und –nehmer stehen in einem besonderen Verhältnis zueinander: Trotz einer großen Nähe durch den täglichen Kontakt herrscht ein ungleiches Machtverhältnis. Reibungen sind daher nicht immer zu verhindern. Umso wichtiger ist es, dass alle Mitarbeiter mit einem Mindestmaß an Höflichkeit und Respekt miteinander umgehen.

Grundsätzlich müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine gewisse Rücksichtnahme gegenüber ihren Kollegen wahren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält hierzu fest:

(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.“ (§ 241 Abs. 2 BGB)

Dieser Grundsatz wird von Gerichten ebenfalls auf das Arbeitsrecht angewandt.

So bediente sich beispielsweise das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz bei einem Urteil vom 23.08.2011 des BGB-Paragraphen und erklärte eine Abmahnung wegen Respektlosigkeit dem Chef gegenüber als gerechtfertigt (Az.: 3 Sa 150/11).

Wenn Arbeitnehmer den Chef anschreien: Ist eine Kündigung möglich?

Droht eine Abmahnung vom Chef fürs Anschreien? Eine Kündigung ist nicht ausgeschlossen.
Droht eine Abmahnung vom Chef fürs Anschreien? Eine Kündigung ist nicht ausgeschlossen.

Es droht nicht nur die Abmahnung: Wenn Sie Ihren Chef anschreien und dabei zusätzlich beleidigen, droht sogar eine Kündigung.

Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, als wie schwerwiegend die beleidigenden Äußerungen einzustufen sind.

Insbesondere dann, wenn Ihr Verhalten die Autorität Ihres Vorgesetzen massiv angreift und beeinträchtigt, droht eine fristlose Kündigung.

Dies gilt im Übrigen nicht nur, wenn Sie Ihren Chef anschreien und beleidigen – auch gegenüber Ihrer Kollegen können gegenseitige Beleidigungen und Provokationen zur Kündigung führen.

So könnte eine Abmahnung vom Chef wegen Anschreien der Vorgesetzen im Betrieb aussehen: Muster

Folgendes Muster stellt dar, wie eine Abmahnung wegen Anschreiens des Chefs formuliert werden kann:

Name des Arbeitnehmers
Anschrift des Arbeitnehmers

 

Name des Arbeitgebers
Anschrift des Arbeitgebers

Datum

Muster: Abmahnung wegen Beleidigung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr…

am [Datum] wurden Sie von Ihren Vorgesetzen, Herrn/Frau [Name] zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen. Auf den Hinweis, Sie hätten einen Kundenauftrag nicht gemäß unserer Standards bearbeitet, reagierten Sie ungehalten mit lautem Geschrei und lautstark geäußerten Vorhaltungen gegenüber Herrn/Frau [Name]. Ihr Wortlaut lautete: „Sie haben ja überhaupt keine Ahnung, was ich hier für Arbeit leiste und machen selber nichts“.

Dieses Verhalten widerspricht Ihren arbeitsrechtlichen Nebenpflichten. Wir weisen Sie mit diesem Schreiben darauf hin, dass wir ein solches Verhalten in unserem Unternehmen nicht hinnehmen. Sie sind dazu angehalten, sich respektvoll und wertschätzend Kollegen und Vorgesetzten gegenüber zu verhalten. Kritik oder Anmerkungen sind in höflicher und gefasster Form zu tätigen.

Wir fordern Sie auf, respektloses Verhalten gegenüber Ihrem Vorgesetzten in Zukunft zu unterlassen. Andernfalls drohen Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung.

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Bestätigung des Arbeitnehmers:

Hiermit bestätige ich, die vorliegende Abmahnung am [TT.MM.JJJJ] erhalten zu haben.

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Amelie meint

    23. Juni 2020 at 11:45

    Ich verstehe nicht weshalb der Chef einen anschreien darf und die einzige wirkliche Lösung die ich im Internet finde ist: „Job wechseln“. Aber wenn der Mitarbeiter mal zurück gibt, ist das wiederrum nicht i.O.?

    Inwiefern ist dies eine faires Verhältnis?
    Inwiefern wird hier der Arbeitnehmer geschützt?
    Inwiefern ist es gerechtfertigt, solche Vorgesetzte weiterhin agieren zu lassen?

    Antworten
    • Jens meint

      17. Dezember 2022 at 11:17

      Wenn ein Chef einen anschreit, muss er m. E. ebenso einstecken können. Wenn der Chef sich aber respektvoll verhält, warum sollte das nicht auch andersrum erwartet werden können und nicht zu einer Abmahnung bis hin zur Kündigung führen? Lässt er das durchgehen, signalisiert er lediglich anderen Kollegen: „Ihr dürft hier alle so miteinander umspringen“. Falsch!

      Antworten

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