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Gewährleistung: Im Online-Shop Pflicht

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Händler müssen das Gewährleistungsrecht respektieren

Die Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Die Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Damit keine Abmahnung zum Online-Shop droht, müssen sich Internethändler an verschiedene gesetzliche Vorgaben halten. Die Gewährleistung, die beim Mangel an einer Sache geltend gemacht werden kann, gehört dazu. Und doch kommt es dabei teilweise zu Verwirrungen.

Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung. So erfahren Sie unter anderem, was das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zur Gewährleistung vorgibt und wann Gewährleistungsansprüche vorliegen. Außerdem wird beleuchtet, worin der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt, da die beiden nicht selten miteinander verwechselt werden.

Inhalt

  • Händler müssen das Gewährleistungsrecht respektieren
  • Das definiert die gesetzliche Gewährleistung
    • Gewährleistung und Garantie unterscheiden
    • Ausschluss der Gewährleistung
    • Die Dauer der Gewähr

Das definiert die gesetzliche Gewährleistung

Was viele nicht wissen: Bei jedem käuflichen Erwerb kommt ein Kaufvertrag zustande. Das geschieht beim Einkauf im Supermarkt, beim Autokauf oder auch beim Kauf vom Vertreter, der Verbraucher an der Haustür verkauft. In allen genannten Fällen haben die Käufer das Recht darauf, fehlerfreie Ware zu erhalten.

Zeigt sich jedoch ein Mangel an einer Sache und handelt es sich dabei um einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB, liegt ein Gewährleistungsanspruch vor. Tritt also ein solcher Fall auf, darf der Verbraucher vom Händler Ersatz in Form einer Neulieferung oder Reparatur verlangen. In beiden Fällen sind Verkäufer verpflichtet, die Kosten für Materialien, Leistung und Transport abzudecken. Dem Kunden dürfen keine zusätzlichen Ausgaben entstehen.

Stellt also ein Verbraucher einen Mangel fest, steht es ihm frei, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Tut er dies, sollte er sich am besten schriftlich an den Verkäufer richten. Das hat den einfachen Grund, dass ein schriftlicher Nachrichtenverkehr einfacher nachzuweisen ist, sollte es später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Folglich ist eine Kommunikation über E-Mail empfehlenswert. Dabei ist jedoch zu beachten:

  • Der Mangel an der erworbenen Sache besteht, zumindest zu einem gewissen Grad, bereits bei Warenerhalt.
  • Kann ein Verkäufer nachweisen, dass ein Schaden durch eine unsachgemäße Handhabung später entstanden ist, muss er auch keine Gewähr leisten.
  • Für gewöhnlich wird bei Mängeln im ersten halben Jahr jedoch davon ausgegangen, dass diese von Anfang an bestanden haben. Darüber hinaus sind Käufer beweispflichtig.

Nach der Informationsübermittlung muss ein Händler innerhalb einer Frist die Chance bekommen, die Gewährleistung zu erbringen. Erst danach dürfen Online-Shop-Kunden vom Kauf zurücktreten und darauf bestehen, den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

In einigen Fällen ist auch eine Minderung möglich. Dann behalten Kunden die Ware und der Kaufpreis wird herabgesetzt. Als Maßstab der Minderung dient meist eine Schätzung.

Gewährleistung und Garantie unterscheiden

Gewährleistung ist beim Privatverkauf ebenso zu beachten.
Gewährleistung ist beim Privatverkauf ebenso zu beachten.

Nicht selten wird die gesetzliche Gewährleistung mit der Garantie verwechselt, die oft seitens Hersteller geboten wird.

Anders als bei der Gewährleistung ist ein Garantieanspruch jedoch nicht gesetzlich vorgegeben. Das bedeutet: Hersteller oder auch Verkäufer entscheiden sich freiwillig dazu, eine bestimmte Art von Garantie zu bieten.

Ein typisches Beispiel: Ein Elektronikhersteller wirbt für seinen neuesten Fernseher, zu dem es eine fünfjährige Funktionsgarantie gibt. Ein Kunde, der das betreffende Gerät erwirbt, erhält also gleichzeitig den genannten Garantieanspruch. Dieser sorgt dafür, dass auch über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus Mängel ausgebessert werden können, ohne dass es zu zusätzlichen Kosten auf der Verbraucherseite kommt.

So kann ein Mangel an einer Sache auch dann zur Reparatur oder zum Austausch führen, wenn dieser erst lange Zeit nach dem Kauf auftritt. Dabei ist zu beachten, dass anders als bei der Gewährleistung Beschränkungen definiert werden dürfen.

Nicht selten machen Garantiegeber von diesem Recht Gebrauch und legen Garantiebeschränkungen fest. Diese finden sich dann entweder auf einem beiliegendem Dokument oder im Anhang einer E-Mail wieder. Soll ein Garantieanspruch geltend gemacht werden, ist es empfehlenswert, sich vorher genau mit den Beschränkungen vertraut zu machen. So kann beispielsweise die Garantie wegfallen, wenn unsachgemäße Handhabung zum Schaden führt. Darüber hinaus gilt:

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt zwar das Anbieten einer Garantie nicht wie die Gewährleistung vor. Das BGB zwingt jedoch Garantiegeber, sich an ihr Versprechen zu halten, sobald es gegeben wurde.
  • Ein Garantieversprechen gilt also wie ein Vertrag, zu dem sich die betreffende Partei selbst verpflichtet.

Ausschluss der Gewährleistung

Teilweise stellt sich die Frage, ob Aussagen wie „Rabatt-Ware ist vom Umtausch bzw. von der Rückgabe ausgeschlossen“ dafür sorgen, dass die gesetzliche Gewährleistung entfällt. Hiervon dürfen sich Kunden jedoch nicht verwirren lassen. Die durch das BGB gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung ist, zumindest zwischen Verbrauchern und Unternehmern, in keinem Fall auszuschließen.

Gewährleistung gilt beim Auto, das neu gekauft wurde, aber Mängel aufweist, wie auch bei anderen Produkten.
Gewährleistung gilt beim Auto, das neu gekauft wurde, aber Mängel aufweist, wie auch bei anderen Produkten.

So wird das Gewährleistungsrecht nicht durch Preisherabsetzungen berührt, unabhängig davon, wie extrem eine Rabatt-Aktion ausfällt. Zeigen sich Mängel, besteht also auch dann eine Gewährleistungspflicht. Wird trotzdem der Umtausch ausgeschlossen, weist das eher auf die fehlende Kulanz des Verkäufers und seinen Unwillen hin, Ware ohne gesetzliche Ansprüche umzutauschen. Trotzdem besteht Gewährleistungspflicht.

Die Dauer der Gewähr

Nicht immer ist eindeutig, wie lange Anspruch auf Gewährleistung besteht. Licht ins Dunkel bringt § 438 BGB. Dieser Paragraph des Gesetzes befasst sich explizit mit der Verjährung von Mängelansprüchen. Demnach beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in den meisten Fällen zwei Jahre nach Kauf. Sie kann aber auch länger ausfallen. So dauert die Frist beim Erwerb eines Bauwerks fünf Jahre, in Bezug auf Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind, sogar dreißig Jahre.

Je nachdem, wie spät innerhalb einer Gewährleistungsfrist Ansprüche geltend gemacht werden, kann die Beweispflicht vom Händler zum Käufer „wandern“. Bei Problemen hilft hier ein Anwalt für Wettbewerbsrecht.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Winfried meint

    20. August 2021 at 18:51

    Im Fall von Fiat Abgasskandal habe
    ich eine Gewährleistung.
    Meine Gewährleistung läuft bis Mai nächsten Jahres.
    Wenn ich den Händler jetzt oder später anschreibe, per Einschreiben, verlängert sich dann die Gewährleistung?

    MfG Winfried

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. August 2021 at 9:52

      Hallo Winfried,
      welche Möglichkeiten es zu einer Verlängerung der Gewährleistung gibt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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