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Abmahnung unterschreiben: Pflicht oder Kür?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Eine Abmahnung ist ein äußerst wirkungsvolles Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, wenn er einen Mitarbeiter auf eine Verletzung des Arbeitsvertrages hinweisen möchte. Er spricht darin außerdem die deutliche Warnung einer Kündigung aus, sollte sich das abgemahnte Verhalten wiederholen.

Nun gibt es aber immer wieder Fälle, in denen Abmahnungen in ungerechtfertigter Weise ausgesprochen wurde. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auch eine Abmahnung unterschreiben zu müssen? Oder sollte hier nicht eher den Fachleuten Recht gegeben werden, die dem Betroffenen klar raten: „Eine solche Abmahnung nicht unterschreiben!“

Inhalt

  • Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten
    • Wann kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern?
  • Eine erhaltene Abmahnung unterschreiben: So verhalten Sie sich richtig!

Wann kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern?

Obwohl heute jeder glücklich sein müsste, wenn er einen gesicherten Arbeitsplatz hat, kommt es doch in vielen Fällen zu Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten. Sei es, dass die Arbeitsleistung und die nötige Konzentration mit der Zeit etwas nachgelassen haben oder es Ärger mit den Kollegen aus der Abteilung gibt. Solche Situationen können sich hochschaukeln, bis es letztlich zum Erhalt einer Abmahnung kommt.

Die erste Frage des betroffenen Arbeitnehmers ist oft: „Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?“ Oder verschlimmert ein solches Vorgehen die Sache nur noch mehr? Dies steht besonders dann zur Diskussion, wenn die Abmahnung ungültig ist, weil sie auf unberechtigte Weise ausgestellt wurde. In der Regel gilt, dass ein Mitarbeiter nicht verpflichtet ist, eine Abmahnung zu unterschreiben, um das abgemahnte Verhalten zu bestätigen. Außerdem muss er eine Abmahnung auch nicht unterschreiben, wenn sie nicht gültig ist.

Damit eine Abmahnungen gültig ist, muss sie auf jeden Fall die folgenden Punkte beinhalten:

  • Name und Vorname des abzumahnenden Mitarbeiters
  • Genaue Schilderung der verletzten Pflichten mit Datum und Uhrzeit
  • Eindeutiger Hinweis, dass die Bestimmungen des Arbeitsvertrages verletzt wurden
  • Ausdrückliche Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu beenden
  • Androhung einer verhaltensbedingten Kündigung im Fall der Wiederholung
  • Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder Weisungsberechtigten
>Manche Arbeitgeber händigen Abmahnungen persönlich aus und setzen den Angestellten so unter Druck, dass er die geforderte Unterschrift schließlich leistet. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmer keinesfalls verpflichtet ist die Abmahnung zu unterschreiben.

Eine erhaltene Abmahnung unterschreiben: So verhalten Sie sich richtig!

Wenn Sie eine Abmahnung unterschreiben, kann es zur Kündigung kommen.
Wenn Sie eine Abmahnung unterschreiben, kann es zur Kündigung kommen.

Jeder betroffene Arbeitnehmer hat nämlich das Recht, ein Mitglied des Betriebsrates darum zu bitten, wenn der Arbeitgeber mit ihm über den Erhalt der Abmahnung sprechen möchte. Alternativ kann er einige Tage Bedenkzeit erbeten, bevor er sich zum Sachverhalt äußert. So hat er genügend Zeit und kann zum Beispiel die örtliche Niederlassung der zuständigen Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Denn vielleicht ist es angebracht, schriftlich eine Gegendarstellung zu formulieren. Diese findet dann zusammen mit der Abmahnung Eingang in die Personalakte . Wenn der Arbeitgeber also beispielsweise einen Mitarbeiter per E-Mail abmahnt und dies in die Personalakte aufnehmen will, muss laut Arbeitsrecht der Arbeitnehmer vorher zu dem Vorfall angehört werden. Dafür sollte sich der Arbeitnehmer auch unbedingt die Aussagen von so vielen Zeugen wie möglich sichern, um seiner Gegendarstellung mehr Gewicht zu verleihen.

Gleichwohl ist eine Unterschrift des Arbeitnehmers bei Erhalt der Abmahnung zwingend nötig. Mit dieser sollte er jedoch nur die Kenntnisnahme, nicht jedoch den Inhalt der Abmahnung bestätigen. Es ist das Recht jedes abgemahnten Arbeitnehmers, vor seine Unterschrift einen entsprechenden Passus zu formulieren.

Sofern das Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, kann sich der Mitarbeiter anschließend bei diesem beschweren bzw. um Unterstützung bei der Frage: „Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?“, bitten. Auf diese Weise hält er sich alle Wege offen und kann seinen Arbeitsplatz vor einer Kündigung schützen.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Thomas meint

    23. Dezember 2023 at 15:30

    Als ich vor einigen Jahren in einer großen Firma arbeitete, gab es einen Vorfall, bei dem ich eine ungerechtfertigte Abmahnung erhielt. Dank meines Wissens im Arbeitsrecht konnte ich jedoch erkennen, dass die Abmahnung nicht alle erforderlichen Punkte enthielt und somit ungültig war. Dieses Erlebnis hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, seine Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und zu schützen.
    [Link von der Redaktion entfernt]

    Antworten
  2. HYSEN meint

    11. Januar 2022 at 16:11

    Hallo
    Ich habe heute eine Abmahnung vorgelegt bekommen weil ich mein freien Tag verwechselt habe ich hatte Dienstag frei dachte aber das ich Montag frei habe
    Also war ich Montag nicht arbeiten dafür Dienstag
    Dürfen die mir die Abmahnung geben bzw muss ich die Abmahnung unterschreiben?
    Was muss ich machen ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      27. Januar 2022 at 12:50

      Hallo Hysen,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  3. rolla meint

    4. November 2021 at 12:17

    Danke für den informativen Beitrag, über die Abmahnung. Ich habe nicht gewusst, dass man eine Abmahnung nicht unterschreiben muss. Ich muss mich mehr über mein Recht, als Arbeitnehmer wissen.

    Antworten
  4. Karl meint

    14. September 2021 at 11:37

    Ich habe von meinem Arbeitgeber nun eine Abmahnung erhalten und kann diese nicht ganz nachvollziehen. Was ich daher sehr interessant finde, dass ich nicht dazu verpflichtet bin die Abmahnung zu unterschreiben, wenn sie ungerechtfertigt oder sogar ungültig ist. Ich werde mir dafür mal eine Anwalt für Arbeitsrecht suchen und genauer beraten lassen, vielen Dank für die Infos.

    Antworten
  5. Thomas meint

    2. August 2021 at 15:38

    Mein Arbeitskollege ist letzte Woche an einem Herzinfarkt und Schlaganfall gestorben, er wurde vorher Covid-19 geimpft, ich habe im privaten Umfeld bei Whatsapp gepostet dass ich ihm in tiefer Trauer gedenke, und er an der Impfung gestorben ist (ist nicht beweisbar aber liegt auf der Hand). Jemand aus meinem privaten Umfeld kennt einen Ex-Kollegen und hat ihm den Post weitergeleitet, der hat den Post an meinen Chef weitergeleitet und nun habe ich wegen dem Post eine Abmahnung erhalten.
    Ich weiß nicht warum? Er sagt ich hätte damit das Vertrauen erschüttert.

    Antworten
  6. Daniel meint

    19. Juli 2021 at 12:48

    Ich habe eine Abmahnung von meinem Arbeitgeber erhalten. Es war echt interessant hier zu erfahren, dass Abmahnungen auch zu ungerechtfertigter Weise entstehen können, die man nicht unterschreiben sollte. Ich werde mit einem Fachanwalt sprechen, um rechtliche Dinge klären zu können.

    Antworten
  7. Daniel meint

    14. Juli 2021 at 16:36

    Auch mein Arbeitgeber hat mir die Abmahnung persönlich überreicht und wollte mich so unter Druck setzen. Ich habe mich aber nicht dazu hinreißen lassen. Zuerst einmal werde ich mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen und mich beraten lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles rechtens war.

    Antworten
  8. Sarah meint

    19. Mai 2021 at 8:32

    Darf mir meine Arbeitgeberin nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung meiner Seite) eine Abmahnung aushändigen und zur Unterschrift vorlegen? Der Grund ich habe mit Eltern von Kindern in meiner Privatzeit kommuniziert.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. Mai 2021 at 9:39

      Hallo Sarah,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  9. Maximilian meint

    10. Mai 2021 at 10:40

    Ich habe letzte Woche eine Abmahnung von meinem Chef bekommen. Es war daher sehr hilfreich den Tipp zu lesen, dass man nicht jede Abmahnung unterschreiben sollte, wenn man mit der Abmahnung selbst unzufrieden ist. Am besten wende ich mich an einen Rechtsanwalt, der mir weiterhelfen kann.

    Antworten
  10. Artmann meint

    31. März 2021 at 16:32

    Hallo mir wurde eine Abmahnung vorgelegt. Wenn ich schreibe das ich es zur Kentnis genommen habe und es nochmal vorkommt das ich einen Vorgang aus Versehen falsch bearbeite kann es dann als Kündigung gewertet werden oder nicht?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      27. April 2021 at 15:07

      Hallo Artmann,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  11. N.Kempf meint

    21. März 2021 at 18:15

    Ich erhielt an gleichen Tag und Uhrzeit zwei Abmahnungen .
    Ist Dies nicht rechtswidrig und zugleich unwirksam ?
    Zumal beide Abmahnungen ,zu unterschiedlichen Vorgängen , absolut kopfschüttelnde Beweggründe aufweisen .
    Wie z.B. dass ich als Service-Techniker – Springer vergass eine Mülltonne zurück zum Müllplatz zu stellen , weil ich zwztl. an anderen Objekt einen abgesprochenen Kunden-Termin wahrnahm .

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. März 2021 at 16:58

      Hallo,
      wenden Sie sich für eine Einschätzung am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  12. Dirk meint

    26. Januar 2021 at 19:40

    Hallo zusammen ,
    Ich bin Karosseriebauer in einem Autohaus mit 30jähriger Berufserfahrung, davon 28 anerkannte Berufsjahre in dieser Firma. Habe mir bis jetzt nie etwas zu Schulden kommen lassen. Leider ist mir nun der Fehler zu Zuge der Unfallreparatur passiert, das ich nach der Montage, eine Halterung des Handbremsseils vergaß wieder zu befestigen. Dabei wurde das Handbremsseil durch scheuern am Reifen beschädigt und mußte leider erneuert werden. Aufgrund dessen wurde mir nun die Abmahnung übergeben mit der Aufforderung diese zu unterschreiben. Desweiteren wurde mit arbeitsrechtlichen Konsequensen und der Kündigung gedroht,sollte sich dieser oder ein ähnlicher Vorfall wiederholen.
    Meine Frage wäre nun,wie verhalte ich mich und kannich dagegen etwas unternehmen?

    LG

    Antworten
  13. für Abmahnung zum Rechtsanwalt meint

    28. November 2020 at 10:59

    Vielen Dank für die umfassenden Ausführungen hier. Man kann sich natürlich daran schon stark orientieren, aber es ist natürlich immer riskant, etwas zu tun, ohne sich auf den Fall bezogene Rechtsberatung im Arbeitsrecht zu holen. Das würde ich immer direkt machen, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

    Antworten
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