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Kann Schlechtleistung eine Abmahnung begründen?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen schlechter Leistung

Abmahnung wegen Schlechtleistung
Wer nicht die geforderten Aufgaben in einer bestimmten Zeit schafft, kann mit einer Abmahnung wegen Schlechtleistung rechnen

Schlechtleistung ist in der Regel für den Arbeitgeber nicht allzu schwer nachzuweisen. Häufig sind bereits im Arbeitsvertrag die Menge und/oder die Qualität der Leistung, die der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erbringen muss, beschrieben. Die geforderte Leistung ist somit schnell ersichtlich. Befinden sich im Arbeitsvertrag keine konkreten Leistungsvorgaben, kann sich der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht beziehen.

Arbeitnehmer schulden ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte. Dabei muss jedoch immer eine angemessene Ausschöpfung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erfolgen. Wer regelmäßig und langfristig die vom Arbeitgeber geforderte Arbeitsleistung unterschreitet, muss mit einer Abmahnung wegen Schlechtleistung rechnen.

Im schlimmsten Fall droht sogar die verhaltensbedingte Kündigung. Mit einer Abmahnung wegen Minderleistung soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, dass er sein Verhalten ändert und gegebenenfalls die Gründe für die Schlechtleistung darbietet. Es ist bisher noch fraglich, ab wann der Arbeitgeber gemäß Arbeitsrecht überhaupt eine Abmahnung wegen Schlechtleistung ausgesprochen werden darf.

Inhalt

  • Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen schlechter Leistung
  • Wann kann Schlechtleistung sanktioniert werden?
    • Muster einer Abmahnung wegen Schlechtleistung
      • Muster: Abmahnung wegen Schlechtleistung
    • Richtige Reaktion der Betroffenen

Wann kann Schlechtleistung sanktioniert werden?

Grundlegend ist erst nach einer längeren Unterschreitung der Durchschnittsleistung an eine Abmahnung wegen Minderleistung zu denken. Ist sich der Arbeitgeber sicher, dass sein Mitarbeiter absichtlich Fehler macht oder seine Leistungsfähigkeit absichtlich nicht voll ausschöpft, kann eine Abmahnung wegen schlechter Leistung auch zu einem relativ frühen Zeitpunkt erfolgen.

Wenn der Vorsatz nachgewiesen wurde, kann es aber auch sein, dass dem Mitarbeiter anstelle der Abmahnung die verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird.

Muster einer Abmahnung wegen Schlechtleistung

Für eine Abmahnung wegen Schlechtleistung muss die durchschnittliche Arbeitsleistung stark unterschritten werden.
Für eine Abmahnung wegen Schlechtleistung muss die durchschnittliche Arbeitsleistung stark unterschritten werden.

Bei einer Abmahnung wegen Schlechtleistung, hat der Arbeitgeber auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Fraglich ist es zudem auch, ob eine Abmahnung wegen schlechter Leistung auch bei einem Bagatellfall ausgesprochen werden darf. Hierbei könnte es sich um einen Flüchtigkeitsfehler des Arbeinehmers handeln. Je nach Branche könnte dieser zwar schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, jedoch sind eventuell andere Maßnahmen wesentlich geeigneter.

Grundlegend ist in einem Abmahnschreiben wegen Schlechtleistung vorgesehen, dass die Personendaten, Datumsangaben sowie Orte und Uhrzeiten der Schlechtleistung niedergeschrieben werden. Der betroffene Arbeitnehmer ist namentlich zu nennen und auch, wenn vorhanden, Zeugen, die die schlechte Leistung untermauern können. Sollte sich die Formulierung als schwierig erweisen, ist auf eine Beratung zum Thema Arbeitsrecht durch einen Rechtsanwalt zurückzugreifen, damit eine inhaltliche Richtigkeit gemäß Arbeitrecht sichergestellt werden kann.

Muster: Abmahnung wegen Schlechtleistung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr…

gemäß Ihrem Arbeitsvertrag sind Sie verpflichtet, die Ihnen angewiesenen Aufgaben ordnungsgemäß zu verrichten. Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass sie bereits mehrmals gegen diese Regelung verstoßen haben.

Am (Datum) forderte Sie (Name des Vorgesetzten) dazu auf, alle neuen Produkten zu scannen. Die entsprechenden Preise waren auf einer Preisliste aufgeführt, die Ihnen übergeben wurde. Dabei mussten wir feststellen, dass alle Produkte von Ihnen mit einem nicht richtigen Preis versehen wurden. Aufgrund dieses Verhaltens kam es zu Missverständnissen bei den Kunden, die verständlicherweise wütend das Geschäft verließen.

Weiterhin wurden Sie am (Datum) von (Name des Vorgesetzten) aufgefordert, die Regale mit den neuen Produkten zu füllen. Auch hier mussten wir feststellen, dass Sie die Produkte nicht an den entsprechenden Platz verlegt haben. Aufgrund dieses Verhalten kam es zu Störungen im Betriebsablauf. Die Produkte mussten alle wieder umgestellt werden und ein Durcheinander war die Folge.

Mit diesen Vorfällen haben Sie gegen eine ordnungsgemäße Ausrichtung Ihrer Aufgaben verstoßen. Wir bitten Sie, in Zukunft auf eine richtige Ausführung der Anweisungen zu achten. Sollten weitere Verstöße dieser Art folgen, sehen wir uns andernfalls genötigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Bestätigung Arbeitnehmers:

Die Abmahnung habe ich erhalten.

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für Abmahnung wegen Schlechtleistung (.doc)
Muster für Abmahnung wegen Schlechtleistung (.pdf)

Richtige Reaktion der Betroffenen

Natürlich möchte kein Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Schlechtleistung in seiner Personalakte haben. Dennoch ist von überstützten Rechtfertigungen abzusehen. Jeder Betroffene hat das Recht eine Gegendarstellung zu fertigen und damit seine Fehler zu erläutern.

Die Schlechtleistung im Arbeitsrecht sollte durch anwaltliche Hilfe genauer unter die Lupe genommen werden, damit abgewogen werden kann, ob es sich bei der Rüge um eine begründete handelt.

Außerdem sollte die Abmahnung wegen schlechter Leistung auf formale oder auch inhaltliche Fehler hin überprüft werden. Eventuell haben Sie eine Abmahnung erhalten, die unwirksam sein könnte. Am besten kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die Abmahnung auf Fehler prüfen und einen Widerspruch abwägen.

Wenn der Vorwurf ist der Abmahnung unberechtigt ist, kann der betroffene Mitarbeiter zudem eine Stellungnahme fertigen. Hier sollte auf jeden Fall ein Anwalt zurate gezogen werden, da die Stellungnahme rechtlich wohl bedacht sein sollte, damit keine Fehler begangen werden, die sich später nachteilig für den Mitarbeiter auswirken.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Nils meint

    16. Januar 2017 at 20:15

    Kann auch ein Auszubildender wegen Schlechtleistung Abgemahnt werden?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Januar 2017 at 9:27

      Hallo Nils,

      auch Auszubildende können wegen Schlechtleistung abgemahnt werden.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. alex meint

    28. Oktober 2016 at 10:15

    Mein Mann hat ein schreiben bekommen, wo die ganzen kritiken steht, obwohl es nicht stimmt. Da steht oben Minderleistung aber kein Abmahnung. Ist es dann trotzdem eine Abmahnung und wielange hat er zeit zum überlegen ob er es unterschreiben sol oder nicht. Danke im voraus

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. November 2016 at 10:12

      Hallo,

      eine Abmahnung muss als solche klar gekennzeichnet sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Lutz Hoyme meint

    18. Oktober 2016 at 18:44

    Wurde in der Probezeit von einer Mitarbeiterin von Anbeginn unzivilisiert behandelt, betitelt, sprichwörtlich schikaniert und selbst bei der Arbeit besptiztelt, sapotiert. Kam dann zwischen mir und dieser Mitarbeiterin zu einem Zwischenfall wo diese Mitarbeiterin auf mich zugestürmt kam, mich beleidigte, verleumdete und mir mein privates Arbeitsgerät entreißen wollte, wobei ich bei der Abwehr mir eine erhebliche Verletzung zugezogen habe, welche aber erst drei Tage später offensichtlich wurde. Leider gibt es für diesen Zwischenfall keine Zeugen.Nach Besuch in der Notaufnahme der Klinik wurde ich an den Hausarzt verwiesen, da nach Ansicht des Notarztes eine körperliche Schädigung am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter in einer Auseinandersetzung verursacht keinen AU darstellt und ich deshalb nicht zum Durchgangsarzt überstellt werden müsste. Bin seit dem 11.07.2016 arbeitsunfähig, musste am 24.08.2016 gar operiert werden und bin jetzt bis zum 28.10.16 arbeitsunfähig, was nach Auskunft des Facharztes nicht das Ende der Arbeitsunfähigkeit sein wird, wahrscheinlicher ist der Jahreswechsel anzusehen. Dann habe ich sofort im Rahmen des Dienstweg eine Beschwerde erhoben und eine Unfallmeldung verlangt. Daraufhin wurde ich aufgefordert zu kündigen da mir sonst gekündigt werden würde. Dann wurde mir gekündigt mit zwei Wochen Kündigungsfrist. Da ich bei dem gleichen Arbeitgeber aber vor Jahren schon mal beschäftigt war dürfte ich doch gar keine zweite Probezeit bekommen und dürfte somit nicht auf die zwei Wochen Kündigungsfrist zurück fallen.Des weiteren hat die Beklagte mir bis heute diese Unfallmeldung verweigert (unterlassene Hilfeleistung ) obwohl der Notarzt mich explizit aufgefordert hat von der Beklagten eine Unfallmeldung zu fordern da diese für die weitere Behandlung erforderlich wäre. Habe Klage dagegen eingereicht und heute Gütetermin. Richter sieht alles Seitens der Beklagten als in Ordnung an, auf meinen Einwand das hier zwischen der Kündigung und meiner Beschwerde ein kausaler Zusammenhang besteht äußerte das Gericht, die Beklagte hat gerade (erstmalig) gesagt das der Grund zur Kündigung wohl schlechte Arbeitsleistungen gewesen wären, deshalb kann das Gericht keinen Zusammenhang und keinen Verstoß gegen das Verbot der Maßreglung erkennen. Das Gericht rät dem Kläger zur Vermeidung von Kosten die Klage besser zurück zu ziehen.
    Anzumerken wäre noch, bin männlich, 62 Jahre, lebenslang anerkannt schwerbehindert. Wegen der angeblichen schlechten Arbeitsleistungen ist vorab nie ein Wort gegen mich erhoben wurden.
    Wie sehen Sie das, was würden Sie tun ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Oktober 2016 at 8:33

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher zur Einschätzung spezifischer Fälle an einen Anwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. Sylke meint

    5. August 2016 at 16:39

    Guten Tag,
    meine Tochter hat Anfang des Jahres eine Abmahnung bekommen, weil ihr ein Fehler unterlaufen ist, der die Firma Geld kostet. Dies war mit Datum belegt; jedoch wurde in dieser Abmahnung auch darauf hingewiesen, dass sie bereits „im Januar 2016 mündlich…wegen diverser Fehler und Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes … verwarnt worden ist“. Ist diese Formulierung nicht unzureichend und macht damit die Abmahnung insgesamt ungültig?
    Jetzt geht es nämlich um Folgendes: Sie wird seit einiger Zeit von ihrem Vorgesetzten ignoriert, Anweisungen kommen AUSSCHLIEßLICH durch Kollegen an sie heran (obwohl der Chef im Nebenzimmer sitzt); es gab auch schon Vorfälle, wo sie keine Antwort auf ihre Fragen bekam, sie fühlt sich immer unwohler und ist mittlerweile wegen Depressionen arbeitsunfähig. Als sie jetzt den Vorwurf „Mobbing“ (durch Ausgrenzung u.a.) an den großen Chef der Firma heran trug, reagierte er erst erschrocken und verständnisvoll und dann (sicher nach einem Gespräch mit dem „Mobber“, der seiner Aussage nach ja nicht leicht zu ersetzen wäre) in der Weise, dass er ihr in einer eMail mitteilte, dass ihm neue Fehler zugetragen wurden und sich auch schon Kunden über sie beschwert hätten und er sie deshalb sowieso fristgerecht kündigen würde. Mal abgesehen davon, dass wir das natürlich als bodenlose Frechheit ansehen, mit der er sich aus der Verantwortung stehlen und die vormals in Aussicht gestellte Abfindung bei Auflösung oder Eigenkündigung sparen will – durch die evtl. Unwirksamkeit der Abmahnung hätte doch sicher eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?? Sie will dort zwar unter den o.g. Umständen nicht weiter arbeiten, aber hätte doch schon gern die (angesprochene) Abfindung, da die Arbeit eigentlich in Ordnung ist und sie ohne die Sinneswandlung des Vorgesetzten (zu dem sie während der Probezeit doch mal abends mit einer Flasche Wein vorbei kommen sollte – was sie natürlich nicht getan hat) sehr gern dort geblieben wäre.
    Wir sind leider nicht so gut betucht, dass wir bei einer erfolglosen Klage Gerichtskosten bezahlen könnten…
    Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      11. August 2016 at 8:27

      Hallo,

      leider ist es uns nicht erlaubt, Rechtsberatungen anzubieten. Bei solch spezifischen Fällen verweisen wir daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Tchaou meint

    2. März 2016 at 9:48

    Seit 12 jahren arbeite ich als Küchenkraft im Kiga ich bekam die kündigung zum nächstmöglichem termin ende Juni also erhob kündigungsschutzklage.und werde seitdem mit abmahnungen regelrecht bombardiert .Was kann ich dagegen machen in allen abmahnungen ungenau stehen irgendwelche bagatellen die ich auch nie gemacht habe .

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. März 2016 at 10:38

      Hallo,

      Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um eine ungerechtfertigte Abmahnung zu entkräften. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen: https://www.abmahnung.org/wann-ist-eine-abmahnung-ungueltig/

      Abmahnung.org

      Antworten

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