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Abmahnung für einen Azubi: Löst schlechte Leistung diese aus?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Wenn Arbeitgeber auf die Leistung der Lehrlinge achten

Abmahnung für den Azubi: Schlechte Noten sind für gewöhnlich kein Grund dafür, dauerhafte Schlechtleistung aber schon.
Abmahnung für den Azubi: Schlechte Noten sind für gewöhnlich kein Grund dafür, dauerhafte Schlechtleistung aber schon.

Geltendes Arbeitsrecht schützt auch Auszubildende davor, willkürlich mit Abmahnungen konfrontiert zu werden. Ausbildende Unternehmer stehen jedoch nicht selten vor Problemen, die sie mithilfe eines Abmahnschreibens lösen wollen; so auch im Fall von Schlechtleistung.

Doch rechtfertigt dies wirklich eine Abmahnung? Ein Auszubildender, der schlechte Leistungen zeigt, tut dies schließlich nicht immer bewusst. Warum dieser Punkt entscheidend ist, um die genannte Frage zu beantworten, verrät Ihnen der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen eine Abmahnung einen Azubi durch schlechte Leistung ereilen kann und ob auf lange Sicht sogar eine Kündigung droht.

Inhalt

  • Wenn Arbeitgeber auf die Leistung der Lehrlinge achten
  • Bei schlechter Leistung sind die Gründe dafür entscheidend
    • Kündigung wegen Schlechtleistung

Bei schlechter Leistung sind die Gründe dafür entscheidend

Neben verschiedenen Rechten, von denen Azubis in der Ausbildung profitieren, besitzen sie jedoch auch verschiedene Pflichten, die es zu erfüllen gilt. Dazu gehört beispielsweise die Sorgfaltspflicht, wonach Aufgaben in der Berufsschule und im ausbildenden Betrieb stets ordentlich und gewissenhaft zu erfüllen sind.

Durch bestehendes Arbeitsrecht ist es jedem Arbeitgeber zudem gestattet, bei Pflichtverletzungen einzugreifen und Abmahnungen auszusprechen. Doch trotzdem sind Ausbilder und Lehrlinge in manchen Situationen unsicher; beispielsweise bei einer Abmahnung für einen Azubi, der durch schlechte Leistung aufgefallen ist.

Doch tatsächlich ist es möglich, auch in diesen Fällen Abmahnschreiben zu verfassen. Arbeitgeber sind aber gut damit beraten, vorher zu überprüfen, ob über einen langen Zeitraum vermehrt schlechte Arbeitsergebnisse abgeliefert werden.

Eine Abmahnung droht dem Azubi, wenn schlechte Leistung zur Regel wird.
Eine Abmahnung droht dem Azubi, wenn schlechte Leistung zur Regel wird.

Löst sich das Problem auch nach einigen Ermahnungen nicht und es ist eindeutig, dass keine Besserung folgt, ist eine Abmahnung dem Azubi durch seine schlechte Leistung zuzumuten.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass Lehrlinge in der Berufsausbildung unter einem besonderen Schutz stehen. Unternehmer, welche die Ausbildung betreuen, sind dazu angehalten, alle Handlungsoptionen auszuschöpfen, um das Fehlverhalten ihrer Schützlinge zu korrigieren. Folglich sollte es nicht das Ziel sein, eine Abmahnung nach der anderen auszusprechen, was auf Dauer womöglich zur Kündigung führt. Vielmehr sollte der Dialog mit dem Auszubildenden gesucht werden.

Es kann aber auch durchaus sein, dass eine Abmahnung einen Azubi ereilt, dem schlechte Leistung vorgeworfen wird, obwohl dieser stets sein Bestes gegeben hat. In diesem Fall sollte der Betroffene zumindest nicht auf sein Recht verzichten, eine schriftliche Stellungnahme dazu zu verfassen. Diese wandert dann zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte.

Kündigung wegen Schlechtleistung

Eine Entlassung bzw. eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses sollte stets der letztmögliche Schritt sein, nachdem alle anderen Optionen erschöpft sind. Doch folgen auf eine Abmahnung für einen Azubi, der durch schlechte Leistung auffällt, weitere solcher Mahnschreiben, aber es tritt keine Besserung ein, kann es unter Umständen über kurz oder lang auch zu einer Kündigung kommen. Dabei gilt es zu beachten:

  • Begründet sich die schlechte Leistung nachweislich darin, dass die auszubildende Person absichtlich ihre Pflichten vernachlässigt hat, kann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch vor dem Arbeitsgericht Bestand haben.
  • Komplizierter kann sich die Lage gestalten, wenn der entlassene Azubi körperlich oder auch mental einfach nicht mehr leisten konnte. Hier gilt es im Einzelfall abzuwägen, ob die Entscheidung des Arbeitgebers rechtens ist.
  • Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Betroffene beider Seiten umfangreich beraten, auch bei einer Kündigung.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

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