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Wenn „The Walking Dead“ zur Abmahnung führt

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen The Walking Dead

Nach einem illegalen Download von The Walking Dead droht eine Abmahnung.
Nach einem illegalen Download von The Walking Dead droht eine Abmahnung.

Ist ein gemütlicher Fernsehabend geplant, doch die passende DVD nicht zu finden, greift manch einer auf das Internet zurück. Immerhin quillt das WWW nur so vor kostenlos angebotenen Filmen, Musik und Serien über.

Doch ein Download dieser Daten – etwa der neuesten Folge oder Staffel von der beliebten Fernsehserie „The Walking Dead“ – kann zur Abmahnung führen. Oftmals ist das Material nämlich illegal im Netz verbreitet worden.

Doch wie reagieren, wenn die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen verschickt? Sollte die Unterlassungerklärung unterschrieben werden?

FAQ: Abmahnung wegen The Walking Dead

Droht eine Abmahnung wegen The Walking Dead?

Teilen Sie Folgen oder die Serie The Walking Dead bzw. laden Sie sich diese Inhalte illegal herunter, kann das Abmahnung im Internetrecht begründen. Auch beim Streaming über Filesharing-Seiten sind Abmahnungen möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Welche Forderungen werden bei einer Abmahnung wegen The Walking Dead gestellt?

Neben einer Unterlassungserklärung drohe zudem die Übernahme der Anwaltskosten sowie Schadensersatz an den Rechteinhaber.

Wie soll ich auf eine Abmahnung reagieren?

Haben Sie eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung erhalten, sollten Sie diese nicht ignorieren. Lassen Sie die Inhalte und die Forderungen am besten von einem Anwalt prüfen. Sie sollten zudem auch auf das Schreiben antworten.

Inhalt

  • So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen The Walking Dead
  • FAQ: Abmahnung wegen The Walking Dead
    • Wer versendet Abmahnungen wegen The Walking Dead?
    • Diese Forderungen werden gestellt
  • Darauf basiert eine Abmahnung wegen The Walking Dead

Wer versendet Abmahnungen wegen The Walking Dead?

Die erfolgreiche Serie The Walking Dead wird von der WVG Medien GmbH (ehemals Warner Vision Vertriebs GmbH) hierzulande vermarktet. Daher steht es diesem Unternehmen zu, Urheberrechtsverletzungen rund um The Walking Dead mit einer Abmahnung zu beantworten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner versenden in der Regel die entsprechenden Schreiben im Auftrag der WVG Medien GmbH.

Erhalten Sie von Sasse & Partner eine Abmahnung für The Walking Dead, sollten Sie das Schreiben keinesfalls ignorieren. Mithilfe eines versierten Anwalts können Sie überprüfen, ob die Abmahnung den formalen Anforderungen genügt.

Diese Forderungen werden gestellt

Eine von Sasse & Partner versandte Abmahnung für The Walking Dead enthält folgende Forderungen:

Diese Forderungen enthält eine Abmahnung wegen The Walking Dead.
Diese Forderungen enthält eine Abmahnung wegen The Walking Dead.
  • Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
  • Übernahme der Anwaltskosten
  • Übernahme der Kosten für die Hinzuziehung eines Anti-Piracy-Unternehmens
  • Schadensersatz für den Verstoß gegen das Urheberrecht

Es empfiehlt sich, das entsprechende Schreiben der Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner überprüfen zu lassen.

Ein versierter Rechtsanwalt kann ermitteln, ob die von Sasse & Partner geforderten Summen auf rechtlichen Grundlagen basieren.

Achten Sie insbesondere darauf, dass die Unterlassungserklärung Folgeabmahnungen abdeckt. Es kann durchaus sein, dass Sie Folgen von The Walking Dead heruntergeladen haben, welche erst in Zukunft abgemahnt werden.

Darauf basiert eine Abmahnung wegen The Walking Dead

Es gibt zwei Varianten, illegal geteiltes Filmmaterial anzusehen: Download und Streaming. Beide werden im Recht sehr unterschiedlich behandelt.

Laden Sie Folgen oder Staffeln von The Walking Dead über ein Torrent-Netzwerk herunter, begehen Sie sehr wahrscheinlich einen Verstoß gegen das deutsche Urheberrecht. Eine entsprechende Abmahnung ist hier wahrscheinlich.

Für Nutzer von Streaming-Diensten ist die Rechtslage allerdings nicht so eindeutig: Bei diesem Vorgang werden die entsprechenden Daten nicht dauerhaft auf dem Rechner gespeichert. Die bisherige Rechtsprechung sieht hier einen klaren Unterschied zum Filesharing. Aktuelle Abmahnungen befassen sich mit Downloads.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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