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Abmahnung wegen geltendem Internetrecht erhalten?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten
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Viele Gründe führen im Internet zu Abmahnungen

Die größte Spielwiese der Welt birgt mehr als eine Stolperfalle: Abmahnungen werden aufgrund diverser Internetdelikte fällig – Nutzer sollten sich daher gut informieren.
 
Hier finden Sie die beliebtesten Ratgeber zu Abmahnungen im Internet:

  • Filesharing
  • Streaming
  • Online-Shops
  • Aktuelle Abmahnungen
Eine Abmahnung im Internetrecht kann verschiedene Gründe haben.
Eine Abmahnung im Internetrecht kann verschiedene Gründe haben.

Das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum. Zwar besteht bei einigen Gesetzestexten Anpassungsbedarf in Bezug auf moderne Medien, die meisten virtuellen Handlungen sind jedoch durch klare Vorgaben und Regeln abgedeckt.

Das spüren vor allem die Menschen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen und deshalb Abmahnschreiben erhalten.

Kommt es im Internetrecht zu einer Abmahnung, hängt das oft mit Rechtsgebieten zusammen, die eng mit dem Medium verknüpft sind. Der vorliegende Ratgeber bietet hierzu einen Überblick und verrät, warum beispielsweise im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht Abmahnungen ausgesprochen werden. Darüber hinaus erhalten Sie eine Beratung dazu, wie Sie am besten auf eine Abmahnung im Internetrecht reagieren sollten. Nicht zuletzt wird besprochen, welche Methoden Ermittler nutzen, um Verstöße im Internet aufzudecken.

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Inhalt

  • Viele Gründe führen im Internet zu Abmahnungen
  • Weitere Informationen zu Abmahnungen im Internetrecht
  • Verstöße gegen das Recht von Urhebern
    • Aufgepasst bei Downloads und Streams
    • Falsche Reaktionen bei urheberrechtlichen Abmahnungen
  • Konfrontation mit dem Wettbewerbsrecht
    • Weitere Abmahngründe
    • Ermittlung der Täter
  • Im Internetrecht auf eine Abmahnung richtig reagieren

Weitere Informationen zu Abmahnungen im Internetrecht

Abmahnung trotz VPN
Abmahnung gegen Influencer
Abmahnung wegen Instagram
Abmahnung wegen Schriftarten

Verstöße gegen das Recht von Urhebern

Als Urheber gelten Personen, die aus eigener kreativer Kraft literarische, wissenschaftliche oder kunstbezogene Werke kreieren. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) spricht diesen Menschen verschiedene Entscheidungsgewalten zu, welche die Ergebnisse ihrer Schaffensarbeit betreffen. Dazu gehört mitunter das Recht, selbst entscheiden zu dürfen, ob und wie ein derartig urheberrechtlich geschütztes Werk veröffentlicht werden darf.

Dem entgegen steht die Welt des Internets, die viele einfache Möglichkeiten bereitstellt, Filesharing zu betreiben und sich gegenseitig mit digitalen Gütern zu versorgen. Doch die dabei gefühlte Leichtigkeit hat nichts mit der Wirkungslo­sigkeit von Gesetzen zu tun. Im Internetrecht ist eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt schnell ausgesprochen, wenn eine Urheberrechtsverletzung begangen wird.

Aufgepasst bei Downloads und Streams

Verstöße gegen das Urheberrecht entstehen häufig dadurch, dass es ohne Zustimmung und Wissen des eigentlichen Urhebers zu einer Vervielfältigung eines seiner Werke kommt. Zwei verschiedene Handlungsweisen können diesbezüglich rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Ein Download: Bei einem Direct-Download wird häufig ein Film, eine Serie oder ein Musikstück auf den Rechner eines Nutzers heruntergeladen und folglich auch auf dessen Festplatte gespeichert. Bei urheberrechtlich geschütztem Material liegt hier nach deutschem Recht ein Gesetzesverstoß vor. Hat Filesharing eine Abmahnung im Internetrecht zur Folge, ist ein solcher Download oft die auslösende Handlung.
  • Ein Stream: Beim Streaming werden Filme, Serien oder andere geschützte Videos über eine kontinuierliche Datenübertragung präsentiert. Viele Jahre lang mussten Streamer keine Abmahnungen durch einen Rechtsanwalt befürchten, denn es lag eine rechtliche Grauzone vor. Doch ein im April 2017 gefälltes Urteil (Az. C-527/15) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) änderte diese Ansicht. So machen sich mittlerweile auch die Zuschauer von illegalen Streams strafbar. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Entscheidung in deutsches Recht umgewandelt wird oder es zu weiteren Urteilen in dieser Hinsicht kommt.
Im Internetrecht kann eine Abmahnung hohe Schadensersatzforderungen auslösen.
Im Internetrecht kann eine Abmahnung hohe Schadensersatzforderungen auslösen.

Ein urheberrechtliches Abmahnschreiben entspricht vom Aufbau her immer einem bestimmten Muster. In den meisten Fällen erfolgt die Übermittlung schriftlich und es liegt die Forderung bei, eine schriftliche Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an den Absender zurückzuschicken. Dazu wird oft auch die Drohung aussgesprochen, dass es zum Gerichtsverfahren kommt, wenn den gestellten Forderungen nicht entsprochen wird.

Damit es gar nicht erst zu Abmahnungen und Schreiben dieser Sorte kommt, sollten sich Betroffene von Seiten fernhalten, welche kostenlose Streams oder Downloads zu urheberrechtlich geschütztem Material enthalten. In den meisten Fällen liegt zweifellos ein illegales Angebot vor, welches vor allem dann klar wird, wenn Betreiber solcher Seiten gerade erst im Kino angelaufene Filme schon im Internet präsentieren.

Es stimmt zwar, dass Ermittler eher die Personen verfolgen, welche illegal die Dateien für das Filesharing bereitstellen. Doch auch als Nutzer, der das bestehende Angebot „nur“ wahrnimmt, begehen Sie mittlerweile einen Gesetzesverstoß. Nutzer sollten sich also bewusst im Internet bewegen und vor zweifelhaften Diensten lieber zurückschrecken.

Falsche Reaktionen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Erhalten Sie durch Verstöße gegen Internetrecht eine Abmahnung, in diesem Fall durch Missachtung des Urheberrechtsgesetzes, sollten Sie von den folgenden Handlungsweisen in jedem Fall Abstand nehmen.

  • Die Schuld eingestehen: Ein Schuldeingeständnis sorgt dafür, dass kaum eine Chance darauf besteht, Sie erfolgreich zu verteidigen. Abmahnkosten und Schadensersatz können so wahrscheinlich nicht mehr vom eigenen Rechtsanwalt geschmälert werden.
  • Die Unterlassungserklärung sofort unterschreiben: Ein solcher Vertrag gilt lebenslang. Daher sollten Sie sich niemals direkt den hohen Vertragsstrafen und Einschränkungen unterwerfen.
  • Die ganze Sache einfach ignorieren: Tun Sie einfach nichts, greift der Abmahner früher oder später zum Mittel der einstweiligen Verfügung. Dabei treten weitere Kosten auf, die bei angemessener Reaktion hätten vermieden werden können.

Konfrontation mit dem Wettbewerbsrecht

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung droht Unternehmern, die Konkurrenten herabsetzen.
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung droht Unternehmern, die Konkurrenten herabsetzen.

Auch Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) können im Internetrecht eine Abmahnung zur Folge haben. Diese wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen, um faire Wettbewerbsbedingungen in der sozialen Markwirtschaft in Deutschland zu bewahren. Unternehmer sind angehalten, durch Leistung und Innovation erfolgreich zu sein, nicht durch Manipulation der Konkurrenz. So heißt es in § 1 UWG:

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.“

Durch die wettbewerbsrechtlichen Regelungen sollen vor allem die Verbraucher vor unlauteren Handlungen der Unternehmer geschützt werden. Diese können sich beispielsweise in aggressiven geschäftlichen Taten wie Drohungen äußern, die Marktteilnehmer dazu bringen sollen, ein Produkt zu kaufen oder einen Vertrag zu unterschreiben. Dabei liegt mitunter ein Verstoß nach § 4a UWG vor, wenn eine solche Geschäftstätigkeit ohne aggressive Handlungen auf der Unternehmerseite nicht erfolgt wäre.

Auch irreführende Handlungen sind ein Verstoß gegen das UWG und können eine Abmahnung im Internetrecht zur Folge haben. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Varianten unterschieden.

  • Aktive Irreführung: Kommt es direkt zu einer Handlung, die einen Verbraucher täuscht, beispielsweise in Bezug auf Verfügbarkeit von Waren oder den Preisunterschied zur Konkurrenz, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erfolgen.
  • Passive Irreführung: Hierbei entsteht die Täuschung durch das Verschweigen wichtiger Informationen, die nötig sind, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Auch die Bereitstellung von unverständlichen oder zweideutigen Auskünften fällt in diese Kategorie.
Im Internet kann eine Abmahnung durch IP-Speicherung ermöglicht werden.
Im Internet kann eine Abmahnung durch IP-Speicherung ermöglicht werden.

Wird im Internetrecht eine Abmahnung auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage ausges­prochen, liegt das oft daran, dass Unternehmer gravierende Fehler bei ihrem Internetauftritt gemacht haben. So gibt es gewisse Aufklä­rungspflichten, denen Online-Shop-Betreiber nachkommen müssen. Diese Pflichten spiegeln sich häufig im Impressum der jeweiligen Websei­te wieder. Unternehmer sollten deshalb darauf achten, dass dieses nicht lückenhaft ist.

Der Tatbestand des Geheimnisverrats wird ebenfalls im Sinne des UWG bestraft. Wer als Beschäftigter Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse an Dritte weiterleitet, kommt mit Abmahnungen nicht davon. Hier ist eine zweijährige Freiheitsstrafe oder eine entsprechende Geldstrafe möglich.

Nicht zuletzt kann es zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Internetrecht kommen, wenn vergleichende Werbung zur Rufschädigung bei der Konkurrenz führt. Eine solche Marketingstrategie sollte mit Bedacht geführt werden, um Abmahnschreiben von Vornherein aus dem Weg zu gehen. Ein Rechtsanwalt, der im Wettbewerbsrecht versiert ist, kann bei einer solchen Werbekampagne hilfreiche Tipps geben.

Weitere Abmahngründe

Es zeigt sich: Eine Abmahnung, die im Internetrecht ausgesprochen wird, kann vielfältige Ursachen haben. Das liegt daran, dass der Begriff selbst verschiedene große Rechtsbereiche umfasst. In puncto Abmahnschreiben sind das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht hier besonders prominent. Internetnutzer können jedoch auch durch Gründe abgemahnt werden, die nicht in diese beiden Bereiche fallen.

  • Ticketverkauf auf eBay: Immer wieder kommt es dazu, dass erworbene Tickets für Konzerte und ähnliche Veranstaltung über das Aktionshaus eBay weiterverkauft werden. Das ist jedoch für Privatpersonen solange zulässig, wie dabei keine gewerbliche Verkaufsabsicht besteht oder Gewinn über den Kaufpreis hinaus erwirtschaftet wird. Hier gilt es, vorsichtig zu handeln, um nicht abgemahnt zu werden.
  • Markenrechtsverstoß: Der Schutz von Wort- und Bildmarken muss von allen Marktteilnehmern respektiert werden. So ist auch eine Abmahnung im Internetrecht möglich, wenn es ohne Zustimmung der Eigentümer zum Einsatz fremder Markenkennzeichen im Handelsverkehr kommt. Hier gilt das Markengesetz (MarkenG).
Eine Abmahnung durch Internetrecht ist wahrscheinlich, wenn geschütztes Material heruntergeladen wird.
Eine Abmahnung durch Internetrecht ist wahrscheinlich, wenn geschütztes Material heruntergeladen wird.

Ermittlung der Täter

Bei Verstößen in der Geschäftswelt ermöglichen Firmennamen und Account-Daten, dass verantwortliche Personen schnell identifiziert werden.

Geht es aber um Urheberrecht und Filesharing, gestaltet es sich etwas schwieriger, die Täter genau zu bestimmen. Dabei kann jedoch die IP-Speicherung helfen.

Seit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 13 U 105/07) ist es offiziell, dass eine IP-Adressen-Speicherung als zulässig gilt. Bis zu dem Urteil war die Rechtslage diesbezüglich unsicher und es kam auch schon vor, dass Daten dieser Art 80 Tage lang gespeichert wurden.

Eine Abmahnung, die im Internetrecht wegen Filesharing erteilt werden soll, ist von solchen Speicherungen abhängig. Denn nur so kann ermittelt werden, über welchen Internetanschluss der Verstoß begangen wurde. Dabei kann es jedoch auch dazu kommen, dass eine falsche IP zur Abmahnung führt. Betroffene sollten sich in solchen Fällen um die Beratung durch einen Rechtsanwalt bemühen.

In solchen Fällen könnte es in Zukunft durchaus häufiger zu einer Abmahnung wegen geltendem Internetrecht kommen. Denn ab dem 1. Juli 2017 soll die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten. Kommt es dazu, werden nicht nur Standorte von Handynutzern bei Telefonaten für 4 Wochen gespeichert. In diesem Fall käme es auch zu einer zehnwöchigen Erfassung aller IP-Adressen.

Es bleibt abzusehen, ob sich das Modell wirklich durchsetzt. Zahlreiche Versuche wurden schon unternommen, um dagegen vorzugehen. Bisher verliefen diese jedoch erfolglos. Das letzte Wort hat dabei das Bundesverfassungsgericht. Dieses muss immer noch im späteren Hauptverfahren über die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung entscheiden.

Im Internetrecht auf eine Abmahnung richtig reagieren

Damit eine Abmahnung im Internetrecht nicht zur Kostenfalle wird, sollten sich Betroffene an einen Anwalt wenden.
Damit eine Abmahnung im Internetrecht nicht zur Kostenfalle wird, sollten sich Betroffene an einen Anwalt wenden.

Haben Sie selbst ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sich zuallererst fragen: „Habe ich das, was mir vorgeworfen wird, wirklich begangen oder liegt hier ein Fehler vor?“

Zweifeln Sie an der Gültigkeit, welche die Abmahnung nach geltendem Internetrecht besitzt, gibt es einige Schritte, die Sie tätigen sollten.

  • Prüfen Sie, ob die Zustellanschrift korrekt ist: Ein Zustellfehler bzw. eine Verwechslung kann immer passieren. Daher sollten Sie die angegebenen Daten mit Ihrer Anschrift abgleichen. Liegt ein Fehler vor, teilen Sie dies dem Abmahner unverzüglich mit.
  • Kontrollieren Sie, ob es sich bei der abmahnenden Partei um einen Mitbewerber handelt: Hilfreiche Auskünfte können hier das Gewerbeamt, das Internet oder die zuständige Industrie- und Handelskammer geben. Möglicherweise kann der Abmahner auch gar nicht identifiziert werden. Dann kann die Abmahnung durch geltendes Internetrecht abgewiesen werden.
  • Versichern Sie sich, dass die geforderten Kosten angemessen sind: Eine Abmahnung, die im Internetrecht ausgesprochen wird, beinhaltet in der Regel Schadensersatzfor­derungen oder ähnlichen Kosten. Laien können generell nur schwer einschätzen, ob solche Forderungen gerechtfertigt sind. Hier ist der Gang zum Rechtsanwalt zu empfehlen.

Bei einer Abmahnung im Internetrecht sollten sich grundsätzlich alle an einen versierten Anwalt wenden, die sich bei den Gegenmaßnahmen nicht absolut sicher sind. Der richtige Rechts- bzw. Fachanwalt weiß genau, was in solchen Fällen die besten Optionen sind.

Außerdem kann dieser in jedem Fall versuchen, Vertragsstrafen und Schadensersatzfor­derungen herabzusetzen und somit für eine modifizierte Unterlassungserklärung zu sorgen. Das können Privatpersonen zwar in der Theorie auch selbst erledigen, ohne Wissen über juristische Normen handelt es sich jedoch um eine schwierige Aufgabe. Im schlimmsten Fall wird die selbst modifizierte Erklärung einfach abgewiesen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Nora meint

    18. Oktober 2019 at 10:02

    Gut zu wissen, dass ein Film Download in Deutschland einen Gesetzesverstoß behalten ist und dass das zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Internet bietet so viele Möglichkeiten heutzutage, aber soll auf jeden Fall mehr kontrolliert werden. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

    Antworten

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