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Zu Movie2k eine Abmahnung erhalten? Bleiben Sie ruhig!

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Filme im Internet und das Streaming-Problem

Auf Movie2k einen Stream angeschaut? Unser Ratgeber klärt zur Rechtslage auf.
Auf Movie2k einen Stream angeschaut? Unser Ratgeber klärt zur Rechtslage auf.

Das Urheberrecht bietet den Gerichten im modernen Internetzeitalter einiges an Kopfzerbrechen. Dass Filme und Serien nicht physisch kopiert und verbreitet werden können, ohne das Recht der Urheber zu verletzen, liegt auf der Hand.

Doch wie sieht es mit Stream- und Downloadangeboten im Internet aus, wie sie bis vor einiger Zeit auch noch von der Domain movie2k.to angeboten wurden?

Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, was es mit Movie2k genau auf sich hat, wie die Rechtslage aussieht und wie ernst Sie eine mögliche Abmahnung nehmen müssen.

Inhalt

  • Filme im Internet und das Streaming-Problem
  • Der Movie2k-Stream: Legal oder abmahngefährdend?
    • Sind Movie2k-Abmahnungen ernst zu nehmen?

Der Movie2k-Stream: Legal oder abmahngefährdend?

Seit Mai 2013 kann die Website Movie2k.to nicht mehr aufgerufen werden und wurde schon kurze Zeit später von der Domain Movie4k.to abgelöst. Bevor es zur Schließung kam, konnten Nutzer sich, ohne etwas zu bezahlen, neue und alte Filme über Streams auf der Online-Plattform ansehen. Neben dem Streaming war es auch möglich, Filme auf den eigenen Computer herunterzuladen.

Was den Download von Raubkopien betrifft, ist die Gesetzeslage recht eindeutig: Im Sinne des Urheberrechtsgesetzes liegt dabei eindeutig eine Straftat vor. Ob es nun um Movie4k oder Movie2k geht: Vom Download etwaiger Filmdateien ist grundsätzlich abzuraten.

Aber ist es möglich, wegen Streaming auf Movie2k eine Abmahnung zu erhalten? Die Rechtslage ist hier bis heute nicht klar. Die entscheidenden Urheberrechtsparagraphen sind hier § 53 und § 44a. Erster erklärt jeden User als Straftäter, der eine eindeutig rechtswidrige Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes vervielfältigt. § 44a spricht jedoch davon, dass eine „vorübergehende Vervielfältigungshandlung“ in Ordnung ist, solange diese nur für einen kurzen Zeitraum Bestand hat und teil eines technischen Vorgangs ist.

Bis heute wurde nicht zweifellos geklärt, wie der Vorgang des Streams zu kategorisieren ist. Die Tendenz zeigt jedoch, dass Personen, die Streaming-Angebote nutzen, eher als unschuldig zu betrachten sind. Doch was passiert, wenn trotzdem plötzlich eine Movie2k-Abmahnung ins Haus flattert?

Sind Movie2k-Abmahnungen ernst zu nehmen?

Eine echte Abmahnung von Movie2k ist heute eher unwahrscheinlich.
Eine echte Abmahnung von Movie2k ist heute eher unwahrscheinlich.

Die Abmahnwelle von Redtube hat gezeigt, dass es möglich ist, dass regelrechte Abmahnwellen losgestoßen werden. Jedoch sind die Betroffenen nicht immer schuldig.

Da Movie2k unter seinem damaligen Namen nicht mehr existiert und die Nutzung von Streaming-Diensten nicht grundsätzlich unter Strafe steht, ist eine aktuelle Abmahnung aber eher unwahrscheinlich.

Doch Sie sollten trotzdem wissen, worin sich eine echte Movie2k-Abmahnung von einem Betrugsversuch unterscheidet. Letzter weist in der Regel einige der folgenden Merkmale auf:

  • Die Abmahnung wird via E-Mail versendet (echte Abmahnungen kommen immer per Post).
  • Die Adressdaten der Kanzlei stimmen nicht mit denen der offiziellen Website überein.
  • In der Abmahnung ist sowohl von Streams als auch von Tauschbörsen (sogenannten Filesharing-Diensten) die Rede. Movie2k hat mit letzterem nichts zu tun.
  • Genaue Täterdaten fehlen oder sind unvollständig (IP-Adresse, Provider, Uhrzeit der Tat etc.)
  • Es wird nur Geld gefordert, aber keine Unterlassungserklärung ausgesprochen.
Egal ob eine (Movie2k-)Abmahnung echt oder gefälscht ist, es gilt immer: Nicht sofort das Geld überweisen. Bewahren Sie in einem solchen Fall die Ruhe und analysieren Sie das Schreiben genau. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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