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Achtung Abmahnung: Das Impressum muss korrekt sein!

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Mai 2025
Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten
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Impressumspflicht für Webseiten

Abmahnung infolge von einem fehlenden Impressum

Wer heute eine Internetseite sein eigen nennt, der muss auch dafür sorgen, dass sich auf dieser ein Impressum befindet. Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, riskiert wegen eines fehlenden Impressums eine Abmahnung. Diese Pflicht besteht aufgrund der Anbieterkennzeichnung.

Auch wenn eine Abmahnung nicht immer für jeden einen Sinn darstellt, so müssen die Abgemahnten nicht nur mit Post vom Anwalt rechnen, sondern können auch zu Geldstrafen verurteilt werden. Bevor die Rede von einem rechtssicheren Impressum oder einer Abmahnung wegen fehlenden Impressum ist, sollte erst einmal die Frage geklärt werden, was ein Impressum eigentlich ist.

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Inhalt

  • Impressumspflicht für Webseiten
    • Impressum: Was ist das?
    • Abmahnungen: Kein Impressum vorhanden
    • Wann ist ein Impressum Pflicht?
    • Den richtigen Platz für das Impressum finden
  • Eine Abmahnung beim Impressum umgehen – Ganz einfach
    • Warum ein Impressum eine Abmahnung nach sich ziehen kann
    • Facebook, Youtube und Co.: Social Media und Impressumspflicht

Impressum: Was ist das?

Die Impressumspflicht in Deutschland ist begründet auf der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Diese wiederum hat ihren Ursprung im §5 TMG sowie §55 RStV. Die Pflichtangaben im Impressum sollen den Nutzer einer Website davon in Kenntnis setzen, mit wem er es hier eigentlich zu tun hat. Darüber hinaus muss sich im Impressum auch immer eine korrekte Anschrift befinden, unter der der Websitebetreiber tatsächlich kontaktiert werden kann. Auf diese Weise sollen dann auch rechtliche Ansprüche gegenüber dem Seitenbetreiber gerichtlich durchgesetzt werden können. Bei einer Website ohne Impressum wäre dies ja nun nicht möglich.

Folgende Angaben müssen auf jeden Fall immer im Impressum zu finden sein, um vor Abmahnungen sicher zu sein:

  • Betreiber der Website
  • Adresse
  • Kontaktangaben (Telefon, E-Mail)
  • Handelsregisternummer (bei gewerblichen Webseiten)

Fehlt nur eine dieser beiden Angaben, so kann die Post vom Rechtsanwalt mit einer Abmahnung für das Impressum durchaus gerechtfertigt sein und die entsprechenden Folgen für den Webseitenbetreiber mit sich bringen.
Weitere Informationen zu Pflichtangaben für das Impressum finden sich auch im Telemediengesetz. Dieses kann auch zur Hilfe genommen werden, sofern die Betreiber einer Website selbst ein Impressum ohne Hilfe erstellen wollen.

Abmahnungen: Kein Impressum vorhanden

In Deutschland muss die Impressumspflicht beachtet werden.
In Deutschland muss die Impressumspflicht beachtet werden.

In den letzten Jahren wurden immer wieder Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt. Dabei gibt es hier jedoch keine einheitliche Rechtsprechung. Es gibt Gerichte, die ein fehlendes oder unvollständiges Impressum für abmahnfähig halten. Andere Gerichte sind der Auffassung, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumsvorschriften nicht wirklich eine Abmahnung rechtfertigen.

Deshalb kann es nur jedem Webseitenbetreiber angeraten werden, sich Gedanken darüber zu machen, ob das eigene Impressum eine Abmahnung rechtfertigt oder nicht. Denn die Impressumspflicht für Webseiten betrifft so gut wie jeden. Im Zweifel über die Rechtssicherheit sollte ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden.

Wann ist ein Impressum Pflicht?

Die Abmahnung für das Impressum kann nur dann erfolgen, wenn das Impressum auf der jeweiligen Seite auch wirklich notwendig war.

Laut dem §5 TMG wird ein Impressum von allen geschäftsmäßigen Online-Diensten benötigt.

Das bedeutet also, wer eine Website besitzt, auf der Inhalte, Waren oder Leistungen gegen Entgelt angeboten werden, der muss auch dafür sorgen, dass die Website ein gültiges Impressum aufweist, ansonsten drohen Abmahnungen vom Anwalt.

Die Abmahnung von einem Impressum kann auch Besitzern einer privaten Website blühen

Eine private Homepage ohne Impressum stellt in diesem Fall eine Ausnahme dar. Sofern diese Homepage aber auch wirklich nur für den privaten Gebrauch genutzt wird. Bei privaten Seiten ist das Recht jedoch nicht immer ganz eindeutig zu erkennen.

So kann ein Rechtsanwalt auch eine Abmahnung aussprechen, sofern gegen den §55 des Rundfunkstaatsvertrages (RstV) verstoßen wurde. Hierbei bezieht sich die Impressumpflicht auf die Inhalte der Website. So benötigt eben auch eine private Website ein Impressum im Internet, wenn auf ihr journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte veröffentlicht werden, die zur Meinungsbildung beitragen. Wer eine Website also nicht nur für private oder familiäre Zwecke nutzt, sollte deshalb immer über ein entsprechendes Impressum nachdenken.

Auch wer auf seiner Website Werbung schaltet und darüber Einnahmen generiert, sollte ein Impressum auf seiner Seite haben. Denn bei der Platzierung von Werbung handelt es sich um geschäftsmäiges Handeln, wodurch das deutsche Recht auch eine Impressumspflicht vorsieht.

AGB müssen allerdings nicht vorhanden sein, sofern auf der Seite keine Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt getauscht werden. Auch mit dem Urheberrecht hat das Impressum nicht wirklich etwas zu tun. Dennoch können im Impressum Passagen zum Urheberrecht der Website enthalten sein (z.B. zum Urheberrecht für die verwendeten Bilder oder Texte).

Den richtigen Platz für das Impressum finden

Das Impressum muss auf der Website über einen geeigneten Platz verfügen. Das heißt also folgende Punkte müssen bei der Platzierung des Impressums beachtet werden.
Das Impressum muss:

  • leicht erkennbar,
  • unmittelbar erreichbar und
  • ständig verfügbar sein.
Für ein Impressum sind Pflichtangaben vorgeschrieben.
Für ein Impressum sind Pflichtangaben vorgeschrieben.

Das Impressum sollte daher am besten über einen eigenen Menüpunkt in der Navigation erreichbar sein. Dieser Menüpunkt sollte von jeder Unterseite aus angeklickt und recht schnell gefunden werden können. Wichtig ist vor allem auch, dass der Menüpunkt das Wort „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ trägt. Die Pflichtangaben des Impressums sollten auf keinen Fall in einem Pop-Up-Fenster erscheinen. Denn diese Funktion wird von den meisten Internetnutzern einfach unterdrückt. Das bedeutet, dass diese User das Impressum überhaupt nicht sehen oder lesen können.

Entsprechend werden die Angaben dann auch als nicht existent gewertet. Das wiederum könnte zu Abmahnungen führen. Sind diese Bestimmungen zur Platzierung erfüllt, wurde das Impressum schon mal an einem sehr guten Ort untergebracht und eine Abmahnung könnte von einem Rechtsanwalt nur schwer durchgesetzt werden, sofern das Impressum auch alle relevanten Daten und Informationen enthält.

Eine Abmahnung beim Impressum umgehen – Ganz einfach

Natürlich kann nicht von jedem Webseitenbetreiber verlangt werden, dass er ein tadelloses Impressum schreiben kann. Es sollte jedoch auch immer an das Wettbewerbsrecht und eine mögliche Impressum-Abmahnung gedacht werden. Deshalb sollte ein fehlendes Impressum auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden, da das Bußgeld hierfür bis zu 500.000 Euro betragen kann.

Es gibt heute die Option im Internet einen Impressumsgenerator zu nutzen. Dieser kann anhand der eigenen Angaben zur Website dann das passende Impressum erstellen. Auf diese Weise ist der Webseitenbesitzer jedoch nicht unbedingt auf der sicheren Seite, da auch hier Fehler passieren können.

Warum ein Impressum eine Abmahnung nach sich ziehen kann

Ein Impressum auf der Website zu haben, ist schon mal eine schöne Sache. Dennoch kann auch ein fehlerhaftes Impressum zu einer Abmahnung und somit auch zu einem Bußgeld führen. Aus diesem Grund sollten wirklich alle Angaben im Impressum noch einmal überprüft werden, bevor es online gestellt wird. Darüber hinaus sollten sich Betreiber davor hüten, eine Website einfach ohne Impressum in das Internet zu stellen. Wer noch über kein rechtssicheres Impressum verfügt, sollte mit dem Onlinestellen noch ein wenig warten.

Facebook, Youtube und Co.: Social Media und Impressumspflicht

Die Abmahnung ist nicht nur in puncto Impressum Pflicht; auch die Verwendung von Social Media-Buttons muss gekennzeichnet sein

Wer grundsätzlich einer Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums aus dem Weg gehen möchte, sollte explizit darauf achten, dass die Website über ein Impressum verfügt und das dieses dann auch mit den entsprechenden Daten erstellt wurde.

Ferner ist zu beachten, dass ein Impressum auch auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken zu finden sein muss, sofern diese Plattformen gewerblich genutzt werden. So besteht bei YouTube Impressumspflicht sofern hier Firmen oder Unternehmen gewerbliche Videos schalten und vorführen. Auch in diesen Fällen kann das Fehlen des Impressum eine Abmahnung mit sich bringen.

Grundsätzlich ist anzuraten, dass jede Website ein Impressum nachweisen muss. Auch wenn diese vorwiegend privat genutzt wird. Denn der Grad zwischen einer privaten und gewerblichen Nutzung ist meist sehr schmal.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Jakob meint

    10. Juli 2017 at 14:01

    Wie sieht es aus wenn die Homepage nur eine Seite besitzt und auf dieser schon alles steht, was laut Telemediengesetz (TMG) § 5 gefordert ist?

    Viele Grüße und Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. Juli 2017 at 11:41

      Hallo Jakob,

      der Gesetzgeber schreibt vor, dass das Impressum leicht zu erkennen, direkt erreichbar und immer verfügbar sein muss. Sind diese Bedingungen erfüllt, sollte das genannte Beispiel als angemessen gelten. Auf der sicheren Seite sind Betreiber jedoch mit einer extra Seite, die durch einen sichtbaren Link erreicht werden kann.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Kadka meint

    6. Mai 2017 at 15:33

    Heyhey,
    ich befinde mich in der Planungsphase für einen Youtube- Kanal, der sich mit Hörspielen, oder Klangkunst beschäftigen soll. Die Beiträge wären lizenziert unter der CC- BY- SA.
    Nach dem TMG fällt im Grunde jeder Youtube- Kanal unter die Impressumspflicht, der seine Inhalte jedem zur Verfügung stellt.

    Ich habe große Bauchschmerzen dabei im Impressum meine Identität offen zu legen, denn als Privatperson kann ich nicht auf eine geschäftliche Adresse ausweichen.
    Auch der Beitritt zu einem Netzwerk gestaltet sich schwierig, denn viele fordern eine gewisse Abonnentenzahl, oder zwingen ihren Mitgliedern zweifelhafte Verträge auf.

    Gibt es für Privatpersonen denn keine andere Möglichkeit?
    Ich möchte schließlich nichts verkaufen, sondern nur mein Hobby mit der Community teilen.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Mai 2017 at 10:27

      Hallo Kadka,

      uns ist kein anderer Weg bekannt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Internetrecht versiert ist. Womöglich kennt dieser eine Alternative.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Alexander meint

    3. Februar 2017 at 23:23

    Ich weiß nicht ob z.B. so ein Impressum ausreicht. Weil das kommt mir ein etwas komisch vor. Würde der Eigentümer dafür eine Abmahnung bekommen?
    [von der Redaktion editiert]
    Der obige Kommentar war nicht richtig geschrieben!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Februar 2017 at 11:07

      Hallo Alexander,

      Sie sollten sich mit Ihrer Frage an einen entsprechenden Anwalt für Internetrecht wenden.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. Susanne meint

    25. Januar 2017 at 15:08

    Ich habe einen Konkurrenten, der seine Seite ohne Impressum hat. Ich habe screenshots von der Seite gemacht.
    Was ist, wenn ich einen Anwalt einschalte und er in der Zwischenzeit das Impressum nachschiesst, reichen meine screenshots?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Februar 2017 at 9:56

      Hallo,

      die Beweislast von Screenshots ist umstritten – oftmals genügen sie als Beweismittel nicht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Markus meint

    6. Dezember 2016 at 11:55

    Wer ist denn eigentlich abmahnberechtigt?

    Beispiel: Fanclub eines Fußballvereins. Je nach Stadt sind da die Rivalitäten manchmal besonders heftig ausgeprägt, und der Fanclub-Vorstand möchte gerne Hausbesuche vermeiden. So, wie ich es bislang mitbekommen habe, sind nur unmittelbare Wettbewerber abmahnberechtigt. Anhänger von Fremdvereinen können es eigentlich nicht sein, da die „blauen“ ja den „gelben“ (Farben zufällig gewählt) ja keine Mitglieder und somit keine Mitgliedsbeiträge wegnehmen. Andere Fanclubs der „blauen“ stehen mit mir in Konkurrenz, aber die kämen nicht auf die Idee, Freundesfans anzukreiden. Habe mich mal quer durch die Republik und die Ligen geklickt und finde von Postfachangaben und gleich ganz ohne ladungsfähige Anschrift so ziemlich alles. Funktionieren die alle nach dem Motto: „Wo kein Kläger [mangels abnahmeberechtigten bzw. mangels abmahninteressierten], da kein Richter“?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Dezember 2016 at 10:47

      Hallo,

      abmahnberechtigt sind direkte Wettbewerber und Verbände, welche sich allgemein zum Schutze von Verbraucherinteressen einsetzen.

      Abmahnung.org

      Antworten
      • Markus meint

        9. Dezember 2016 at 9:04

        Vielen Dank für die klare Antwort! :-)

        LG Markus

        Antworten
  6. Jens L. meint

    6. Dezember 2016 at 11:15

    Interessant ist, dass wenn man diese Seite hier aufruft eine Werbung für Halsketten erscheint und man auf einer Seite landet (meinenamenskette.com) die offensichtlich gewerblich ist und über kein ausreichendes Impressum verfügt. Dort ist lediglich eine 0180er Rufnummer angegeben bei der man anrufen soll um eine Rücksendeadresse zu erhalten. Eigentlich wollte ich dort etwas bestellen und bin durch das meiner Meinung nach falsche Impressum aufmerksam geworden. Bei meiner Recherche bezüglich der Impressumspflicht und dem notwendigen Umfang bin ich dann hier gelandet. Das mir dort dann Werbung der Seite entgegenspringt wegen der ich hier recherchiere hat mich sehr gewundert.

    Antworten
  7. Christopher B. meint

    20. Oktober 2016 at 13:13

    Wie verhält es sich bei Seiten im Ausland? Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland, sondern in Norwegen, betreibe eine .one-Domain (also keine .de Domain) und lediglich der Server (IP-Adresse) ist in Deutschland. Zudem ist die Seite in Englisch.

    Bis lang, um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich das Impressum als „Imprint“ eingestellt.

    Danke für einen Tipp!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      27. Oktober 2016 at 8:25

      Hallo,

      sofern Sie die Seite nicht auf den deutschen Markt ausgerichtet haben, ist kein Impressum gemäß deutschem Recht notwendig. Allerdings sind Sie mit Ihrer Lösung stets auf der sicheren Seite.

      Abmahnung.org

      Antworten
  8. Maria meint

    19. Oktober 2016 at 22:23

    WO kann mann ein SCAM website OHNE impressum anmelden?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Oktober 2016 at 8:20

      Hallo,

      Sie können eine entsprechende Meldung bei der Wettbewerbszentrale einreichen. Diese prüft den Fall und ermittelt und die Kontaktdaten des Betroffenen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  9. Sabine meint

    9. September 2016 at 22:02

    Danke für die tollle Seite!!

    Wollte mir ein MacBook ansehen und eventuell kaufen. Problem: Verkäufer meldet sich nicht. Kein Impressum, kein Widerufsbelehrung, keine adresse..gaar.nichts… Was ist das dann für eine Webseite?.
    Oder kam Man fake seiten erstellen?

    Viele grüße Sabine

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 at 11:01

      Hallo Sabine,

      gewiss stellen manchen Betreiber „Fake-Seiten“ in das Internet. Ein fehlendes Impressum kann ein Hinweis darauf sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  10. Wieland meint

    7. September 2016 at 22:34

    Hallo. Sehr guter Beitrag. Eine Frage zu YouTube. Wenn ich meine Arbeit mit Holz und Werkzeug zeige aber kein Geld verdiene und auch nichts empfehle in den Videos. Bin ich dann noch im Privaten bereich und brauche kein Impressum. Sie schreiben auch hohe Erreichbarkeit. Wann ist das. Wieviel Abos etc.

    Danke schonmal.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 at 11:08

      Hallo,

      leider lässt sich diese Grenze nicht genau definieren. Im Zweifel lohnt es sich, den Rat eines versierten Anwalts zu Rate zu ziehen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  11. Simona meint

    31. August 2016 at 18:03

    Guten Tag! Danke für diese Information. Ich betreibe mehrere Websites zu meinem Hobby und habe dort auch den ein oder anderen Affiliate Link eingebaut. Mein Impressum ist korrekt angegeben. Trotzdem habe ich oft Angst bzgl. Abmahnungen. Nun meine Frage: ich lebe im Ausland (EU) – kann eine deutsche Anwaltskanzlei dann überhaupt klagen? D.h. müsste ich im Falle sogar nach Deutschland reisen etc.?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 at 11:06

      Hallo Simona,

      sofern sich Ihre Websites auf den deutschen Markt beziehen und für diesen zugänglich sind, können Sie auch von einer deutschen Anwaltskanzlei abgemahnt werden.

      Abmahnung.org

      Antworten
  12. Saskia meint

    8. August 2016 at 11:53

    Hallo,

    ich fand den Artikel sehr interessant. Doch auch ich habe eine Frage bezüglich YouTube.
    Wenn ich auf einem Channel einfach nur meine Einkäufe zeige (Bücher die ich gekauft habe) oder in Videos erzähle, welche Bücher ich gelesen habe (da ich mir selber eine Lese-Challenge auferlegt habe) und damit kein Geld verdiene… muss ich dann auch ein Impressum haben?
    Ich sage weder im Video das man sich die Bücher unbedingt kaufen soll, noch empfehle ich ein Buch… sondern sage nur wie es mir gefallen hat bzw. worum es in dem Buch geht, welches ich gelesen habe. Und auch in der Infobox wird dann hingewiesen, dass mich persönlich das Buch angesprochen hat und man Bücher generell nur kaufen soll, wenn sie einem selber zusagen.
    Wie verhält es sich da?

    Und oben wurde bereits geschrieben, dass ab einer bestimmten Anzahl an Abonnenten eine Impressumspflicht besteht. Wann ungefähr ist denn die Anzahl erreicht? Also an welcher Zahl kann man sich etwas orientieren? Beispielsweise bis 100 oder 1000?

    Was ist eigentlich mit den ganzen Beauty-Channels. Wenn die ihre Schminkvideos machen, wo vorher eine Werbung läuft und die im Channel zeigen was sie gekauft haben und ein Link von DM etc. reinstellen, damit man sieht welches Produkt es genau ist… die brauchen doch definitiv ein Impressum. Habe ich das richtig verstanden?

    Vielen Dank, Saskia

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      11. August 2016 at 8:57

      Hallo Saskia,

      nicht nur die Anzahl an Abonnenten, auch die Regelmäßigkeit Ihrer Nutzung des Youtube-Kanals kann zur Impressumspflicht führen. Kanäle, mit welchen die Betreiber Geld verdienen, benötigen in jedem Fall ein Impressum.

      Abmahnung.org

      Antworten
  13. JanWeck meint

    26. Juli 2016 at 18:41

    Wenn ist eine Webseite — Deutsch? Wenn der Eigentümer eine deutsche Adresse hat? Wenn die Webseite in Deutschland gehostet ist? Was passiert wenn jemand aus zB. China eine Webseite in Deutsch erstellt? Es macht keinen Sinn dass er einen Impressum oder irgentwas haben muss.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 9:24

      Hallo,

      sofern die Website Wettbewerbszwecken in Deutschland dient, gilt die Impressumspflicht auch für ausländische Betreiber.

      Abmahnung.org

      Antworten
  14. anna meint

    17. Juli 2016 at 10:49

    Hallo,

    Wie ist es, wenn man auf seinem Blog kostenlose eBooks anbietet und edie Leser nur bei Gefallen per Spendenbutton etwas spenden können. Gibt es in diesem Fall ebenfalls eine Impressumspflicht?

    Vielen Dank, Anna

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 8:42

      Hallo Anna,

      da Einnahmen generiert werden, sollte die Website über ein Impressum verfügen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  15. Matze meint

    11. Juli 2016 at 23:30

    Webseite ohne impressum!! Etliche małe angeschrieben keine Reaktion vom betreiber

    Antworten
  16. Daniel meint

    1. Juli 2016 at 13:32

    Was wenn das Impressum vorhanden war, aber ein Zahlendreher bei der handelsregister-Nummer vorhanden war und die Umsatzsteuer-Ident-Nummer noch nicht eingetragen war weil wir diese erst verspätet vom Finanzamt bekommen haben und eben „vergessen“ haben zügig nachzupflegen? Außerdem war eine Mailadresse angegeben, aber es wurde bemängelt, dass kein Fax und kein Kontaktformular hinterlegt war… muss das so sein?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 8:46

      Hallo,

      sofern eine E-Mailadresse vorhanden ist, ist kein Kontaktformular notwendig. Falsche oder fehlende Angaben bezüglich der Handelsregister- und Umsatzsteuernummer können allerdings abgemahnt werden.

      Abmahnung.org

      Antworten
  17. Cat meint

    25. Juni 2016 at 23:35

    Wenn ich gegen eine Webseite ohne Impressum abmahnen lassen möchte, und keine anonyme Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale abgebe (da diese dort nur nicht-anonymisiert bearbeitet werden), wie sicher kann ich mir sein, dass der Betreiber der Webseite meinen Namen nicht erfährt? Die Wettbewerbszentrale darf doch sicher meine Daten an niemanden rausgeben, auch wenn der Betreiber der Webseite sie beispielsweise anfordern würde, oder?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. Juni 2016 at 8:42

      Hallo,

      die Wettbewerbszentrale sichert einen vertraulichen Umgang mit Ihren Daten zu. Erkundigen Sie sich ggf. bei den entsprechenden Mitarbeitern, um ganz sicher zu gehen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  18. S.Sonntag meint

    15. Mai 2016 at 23:46

    Ich habe einen Mitbewerber, welcher überhaupt kein Impressum hinterlegt hat. Wie kann ich da abmahnen, wenn ich den Namen der entsprechenden Person nicht mal weiß?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Mai 2016 at 8:26

      Hallo,

      Sie können eine präzise Meldung bei der Wettbewerbszentrale einreichen, welche den Fall prüft und die Kontaktdaten des Betroffenen ermitteln kann.

      Abmahnung.org

      Antworten
  19. Markus meint

    4. Mai 2016 at 2:13

    Wenn ein youtuber beim Motorradfahren über den richtigen Reifen spricht. Oder welches Motorrad das bessere ist, hat der dann auch Impressum Pflicht?
    Noch eine Frage wie lässt sich dieses Gesetz mit dem Datenschutz vereinbaren?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Mai 2016 at 8:59

      Hallo Markus,

      ob ein Impressum notwendig ist, hängt von der Einschätzung Ihres Kanals ab – verdienen Sie damit Geld oder erreichen ein gewisses Volumen an Abonnenten, müssen Sie ein Impressum angeben. In diesem Fall gilt der Verbraucherschutz als wichtiger, als der Datenschutz.

      Abmahnung.org

      Antworten
  20. Remo meint

    23. April 2016 at 0:29

    Schweiz, Du hast es besser.

    In der Schweiz können Abmahnanwälte sich mit sowas keine goldene Nase verdienen.

    Antworten
  21. Alex meint

    26. März 2016 at 15:49

    Wirklich sehr informativ, bisher das besste was ich zu dem Thema gefunden habe!
    Nun zu meiner Frage. Ich möchte einen Youtube Kanal betreiben, ich schalte hier noch keine Werbung und möchte damit auch erstmal kein Geld verdienen. Hab ich das richtig verstanden, dass wenn ich nun Videoblogs mache und meine Meinung zu aktuellen Themen abgebe ein Impressum brauche? Und wie sieht es aus, wenn ich nur Videos von meinen Katzen reinstelle und auch damit kein Geld mache. Greift dann immer noch das Telemediengesetz, oder ist das, obwohl öffentlich zugänglich, von der Impressumspflicht verschont?

    Noch etwas, das vlt. auch andere interessiert. Gerade bei Youtube macht man sich ja durch ein Impressum und die damit verbundene Angabe der Adressdaten sehr leicht angreifbar. Ich verstehe wofür ein Impressum gedacht ist, aber wie genau soll der Abmahnprozess funktionieren, wenn man gar keine Daten hat an die sich der Anwalt wenden kann…. Gibt Google die Daten dann einfach raus, bzw. kostet das nicht ansich schon Geld? Ich habe bisher von keiner Abmahnung an Youtuber gehört, und auch keiner Erfolgreichen. Und selbst sehr große Youtuber besizten trotz redaktioneller Inhalte kein Impressum! Insofern meine letzte Frage, kann es sein das eine Abmahnung an Youtuber sich als wesentlich schwieriger gestaltet, weil Google dahinter steht?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. März 2016 at 9:05

      Hallo Alex,

      ein Impressum ist grundsätzlich dann Pflicht, wenn Ihr Kanal den privaten Bereich verlässt – ab wann dies geschieht, ist aber nicht genau festgelegt. Dabei kommt nicht nur der Aspekt des Geldverdienens zu tragen: Ab einer gewissen Anzahl von Abonnenten und Klicks, gilt Ihr Kanal als „meinungsbildend“ und ist daher impressumspflichtig.

      Anwälte und Behörden ermitteln die Adresse der Betroffenen mittels IP-Rückverfolgung – die Information wird beim Provider abgefragt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  22. Marianne meint

    20. März 2016 at 22:24

    Hallo

    vielen Dank für all die Informationen. Wo und wie kann man ein fehlendes und/oder unvollständiges Impressum einklagen?

    Grüsse
    Marianne

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. März 2016 at 9:39

      Hallo Marianne,

      bei gewerblichen Seiten kann eine Meldung bei der Wettberwerbszentrale erfolgen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  23. Martina meint

    8. März 2016 at 23:42

    Aus welchem Grund darf Facebook in Deutschland seine Dienste ohne Impressum anbieten

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. März 2016 at 10:48

      Hallo Martina,

      auf Facebook befindet sich ein Impressum. Auch alle Betreiber von Facebook-Seiten müssen ihr Seiten mit einem Impressum versehen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  24. Petr meint

    18. Dezember 2015 at 16:33

    Vielen Dank für diese Info.

    Antworten
  25. Anna A. meint

    11. November 2015 at 15:43

    Vielen Dank für diese umfassende Information. Als Mutter eines behinderten Kindes mit einer Erkrankung, welche die Umwelt immer wieder falsch versteht, da sie nicht sichtbar ist, möchte ich gerne darüber aufklären. Um dies zu tun, blogge ich. Einerseits zur Aufklärung, andererseits um Menschen an unserem Leben teilhaben zu lassen.
    Im Impressum habe ich keinen Namen stehen, aber den Hinweis, dass der Autor unter einem Synonym veröffentlicht und es sich um eine Seite, die nur Privatpersonen zugänglich ist handelt.
    Erst nach dem Einloggen offenbaren sich weiterführende Links. Ich möchte gerne auch über Neuigkeiten informieren und auf Links fremder Webseiten verweisen so. B. für Hilfen im Alltag, Betreuungen etc., Tipps für Alleinerziehende mit Kinder, Diagnoseschlüssel, Links zu Therapeuten, Erfahrungen berichten.
    Bis wann bleibt meine Seite privat?
    Ich habe kein kommerzielles Interesse. Wäre es besser den Blog zu trennen und privat zu halten?
    Herzlichen Dank für eine Antwort. Ich bin ganz traurig, weil ich schon so weit war und die Seite erst mal wieder herausgenommen habe.
    Liebe Grüße A.A.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      16. November 2015 at 9:55

      Hallo Anna,

      nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag besteht eine Impressumspflicht für Webseiten, die regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte anbieten, die zur Meinungsbildung beitragen könnten. Ob dies auch auf Blogs zutrifft ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
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