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Als YouTube-Nutzer eine Abmahnung vermeiden

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Die Abmahnung auf YouTube – selten aber nicht unmöglich

Niemand muss eine Abmahnung für das Streaming auf YouTube fürchten.
Niemand muss eine Abmahnung für das Streaming auf YouTube fürchten.

Pro Minute werden auf youtube.com über 400 Stunden Videomaterial hochgeladen – so zumindest der Stand im Juli 2015. In den letzten Jahren verzeichnet die Videoplattform enormen Zuwachs an Zuschauern und Kanalbesitzern.

Doch dadurch dass es heute viele Möglichkeiten dafür gibt, Videos auf die Server der Domain hoch- und davon herunterzuladen, stellen einige User auch immer wieder unzulässige Videodateien online.

Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, wann eine YouTube-Abmahnung droht und welche Gesetzesgrundlage dem zugrunde liegt.

Inhalt

  • Die Abmahnung auf YouTube – selten aber nicht unmöglich
  • Urheber fordern Abmahnung für unerlaubtes Video-Streaming
    • Rechtliche Begrifflichkeiten

Urheber fordern Abmahnung für unerlaubtes Video-Streaming

Um es gleich klarzustellen: Das Ansehen von YouTube-Streams ist in jedem Fall legal. Eine Abmahnung für Streaming auf YouTube gibt es nicht. Auch zieht ein YouTube-Download aktuell keine Abmahnung oder ähnliches nach sich, selbst wenn es sich bei einem Video oder der genutzten Musik um geschütztes Material handelt.

Die Abmahnung wegen YouTube betrifft explizit die Uploader, also die Nutzer, die gegen das Urheberrecht verstoßen und geschütztes Material hochladen. Gerade Filmproduzenten und Plattenfirmen tolerieren es häufig nicht mehr, wegen illegaler Uploads Umsatzeinbüßen hinzunehmen – mit der YouTube-Abmahnung nehmen sie ihr Recht wahr und gehen offensiv gegen unerlaubte Verbreitung vor.

Für gewöhnlich löschen die Inhaber von YouTube unerlaubte Videos und mahnen die Nutzer mit einem sogenannten „Strike“ ab. Kommen in einem gewissen Zeitraum drei Strikes zusammen, wird der Kanal des Inhabers komplett gelöscht. Einige Rechteinhaber sind damit aber nicht mehr zufrieden und beauftragen eigenständig eine Kanzlei.

Rechtliche Begrifflichkeiten

Auch eine Abmahnung für einen YouTube-Download ist aktuell eher ausgeschlossen. Gefährdet sind nur die Kanalbetreiber.
Auch eine Abmahnung für einen YouTube-Download ist aktuell eher ausgeschlossen. Gefährdet sind nur die Kanalbetreiber.

Einige Begriffe sollte jeder YouTuber schon einmal gehört haben. So ist jeder Upload auf der amerikanischen Videoplattform nicht nur ein Akt der Vervielfältigung, sondern auch eine öffentliche Zugänglichmachung – insofern das Video auf „öffentlich“ gestellt und so der Masse zugänglich gemacht wird. Aber auch das Weitergeben von Videos (die als „nicht gelistet“ eingestellt sind) an Bekannte und Freunde fällt unter diesen Begriff.

Hat der Urheber beidem nicht zugestimmt und die Nutzungsrechte eingeräumt, droht dem YouTube-Benutzer eine Abmahnung über den Postweg.

Auch Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen müssen beachtet werden, wenn keine YouTube-Abmahnung im Briefkasten landen soll. Dabei ist das Einverständnis der im Video sichtbaren Personen vonnöten, bevor das betreffende Video veröffentlicht werden darf. Bei ordnungsgemäßem Ablauf drohen auch keine Abmahnungen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Stefan meint

    19. August 2018 at 23:46

    Hallo, bitte überprüft diesen Kanal den er hat keine Zustimmungen aber alle Videos kopiert
    [Link von Redaktion entfernt]

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. August 2018 at 9:04

      Hallo Stefan,
      wir sind nicht dazu befugt, über die Rechtmäßigkeit eines YouTube-Kanals zu entscheiden. Sie haben grundsätzlich aber die Möglichkeit, Videos selbst zu melden. Alternativ dazu können Sie sich auch an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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