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Verjährung: Hat eine Abmahnung ein Verfallsdatum?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Wann verfällt eine Abmahnung?

Wann tritt die Verjährung einer Abmahnung ein? Hier ist das Rechtsgebiet entscheidend.
Wann tritt die Verjährung einer Abmahnung ein? Hier ist das Rechtsgebiet entscheidend.

Einige Fragen stellen sich Abgemahnten und Abmahnenden immer wieder: Wie viel Zeit bleibt, um eine Abmahnung zu erteilen? Wann verjähren Abmahnungen und ziehen keine rechtlichen Konsequenzen mehr nach sich?

Diesbezüglich herrscht oft Unklarheit, weshalb hier in einzelnen Punkten näher auf die Thematik der Verjährung einer Abmahnung eingegangen wird.

Sie erfahren in diesem Ratgeber, wann eine Abmahnung aufgrund von ihrer Verjährung nicht mehr gültig ist und an welche Fristen Abmahnende gebunden sind. Dazu wird beleuchtet, welche Regelungen im Urheber- und im Arbeitsrecht bestehen.

Inhalt

  • Wann verfällt eine Abmahnung?
    • Weiterführende Ratgeber zur Verjährung einer Abmahnung
    • Innerhalb welcher Frist muss eine Abmahnung erfolgen?
  • Wie lange gilt eine Abmahnung?
    • Gültigkeit einer Abmahnung im Arbeitsrecht
    • Wirkungsdauer einer Abmahnung im Urheberrecht
  • Wann wird die Verjährung einer Abmahnung unterbrochen?

Weiterführende Ratgeber zur Verjährung einer Abmahnung

Fristen einer Abmahnung
Gültigkeitsdauer des Urheberrechts

Innerhalb welcher Frist muss eine Abmahnung erfolgen?

Diese Frage ist einfach zu beantworten: Der Ausspruch einer Abmahnung ist an keine explizite Frist gebunden. Zwar ist es in der Regel angebracht, sie zeitnah auszusprechen. Jedoch kann gerade im Arbeitsrecht die Abmahnung als Sanktion auch viel später noch erfolgen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn nach Abschluss eines Kündigungs­schutzprozesses, der mit dem Anspruch auf Weiterbeschäftigung endet, der Arbeitgeber sicherheitshalber festhalten will, was ursprünglich Anlass zur Kündigung gegeben hatte.

Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer oder der Betriebsrat wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers eine Abmahnung aussprechen will oder musste.

Ein rasches Handeln ist ebenfalls angebracht, wenn es um Filesharung geht. Da personenbezogene Daten wie IP-Nummern nach einer gewissen Zeit gemäß dem Datenschutzgesetz vom Provider gelöscht werden müssen, werden die Anbieter in der Regel sofort mithilfe ihrer technischen Möglichkeiten der Überprüfung reagieren, wenn sie unerlaubte Downloads feststellen. Eine Frist, bis wann eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, gibt es hier nur so lange nicht, wie der Urheber nichts vom Verstoß weiß.

Bei Verstößen gegen das Urheberrecht gilt: Am Ende des Jahres, in dem der Rechteinhaber vom Urheberrechtsverstoß erfährt, beginnt eine dreijährige Frist zu laufen. Eine Verjährung der Abmahnung kann nur dann erfolgen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums nicht ausgespro­chen wird. Auch sollten Gläubiger nicht zu lange zögern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Bewusstes Abwarten kann eventuell die Schadensersatzansprüche schmälern.

Im Gegensatz zum Arbeitsrecht können Betroffene im Urheberrecht also nicht viele Jahre warten, wenn Sie von einem Verstoß erfahren haben.

Wie lange gilt eine Abmahnung?

Bei dieser Frage muss zwischen einer Verjährung der Abmahnung im Urheberrecht und im Arbeitsrecht unterschieden werden. Die folgenden Abschnitte sind entsprechend strukturiert.

Gültigkeit einer Abmahnung im Arbeitsrecht

Zur Verjährung einer Abmahnung im Arbeitsrecht kommt es generell nicht.
Zur Verjährung einer Abmahnung im Arbeitsrecht kommt es generell nicht.

Im Arbeitsrecht verjährt eine erteilte Abmah­nung im Grunde nie. Jedoch verliert sie im Laufe der zurückliegenden Zeit ihre Wichtigkeit. Hat ein Arbeitnehmer sein Verhalten im Sinne der Abmahnung geändert und sich über eine längere Zeitspanne ordnungsgemäß den betrieblichen Gewohnheiten und Vorschriften gefügt, so darf das frühere Fehlverhalten nicht mehr ohne Weiteres für eine später auszu­sprechende Kündigung hergezogen werden.

Ehe hier also aus personenbezogenen Gründen gekündigt wird, ist für gewöhnlich eine erneute Unterzeichnung einer aktuell ausgesprochenen Abmahnung einzufordern.

Einen festgeschriebenen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte gibt es nach Ansicht des BAG (Bundesarbeitsgericht) nicht. Jedoch ist dennoch davon auszugehen, dass auf schriftliches Verlangen oder im Klagewege nach rund zwei Jahren dem Antrag auf Entfernung der Abmahnung stattgegeben wird. Dies gilt umso mehr, wenn der Arbeitnehmer sich während dieser Zeit keiner neuen Verstöße – auch anderer arbeitsrechtlicher Relevanz – schuldig gemacht hat.

Wirkungsdauer einer Abmahnung im Urheberrecht

Wir erinnern uns, dass außerhalb des Arbeitsrechtes für die Frage: „Wann verjährt bei einer Abmahnung die Erteilungsfrist?“, Folgendes gilt: Im Falle von Filesharing berechnet sich die Verjährungsfrist für eine auszusprechende Abmahnung gemäß §§ 195 BGB. Dies bedeutet, dass die Frist drei Jahre beträgt, sie aber erst zu laufen beginnt, wenn der Anspruchsteller Kenntnis vom Verstoß und den Umständen erlangt hat. Erfolgte ein Verstoß zum Beispiel am 14. August, beginnt die Frist mit Ablauf des 31. Dezembers des Jahres zu laufen.

Anders sieht es bei der Reaktionszeit aus, die bleibt, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Eine Verjährung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Jedoch gibt es auch keine generellen Reaktionsfristen. Je nach Verstoß und Komplexität eines Einzelfalls können diese unterschiedlich ausfallen. Nicht selten bleibt Abgemahn­ten aber kaum mehr als eine Woche, um auf Forderungen zu reagieren bzw. sich selbst anwaltliche Hilfe zu besorgen.

Wer ein Bild aus dem Internet kopiert und es weiterverkauft, ohne dafür das schriftliche Einverständnis des Urhebers zu haben, muss zudem damit rechnen, dass dieser den Verkaufsbetrag und gegebenenfalls weitere Forderungen – neben von ihm initiierten strafrechtlichen Konsequenzen – im Wege des Mahnverfahrens oder eine Klage einfordert. Hier regelt § 102 UrhG (Urheberrechtsgesetz), dass in Folge der Rechtsbeugung § 852 BGB Anwendung findet.

Es ist also auch wichtig, explizit zwischen der Abmahnung wegen des Verstoßes aus dem Urheberrecht und den Ansprüchen hinsichtlich der eben aus diesem Verstoß entstandenen Schadensersatzforderungen zu unterscheiden.

Wann wird die Verjährung einer Abmahnung unterbrochen?

Mithilfe eines Anwalts kann die Verjährung einer Abmahnung unterbrochen bzw. gehemmt werden.
Mithilfe eines Anwalts kann die Verjährung einer Abmahnung unterbrochen bzw. gehemmt werden.

Ein Beispiel: Eine Kanzlei, deren Haupterwerb die Abmahnung ist, beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid, um damit zu erreichen, dass die Verjährung gehemmt wird.

Grundlage hierfür ist der § 204 Absatz 1 Nummer 3 BGB. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann nach § 167 ZPO sogar noch am letzten Tag der Verjährungsfrist gestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass dieser pünktlich beim zuständigen Mahngericht eingeht. Eine weitere Möglichkeit, eine Hemmung der Verjährungsfrist zu erlangen, besteht darin, eine Zahlungsklage einzureichen. Auch hier gelten die Vorschriften von § 204 BGB.

Ganz sicher wird ein beauftragter Rechtsanwalt hier alle wichtigen Punkte erfassen, die für die Hemmung der Verjährungsfrist bereits im Mahnbescheid aufgeführt werden müssen. Aber nicht immer ist der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ausreichend, um eine Unterbrechung der Verjährung von Abmahnungen zu erreichen. Hierbei kommt es auch darauf an, dass alle wichtigen Kriterien, die ein Hemmnis mit sich bringt, beachtet werden.

Dies gilt vor allem für die Pflicht, die benannte Forderung substantiiert zu benennen. Es ist nicht ausreichend, lediglich Rechnungsnummern und -beträge im Antrag anzugeben. Auch der pure Hinweis darauf, dass bereits eine Abmahnung erfolgt ist, reicht nicht aus. Es ist unabdinglich, die Vorschriften von § 690 zu beachten, damit der Versuch die Verjährung zu unterbrechen nicht ins Leere läuft.

Dies gilt natürlich auch dann, wenn man selbst der Betroffene ist.

Sollte man einen solchen Bescheid bekommen, ist ein Rechtsanwalt zur Überprüfung hinzuzuziehen. Es gilt nämlich nicht nur, die Höhe oder den Grund des Anspruchs zu überprüfen, sondern auch, ob der Mahnbescheid detailliert auf die Abmahnung und die dadurch entstandenen Kosten sowie die bewehrten Summen hinweist und somit tatsächlich eine Unterbrechung bewirkt.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Thomas meint

    16. Januar 2024 at 17:44

    Als ich meine erste Stelle antrat, war ich unsicher, wie ich mich in bestimmten Situationen verhalten sollte. Dann erhielt ich eine Abmahnung, die mir half, mein Verhalten zu korrigieren und mich besser an die betrieblichen Vorschriften anzupassen. Dank des Arbeitsrechts konnte ich aus meinen Fehlern lernen und mich professionell weiterentwickeln.
    [Link von der Redaktion entfernt]

    Antworten
  2. Tuula meint

    28. Juni 2022 at 13:31

    Gut zu wissen, dass der Ausspruch einer Abmahnung an keine explizite Frist gebunden ist. Ich habe auch eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten und weiß nicht, wie ich darauf reagieren soll. Zuerst werde ich einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht aufsuchen, um mich beraten zu lassen.

    Antworten
  3. Ester meint

    29. Mai 2019 at 9:39

    Ich muss sagen, dass ich überrascht bin, dass Abmahnungen eine so viel formlosere Angelegenheit sind, als ich dachte. Gut zu wissen, dass es keine wirkliche Frist gibt, um Abmahnungen auszusprechen. Der Sonderfall Filesharing erklärt jedoch, warum im Idealfall immer schnell vorgegangen wird.

    Antworten
  4. Grit meint

    25. Dezember 2018 at 23:10

    Nachdem wir eine mündliche Bestätigigung von unserem Hausverwalter zum stellen von Sichtschutzwänden auf unserer offenen Gallerie hatten,haben wir eine Tischlerfirma beauftragt,um uns ohne Eingriff in die Bausubstanz Sichtwände aus Holz zu stellen.Die Vermieterin fühlte sich übergangen und setzte uns eine Frist zum Rückbau mit einer Abmahnung bei nichteinhalten des Termins!Wir haben alles zurück gebaut und das Material wirklich nur noch hingestellt,als Sichtschutz.Trotz Erklärungen blieb die Abmahnung stehen!Wird sie nach 2 Jahren automatisch gelöscht?Für uns eine ungerechtfertigte Abmahnung,aber wir haben dagegen keinen Widerspruch eingelegt.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. Januar 2019 at 15:58

      Hallo Grit,
      konkrete Verjährungsfristen sind uns bei Abmahnungen im Mietrecht nicht bekannt. Wenden Sie sich ggf. an einen spezialisierten Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  5. Susi meint

    21. Oktober 2018 at 18:27

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mir wurde vor kurzem eine Abmahnung erteilt. Da ich jedoch noch in der Ausbildung bin, im letzten Lehrjahr, stellt sich mir die Frage, ob das nach der Ausbildung noch rechtskräftig ist. Nächstes Jahr bekomme ich einen neuen Arbeitsvertrag, da ich übernommen werden soll. Gilt in diesem Fall die Abmahnung weiterhin? Oder ist dies ein „Neustart“?
    MfG

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Oktober 2018 at 9:47

      Hallo Susi,
      grundsätzlich kann eine Abmahnung bis zu drei Jahren in Ihrer Personalakte verbleiben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  6. Greifeldt meint

    22. Juni 2016 at 21:49

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wegen differenzierter Auffassungen zu Fragen innerhalb einer Wohnungsbaugenossenschaft, wurde mir in 2011 eine Abmahnung „wegen genossenschaftswidrigen Verhalten“ erteilt. Grund hierfür war eine direkte Anfrage zu Fragen des Jahresabschlusses an den Abschlußprüfer, da mir als Vertreter einzelne Fragen nicht beantwortet wurden und der Abschlussprüfer auch nicht wie früher an den Hauptversammlungen teilnahm.
    Leider ist nicht erkennbar, wie in solchen Fällen verfahren werden kann. Sehr schade! ich würde mich freuen, wenn sie mir Nachlesestellen aufzeigen könnten.
    Mit freundlichen Grüßen
    W. Greifeldt, Berlin

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. Juni 2016 at 9:02

      Hallo,

      bei einer genossenschaftlichen Abmahnung gelten die selben Fristen und Handlungsmöglichkeiten, wie bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung.

      Abmahnung.org

      Antworten

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