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Account Sharing: Welche Regeln gelten hierbei?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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FAQ: Account Sharing

Was ist Account Sharing?

Beim Account Sharing teilen Nutzer ihre Zugangsdaten zu Streaming– oder anderen Online-Diensten mit anderen. Zu den Daten gehört neben dem Nutzernamen bzw. der E-Mail-Adresse auch das Passwort. Teilen können Nutzer im Prinzip Zugänge zu jeglichen Online-Diensten. Welche das sein können, haben wir hier zusammengefasst.

Droht eine Abmahnung für das Teilen von Nutzerkonten?

Derzeit ist nichts darüber bekannt, dass eine Abmahnung im Internetrecht droht, wenn Sie Account Sharing betreiben. Auch zu Kündigungen des Kundenkontos gibt es keine Präzedenzfälle. Informieren Sie sich immer über die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Anbieters, bei dem Sie ein Nutzerkonto anlegen. In den AGB sollte auch benannt sein, welche Folgen unerlaubtes Account Sharing hat.

Was passiert, wenn Sie beim Konto unerlaubt Sharing betreiben?

Das ist je nach Anbieter und deren Nutzungsbedingungen unterschiedlich geregelt. In der Regel jedoch wird der Zugriff der nicht autorisierten Nutzer gestoppt, sodass diese die Inhalte oder Angebote im Konto nicht mehr nutzen können. Wie Anbieter Account Sharing feststellen können, erfahren Sie hier.

Inhalt

  • FAQ: Account Sharing
  • Was versteht man unter Account-Sharing?
    • Online- und Streaming-Dienste teile: Die häufigsten Gründe
  • Ist Account Sharing erlaubt?
    • Ist Account Sharing strafbar? Droht eine Abmahnung?
  • Account Sharing: Weiß die Plattform Bescheid?

Was versteht man unter Account-Sharing?

Streaming: Account Sharing ist beliebt, um Kosten zu sparen.
Streaming: Account Sharing ist beliebt, um Kosten zu sparen.

Das Teilen von Zugangsdaten für Nutzerkonten hat durchaus seine Vorteile. Es muss nur ein Konto angelegt werden, das dann mehrere nutzen können. So lässt sich auch das Maß an gesammelten Daten einschränken.

Doch wie funktioniert Account-Sharing genau? Account Sharing (Englisch für „Konto teilen“) steht grundsätzlich erst mal dafür, seine Zugangsdaten mit anderen zu teilen und Dritten Zugriff auf bestimmte Angebote zu ermöglichen.

Das Teilen der Zugriffe Prinzip bei allen Angeboten möglich, bei denen ein Nutzerkonto angelegt wird. Hauptnutzer geben dann ihre Zugangsdaten wie Nutzername oder E-Mailadresse und Passwort an andere weiter, sodass diese sich ebenfalls anmelden können.

Konteninhaber können ihre Zugangsdaten für die verschiedensten Dienste teilen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Social Media Konten
  • Abo-Dienste (wie Zeitungen, Zeitschriften usw.)
  • Streaming-Abos
  • Gaming-Plattformen
  • Onlineangebot von Apps, Krankenkassen, Ämter usw.

Bei bezahlten Dienstleistungen von Streaminganbietern, online Musikangeboten oder anderen Onlinediensten kann das Teilen der Zugänge allerdings auch ein Problem darstellen. Denn das „Account Sharing“ sorgt dafür, dass kostenpflichtige Angebote von mehreren genutzt werden, diese dann aber nur einmal bezahlt sind. Daher schränken Anbieter die Möglichkeiten für einen „Shared Account“ ein oder unterbinden diese gänzlich.

Online- und Streaming-Dienste teile: Die häufigsten Gründe

Ist Account Sharing erlaubt?
Ist Account Sharing erlaubt?

Ob nun Youtube oder Netflix, Account Sharing besteht, seit es diese kundenkontenbasierten Angebote gibt. In der Regel sind die Gründe fürs Konto-Sharing recht einfach. Bestehen die nicht die finanziellen Möglichkeiten, kann das Teilen der Gebühr ein starker Anreiz sein.

Zudem lohnt es sich kaum, für jedes Gerät einen neuen Zugang zu erstellen, wenn es sich immer um die gleichen Nutzer handelt. Aber auch bestimmte Vorteile von einem Konto, wie bei Videospielen oder bei einigen Abos können das Teilen der Zugangsdaten begründen.

Meist erfolgt das Account Sharing innerhalb von Familien oder einer Gruppe von Freunden. Eher selten ist das Teilen unter Fremden, da es hier auch um sensible persönliche Daten geht, die im Kundenkonto hinterlegt sind oder sein können.

Ist Account Sharing erlaubt?

Möchten Sie zum Beispiel Ihren Amazon Prime, Netflix oder Disney Account teilen, sollten Sie sich zunächst immer mit den geltenden Nutzungsbedingungen befassen. Grundsätzlich gibt es in Deutschland jedoch kein Verbot Account Sharing zu betreiben. Die Nutzung der Konten unterliegt den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter und diese können sich stark unterscheiden.

Netflix: Per AGB ist das Account Sharing nur mit Zusatzgebühren möglich.
Netflix: Per AGB ist das Account Sharing nur mit Zusatzgebühren möglich.

So ist beispielsweise das Account Sharing bei Netflix nur noch möglich, wenn ein zusätzliches Konto beim Hauptkonto angemeldet und eine Gebühr dafür gezahlt wird. Bei Netflix ist das Sharing also nicht verboten, sondern kostet nun extra.

Den Disney Plus Account zu teilen ist derzeit noch möglich, aber auch hier gibt es Pläne, dies in Zukunft einzuschränken und mit weiteren Kosten zu belegen. Was Sie zurzeit beim Account Sharing über Disney Plus beachten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber zum Thema.

Wenn Sie bei anderen Streaminganbietern wie Paramount Plus oder Sky Account Sharing betreiben wollen, ist das in der Regel möglich, allerdings können die gleichzeitigen Streams eingeschränkt sein. Bei Amazon Prime besteht ebenfalls die Möglichkeit, andere zum bestehenden Konto hinzuzufügen. Allerdings sind nur drei Streams gleichzeitig möglich.

Amazon oder Disney: Account Sharing unterliegt den Nutzungsbedingungen.
Amazon oder Disney: Account Sharing unterliegt den Nutzungsbedingungen.

Bei Prime besteht zudem die Besonderheit, dass durch das Teilen auch der Zugriff auf das gesamte Amazon-Konto ermöglicht wird. Daher sollten sich Nutzer hier ganz genau überlegen, ob sie das tun möchten.  

Bei anderen Dienstleistern gibt es zudem Unterschiede zwischen kostenlosen, werbefinanzierten und kostenpflichtigen Konten. So ist das Account Sharing bei Spotify in der bezahlten Premium- oder Familienvariante möglich, indem Familienmitglieder im gleichen Wohnsitz dem Konto hinzugefügt werden. In der kostenlosen Version, ist die Nutzung auf verschiedenen Geräten zwar möglich, jedoch nicht gleichzeitig. Ähnlich sieht es bei YouTube aus.

Weitere Möglichkeiten, sein Kundenkonto bei Anbietern zu teilen, sind unteren anderem:

  • mehrere Nutzungslizenzen für mehrere Geräte erwerben
  • mehrere Softwarelizenzen kaufen
  • Familienkonten anlegen

Wollen Sie also ein Abo- oder Streaming-Account teilen, sollten Sie sich über die Bedingungen gut informieren und die Nutzung sollte dann entsprechend den AGB erfolgen. Denn Unwissenheit schützt nicht vor eventuellen Konsequenzen. Das gilt natürlich auch für alle anderen Zugangsdaten zu Kundenkonten, die Sie teilen möchten.

Nachfolgend finden Sie die AGB der größten Streaminganbieter verlinkt:

  • Amazon Music
  • Amazon Prime
  • Apple TV+
  • discovery+ (Hilfeseite)
  • Disney Plus
  • JOYN
  • Netflix
  • Paramount Plus
  • RTL+
  • Sky (WOW)
  • Spotify
  • YouTube

Ist Account Sharing strafbar? Droht eine Abmahnung?

Für die Nutzung von einem Shared Account gibt es derzeit keine Abmahnung.
Für die Nutzung von einem Shared Account gibt es derzeit keine Abmahnung.

Derzeit ist eine Abmahnung beim Account Sharing eher keine Option. Anbieter, die das Teilen unterbinden oder einschränken, legen einfach den unerlaubten Zugriff still, sodass Nutzer die Inhalte nicht mehr abrufen können. Wurden Nutzer also nicht zuvor zum Hauptkonto hinzugefügt, können sie sich schlichtweg nicht mehr anmelden. Abmahnungen für ein Account Sharing oder die Kündigung der Kundenkonten sind nicht bekannt.

So droht weder bei Spotify, noch bei Disney oder bei Netflix fürs Account Sharing eine Strafe. Kosten können allerdings entstehen, wenn Kunden ihre Konten dennoch teilen wollen und daher kostenpflichtige Angebote oder Zusatzgebühren für weitere Nutzer wählen. 

In anderen Ländern kann das jedoch anders sein. So gilt das Account Sharing ohne Zustimmung des Anbieters unter bestimmten Umständen zum Beispiel in Großbritannien als Urheberrechtsverletzung. Eine solche kann dann durchaus auch abgemahnt werden.

Account Sharing: Weiß die Plattform Bescheid?

Woher wissen die Anbieter, dass ein Konto geteilt wird? Das ist einfacher als manche denken. Melden sich Nutzer über ein Gerät an, werden bestimmte Merkmale zu diesem erfasst. Dazu gehören unter anderem die IP-Adresse des Nutzers sowie die Art des Gerätes. Es ist zudem möglich, neben der IP-Adresse auch weitere GEO-Daten zu erfassen und abzugleichen, wenn die gleichen Zugangsdaten zum Anmelden verwendet werden.

Abo- und Streaminganbieter greifen auf diese Standortdaten zu und gleichen sie ab. Zudem muss bei einigen dann auch die gleiche Internetverbindung genutzt werden, damit ein Zugriff auf das Kundenkonto möglich ist. Daher ist es oftmals auch notwendig, mobile Geräte im Hauptkonto zu autorisieren.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Bildnachweise

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