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Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Der Fortbestand von Abmahnungen

Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte folgt keinem festen Zeitablauf.
Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte folgt keinem festen Zeitablauf.

Abmahnungen besitzen im Arbeitsrecht eine ganz bestimmte Funktion bzw. Wirkung: Sie sollen den Beschäftigten auf falsches Verhalten hinweisen und zur Besserung ermahnen.

Wird der Abmahnprozess erst einmal in Gang gesetzt, landet früher oder später auch eine gesonderte Kopie des Abmahnschreibens in der Personalakte.

Bisher galt, dass auf schriftliche Bitte hin (notfalls auch mit gerichtlichem Beistand) eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte veranlasst werden konnte. Doch wie sieht die aktuelle Lage aus? Ist die Entfernung immer noch so simpel? Lesen Sie es in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Der Fortbestand von Abmahnungen
  • Arbeitgeber behalten sich Entscheidung vor
    • Der Antrag auf die Entfernung der Abmahnungskopie

Arbeitgeber behalten sich Entscheidung vor

Generell scheint es so, dass jede Abmahnung, die einmal aus nachvollziehbaren Gründen ereilt wurde, nach einigen Jahren keine sinnvolle Funktion mehr erfüllt. Jeder abgemahnte Arbeitnehmer, der sich im Nachhinein über einen langen Zeitraum korrekt verhalten hat, zeigt aktiv, dass er seine Lektion gelernt hat.

Eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen: Das ist nicht immer einfach.
Eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen: Das ist nicht immer einfach.

Konnten Arbeitnehmer in solchen Fällen bisher leicht die Abmahnung aus der Personalakte löschen lassen, änderte sich das mit einem Urteil, dass das Bundesarbeitsgericht am 19.07.2012 gefällt hat.

Es wurde entschieden, dass die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte keiner Frist unterliegt. Auch nachdem die Warnfunktion nicht mehr aktiv ist, besitzen Arbeitgeber das Recht, die Abmahnung in der Personalakte zu belassen.

Neben der Warnfunktion betonte das Bundesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung auch die Dokumentationsfunktion. Auch wenn die Abmahnschrift beispielsweise für eine nicht mehr gewollte Kündigung wertlos geworden ist, kann diese bei der Entscheidung über eine mögliche Gehaltserhöhung oder beim Verfassen eines Arbeitszeugnisses nützlich sein.

Der Antrag auf die Entfernung der Abmahnungskopie

Für die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte folgt ein Muster. Dieses formlose Schreiben an den Unternehmensleiter kann durchaus noch dazu führen, dass eine alte Kopie aus Ihrer Akte entfernt wird – auch wenn zur Löschung kein generelles Recht mehr besteht.

Download-Icon

Jetzt das Muster zum Antrag kostenlos herunterladen!

Muster-Antrag für Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte (.doc)
Muster-Antrag für Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte (.pdf)

 
Muster: Antrag auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Musterchef,

 

ich möchte darum bitten, dass Sie die Entfernung der alten Abmahnung aus meiner Personalakte veranlassen. In den letzten Dienstjahren habe ich gezeigt, dass es sich dabei um einen alleinigen Fehltritt gehandelt hat und ich meine Lektion gelernt habe. Deshalb würde ich mich freuen, wenn diese Erinnerung an mein einmaliges Fehlverhalten entfernt wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Frau/Herr Musterarbeiter

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Heike meint

    15. Juli 2020 at 18:47

    Guten Tag, heute bekam ich eine Abmahnung durch einen Vorfall während der Arbeit ,der vom Chef gesehen wurde und 4 Wochen her ist. Ich fragte wie lange diese in der Akte verbleibe. 2 Jahre sagte er. Darf er das?

    Antworten
  2. Maria meint

    17. Januar 2020 at 13:33

    Hallo,
    das heißt, der AG kann eine Abmahnung mit Falschdarstellung erstellen, diese in die Personalakte legen und der MA kann nichts dagegen unternehmen?
    Konsequenz: Schlechterstellung bei nächster Gehaltsrunde und weitere Abmahnung mit Falschdarstellung die dann eine Kündigung zur Folge hat. Ist das wirklich rechtens?

    Antworten
  3. Juka meint

    11. Mai 2018 at 13:05

    Guten Tag.
    Wie lange soll man warten auf die Reaktion vom Arbeitgeber auf mein Wiederspruch/Bitte die Abmahnung aus der personalakte zu entfernen. Grund:falsche Darstellung der Tatsache.
    Mit freundlichen Grüssen
    Juka

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      14. Mai 2018 at 17:08

      Hallo Juka,

      uns ist keine gesetzliche Frist bekannt, innerhalb der ein Arbeitgeber verpflichtet ist, auf die Bitte um Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu reagieren.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  4. Timo F. meint

    26. Februar 2018 at 19:05

    Guten tag
    Muss man eine Abmahnung sofort unterschreiben ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. März 2018 at 9:38

      Hallo Timo,

      eine Abmahnung muss überhaupt nicht unterschieben werden. Jedoch kann sie dann auch einfach vor Zeugen zugestellt werden.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten
  5. Marco F. meint

    15. Februar 2018 at 23:53

    Kann der Arbeitgeber eine Abmahnung theoretisch auch nach einigen Monaten,
    z. B. nach 6 Monaten aus der Personalakte entfernen lassen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Februar 2018 at 9:54

      Hallo Marco,

      eine Abmahnung kann vom Arbeitgeber jederzeit entfernt werden. Jedoch besteht dazu zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung. Abmahnungen unterliegen keiner Frist.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten

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