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Black Mass heruntergeladen? Eine Abmahnung kann folgen

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Mit einer Filesharing-Abmahnung wegen Black Mass ist nicht zu spaßen

Auf einen Urheberrechtsverstoß wegen Black Mass folgt eine Abmahnung.
Auf einen Urheberrechtsverstoß wegen Black Mass folgt eine Abmahnung.

Drogen, Korruption und der Aufstieg eines Gangsterbosses: Darum geht es in dem Film „Black Mass“, welcher Ende 2015 in die deutschen Kinos kam.

Nicht jeder möchte sich den Film jedoch in einem Kinosaal ansehen. Internetaffine Filmenthusiasten laden sich das entsprechende Material kurzerhand via Filesharing aus dem Netz herunter.

Dabei begehen sie im Falle von Black Mass allerdings einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Dafür kann eine Abmahnung drohen.

FAQ: Abmahnung für Black Mass

Kann eine Abmahnung für den Download von Black Mass drohen?

Ja, das ist möglich, Laden Sie Black Mass illegal herunter oder teilen Sie das Material unerlaubt mit anderen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. In diesem müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen.

Von wem kommt bei Black Mass eine Abmahnung?

In der Regel sprechen die Rechteinhaber eine Abmahnung sowie meist auch eine Unterlassungserklärung aus. Was eine solche Abmahnung noch beinhalten kann, lesen Sie hier.

Wie sollten Sie bei einer Abmahnung wegen Black Mass vorgehen?

Ignorieren sollten Sie das Schreiben nicht. Lassen Sie es und die enthaltenen Forderungen (z. B. die Höhe des Schadensersatzes) von einem Anwalt für Internetrecht prüfen. Darüber hinaus ist eine rechtloche Beratung zum richtigen Vorgehen ebenfalls empfehlenswert.

Inhalt

  • Mit einer Filesharing-Abmahnung wegen Black Mass ist nicht zu spaßen
  • FAQ: Abmahnung für Black Mass
    • Wer mahnt eine illegale Nutzung von Black Mass ab?
  • So gehen Sie richtig mit den Forderungen um!
    • Die Höhe des Schadensersatzes

Wer mahnt eine illegale Nutzung von Black Mass ab?

Warner Bros. Entertainment GmbH hält in Deutschland die Rechte an „Black Mass“. Laden sich Internetnutzer den Film illegal aus dem Netz herunter, entgeht der Firma ein gewisser Profit. Aus diesem Grund mahnt die Film- und Fernsehgesellschaft die Urheberrechtsverstöße ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt die entsprechenden Abmahnungen im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH.

Nicht nur bezüglich des Filmes Black Mass kooperieren die Rechtsanwaltskanzlei und die Fernsehgesellschaft zusammen – die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen Urheberrechtsverletzungen mehrere Werke ab.

So gehen Sie richtig mit den Forderungen um!

Eine Abmahnung wegen Black Mass kann teuer werden!
Eine Abmahnung wegen Black Mass kann teuer werden!

Besondere Vorsicht bezüglich der Forderungen der Waldorf-Frommer-Kanzlei sollte bei der Unterlassungserklärung gelten.

Unterschreiben Sie diese, ohne den Wortlaut anzupassen, verpflichten Sie sich dazu, diesen Verstoß mindestens 30 Jahre lang nicht zu wiederholen. Halten Sie sich nicht daran, droht eine saftige Vertragsstrafe.

Dies kann mitunter auch bei Verstößen greifen, die Sie im Zeitraum zwischen dem ersten Verstoß und dem Eintreffen der Abmahnung begangen haben. Es lohnt sich daher, die Unterlassungserklärung von einem kompetenten Anwalt umschreiben zu lassen.

Die Abgabe einer sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärung“ ist bei einer Abmahnung wegen Filesharing Gang und Gäbe.

Die Höhe des Schadensersatzes

Neben der Unterzeichnung der strafbewährten Unterlassungserklärung verlangen die Waldorf-Frommer-Rechtsanwälte nach einem Schadensersatz in Höhe von 600 Euro. Dazu addiert sich der Betrag von 215 Euro für Anwaltskosten und Aufwandsentschädigung.

Insgesamt 815 Euro sind also von Filesharing-Sündern zu begleichen.

Sie haben den Verstoß nicht begangen und Ihr Internetanschluss wurde ebenfalls nicht dazu genutzt? Mithilfe eines versierten Anwalts können Sie die Forderungen abwenden.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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