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Abmahnung für den Mieter

  • Von Murat Kilinc
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Wann hat der Vermieter das Recht, seinen Mieter abzumahnen?

Auch die Abmahnung im Mietrecht erfolgt in der Regel schriftlich.
Auch die Abmahnung im Mietrecht erfolgt in der Regel schriftlich.

Nicht nur im Arbeitsrecht werden bei Vertragsabschluss Rechte und Pflichten der unterzeichnenden Personen festgehalten. Auch wenn Sie eine Wohnung mieten, gelten bestimmte Regeln. Schließlich will der Vermieter für die Bereitstellung der Wohnung unter anderem rechtzeitig die vereinbarte Miete sehen.

Doch wann verhalten sich Mieter vertragswidrig? Wann ist die Abmahnung laut Mietvertrag erlaubt? Besteht ein Sonderkündigungsrecht? Binnen welcher Frist muss er das beanstandete Verhalten abstellen? Alle Fragen rund um die Abmahnung vom Mieter durch den Vermieter klären wir im folgenden Artikel.

FAQ: Abmahnung für Mieter

Können Mieter abgemahnt werden?

Ja. Halten sich Mieter nicht an die vereinbarten Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung können sie wegen Vertragsbrüchigkeit abgemahnt werden. In diesem Fall ist eine Abmahnung im Mietrecht möglich. Meist bildet diese bei weiteren Verstößen die Grundlage für eine Kündigung durch den Vermieter.

Welche Gründe kann es für eine Abmahnung im Mietrecht geben?

Gründe für eine Abmahnung des Mieters können vielfältig sein. Am häufigsten sind im Mietrecht Abmahnungen wegen Mietrückständen oder Ruhestörungen. Mehr Informationen zu den Gründen erhalten Sie hier.

Wie sieht eine Abmahnung an den Mieter aus?

Eine Abmahnung sollte auch im Mietrecht immer schriftlich erfolgen. Wie solch ein Schreiben formuliert sein kann, zeigt das kostenlose Muster hier.

Inhalt

  • Wann hat der Vermieter das Recht, seinen Mieter abzumahnen?
  • FAQ: Abmahnung für Mieter
    • Abmahnungsgründe im Mietrecht ausgeführt
    • Aus welchen Gründen kann eine Abmahnung im Mietrecht ausgesprochen werden?
      • Abmahnung wegen Ruhestörung
      • Abmahnung wegen Mietrückstand
    • Wie die Abmahnung vom Mieter aussieht – ein Muster

Abmahnungsgründe im Mietrecht ausgeführt

Weiterführende Informationen zu genauen Abmahnungsgründen innerhalb des Mietrechts bekommen Sie auch hier:

  • Abmahnung wegen missachteter Hausordnung
  • Abmahnung wegen Hundehaltung
  • Abmahnung wegen Ruhestörung
  • Abmahnung wegen Mietrückstand
  • Abmahnung wegen Treppenhausreinigung

Aus welchen Gründen kann eine Abmahnung im Mietrecht ausgesprochen werden?

Eine Abmahnung kann den Mieter wegen Lärm bzw. Ruhestörung erreichen.
Eine Abmahnung kann den Mieter wegen Lärm bzw. Ruhestörung erreichen.

Wann ein Mieter mit einer Abmahnung rechnen muss, ist in der Regel abhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Vergleichsweise häufig erhalten Mieter eine Abmahnung durch den Vermieter, weil sie zu laut sind – etwa in ohrenbetäubender Lautstärke Musik hören. Gerade wenn die Ruhezeiten nicht beachtet werden, fühlen sich andere Mieter im Haus hiervon oft belästigt.

Eine Abmahnung für den Mieter ist die Folge. Doch auch eine Abmahnung wegen Mietrückstand ist durchaus rechtens.

Im Mietrecht gilt die Abmahnung als Rüge des Vermieters am Verhalten des Mieters. Er moniert es hiermit und fordert innerhalb einer angemessen gesetzten Frist zur Unterlassung auf. In anderen Fällen kann eine Abmahnung vom Vermieter auch ausgesprochen werden, um den Abgemahnten dazu zu bewegen, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, können eine Unterlassungsklage oder sogar eine fristlose Kündigung vom Mietverhältnis folgen.

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.“ (§ 541 BGB)

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. […] Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. […]“ (§ 543 BGB)

Abmahnung wegen Ruhestörung

Eine Abmahnung erhält der Mieter auch bei Zahlungsverzug.
Eine Abmahnung erhält der Mieter auch bei Zahlungsverzug.

Nahezu jeder hat mit ihnen schon Bekanntschaft gemacht: Nachbarn, die zu unsäglichen Zeiten ihre Möbel verrücken oder so laut Musik hören, dass an Schlaf nicht zu denken ist. Ärgerlich, wenn der neue Arbeitstag Stunde um Stunde näher rückt und kein Auge zugemacht werden kann. Doch kann deshalb eine Abmahnung den Mieter erreichen – wegen Ruhestörung?

Grundsätzlich können Mieter abgemahnt werden, die zur Störung des Hausfriedens beitragen. Das bedeutet jedoch nicht, dass wirklich jedes Geräusch auch als untragbar gilt. Mieter haben nämlich keinen Anspruch auf absolute Stille. Entscheidend ist in der Regel:

  • Wie oft tritt der Lärm auf?
  • Wann tritt er auf?
  • Wie hoch laut sind die Geräusche?
  • Um welche Art von Lärm handelt es sich?

In diesem Zusammenhang ist gerade in Großstädten Untervermietung von Wohnungen per Airbnb immer wieder Anlass der Verärgerung von Mitbewohnern. Schließlich verleben Touristen ihren Tag häufig ganz anders als Arbeitstätige. Laute Rollkoffer und ausgedehnte Partys strapazieren die Nerven der Nachbarn. Das prinzipielle Zugeständnis zur klassischen Untervermietung reicht hierfür nicht aus. Es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters zur kommerziellen Weitervermietung. Widersetzt sich der Hauptmieter, muss er mit einer Abmahnung, bei schwerwiegenden Verstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Abmahnung wegen Mietrückstand

Zahlen Mieter den vereinbarten Betrag zur Nutzung der Wohnung oder Immobilie zu spät oder in nicht korrekter Höhe, kann auch das einen Abmahnungsgrund darstellen. Die Mietrückstand-Abmahnung weist den Mieter schriftlich darauf hin, dass es sich um einen Vertragsbruch handelt und welche Konsequenzen drohen.

Eine Abmahnung erhält ein Mieter wegen Zahlungsverzug häufig nicht schon beim ersten Mal. Erst wenn Sie häufiger säumig werden, mahnt der Vermieter Sie entsprechend ab.

Wie die Abmahnung vom Mieter aussieht – ein Muster

Sollten Sie nicht wissen, wie die Abmahnung vom Mieter aussehen kann, hilft unsere Muster weiter. Achtung: Sind im Mietvertrag mehrere Mieter eingetragen, müssen Abmahnungen auch jedem Einzelnen erklärt werden, damit sie wirksam ist. Darüber hinaus besteht eine weitere Anforderung darin, dass aus dem Schreiben hervorgeht, welches Verhalten konkret moniert wird. Der Abmahnung wegen verdreckter Wohnung o. ä. kann mit einem Widerspruch begegnet werden.

Name des Vermieters
Adresse des Vermieters
Postleitzahl und Ort

Name des Mieters
Adresse des Mieters
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Abmahnung wegen Verstoßes gegen Mietvertrag

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name einfügen],
hiermit mahne ich Sie in Ihrer Eigenschaft als Mieter der Wohnung [Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort] ab.

Leider musste ich feststellen, dass Sie die Miete für [Monat einfügen] noch nicht überwiesen haben. Gemäß des mit Ihnen vereinbarten Mietvertrages sind Sie dazu verpflichtet, die Monatsmiete bis zum dritten Werktag im Kalendermonat zu begleichen. Dieser Pflicht kamen Sie leider weder für den Monat [entsprechenden einfügen] mit Zahlungsziel [Datum einfügen] noch für den Monat [entsprechenden einfügen] nach.

Ich fordere Sie daher dazu auf, die ausstehenden Beträge bis zu [Datum einfügen] und künftige Mietzahlungen fristgerecht zu begleichen.

Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, sehe ich mich dazu gezwungen, das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß zu kündigen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Vermieters]

Wollen Sie als Arbeitnehmer Ihren Argeitgeber abmahnen, finden Sie auf abmahnung.org ebenfalls Hilfe. So kann ein entsprechendes Muster im Arbeitsrecht aussehen.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc schloss sein Jura-Studium an der Universität Bremen 2011 mit dem Examen ab. Sein Referendariat führte ihn ans OLG Celle und in den Landgerichtsbezirk Verden. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich u. a. mit den Bereichen Miet- und Zivilrecht.

Kommentare

  1. Frank meint

    28. Mai 2023 at 2:27

    Mieter bittet den Vermieter schriftlich, um einen Vorschlag wie eine Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung ermöglicht werden kann. Vermieter sendet unaufgefordert Kopien der Belege mit den Hinweis, die Kopien nach 5 Tagen zurückzusenden. Mieter schlägt eine Abholung durch den Vermieter vor, da Mieter die Kopien nicht angefordert hat. Entfernung Mieter – Vermieter ca. 15 km. Vermieter besteht auf eine Rücksendung der 27 Kopien per Post. Mieter erhält eine „Abmahnung wegen fehlender Rückgabe der Belege zur Betriebskostenabrechnung“!
    Hat die Abmahnung rechtlich Bestand?
    Wie soll Mieter sich verhalten?
    Gespräch zwischen Mieter und Vermieter ausgeschlossen!
    Vielen Dank!

    Antworten
  2. Carina meint

    6. Februar 2022 at 15:27

    Ist eine Abmahnung wegen nicht pünktlich gemachter Kehrwoche (anstatt Freitag, habe ich sie -nach vorheriger Ankündigung- montags gemacht) gerechtfertigt?
    Ich habe inzwischen die zweite Abmahnung wegen nicht pünktlich gemachter Kehrwoche erhalten!
    Zur Erklärung: Ich lebe in der Einliegerwohnung meiner Vermieterin, sie wohnt oben im Haus.
    Vielen Dank für eine kompetente Rückmeldung.
    :)

    Antworten
  3. Till meint

    9. Juni 2020 at 0:25

    Dieser Artikel zeigt ’sehr schön‘, mit welchen Problemen man als Vermieter teilweise konfrontiert sein kann. Kommt bei einer vermieteten Wohnung z. B. noch eine schlechte und teure Hausverwaltung hinzu, kann es auf einmal sein, dass sich das Vermieten gar nicht mehr lohnt. Man sollte sich genau überlegen, welche Wohnung man kauft und an wen man vermietet!

    Antworten
  4. Schleicher meint

    14. September 2019 at 15:52

    Kann ich einen Vermieter abmahnen für ständiges Fehlverhalten ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. September 2019 at 15:02

      Hallo Schleicher,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Vermieter anzumahnen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  5. Knobbe meint

    22. April 2018 at 14:48

    Vermieter brauchen auch Rechte
    Meine Mieter hatte im Vorjahr zwei Monate Besuch nicht angemeldet und jetzt schon wieder fast 4 Monate was kann ich machen???

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. Mai 2018 at 10:47

      Hallo Knobbe,
      bitten wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann genau prüfen, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese am besten geltend machen. Wir dürfen diese Rechtsberatung nicht anbieten.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
    • Marion meint

      3. Januar 2024 at 14:21

      Ich bin der Meinung das man bis zu 3 Monate Gäste aufnehmen darf…

      Antworten
  6. Walter meint

    12. Dezember 2017 at 16:40

    Die Artikel sind sehr gut und aufschlussreich. Habe einen Mieter der Gegenstände rund ums Haus deponiert wozu er nicht berechtigt ist. Was soll ich machen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Januar 2018 at 12:08

      Hallo Walter,
      zunächst einmal ist es sinnvoll, den Mieter darauf anzusprechen. Welches rechtliche Vorgehen in diesem Fall angebracht ist, ist eine Frage der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Hierzu kann jedoch ein Anwalt Auskunft geben.

      Abmahnung.org

      Antworten
  7. Sandra meint

    16. November 2017 at 9:28

    Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel zum Wohnungseigentumsrecht. Ich muss auch mal mit unserem Vermieter sprechen. Einer unsere Nachbar feiert andauernd laute Partys und lässt sich nicht belehren. Da muss doch etwas rechtlich zu machen sein.

    Antworten

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