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Droht eine Hausdurchsuchung für Filesharing?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Einer Abmahnung wegen Filesharing kann eine Hausdurchsuchung folgen

Illegal Software verteilt? Bei Filesharing kann eine Hausdurchsuchung drohen.
Illegal Software verteilt? Bei Filesharing kann eine Hausdurchsuchung drohen.

Das kostenlose Beziehen urheberrechtlich geschützter Daten aus dem Internet wird immer beliebter und die Verstöße gegen das deutsche Urheberrecht häufen sich. Illegales Filesharing kann zu einer teuren Abmahnung führen.

Viele Rechtsanwälte verlangen auch im Namen ihrer Mandanten, dass eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird.

Unterzeichnen Betroffene diese nicht oder besteht weiterhin ein Verdacht illegaler Aktivitäten, kann eine Klage folgen. Im Zuge dessen kommt es unter Umständen zu einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing.

Welches Verhalten ist in diesem Fall laut Recht angebracht? Und was passiert genau, wenn nach illegalem Filesharing eine Hausdurchsuchung angeordnet wird? In diesem Artikel finden Sie alle Informationen zum Thema.

Inhalt

  • Einer Abmahnung wegen Filesharing kann eine Hausdurchsuchung folgen
    • Wie kommt es zur Hausdurchsuchung nach illegalem Filesharing?
  • So verhalten Sie sich richtig bei einer Hausdurchsuchung
    • Einen Anwalt benachrichtigen
    • Wie weit geht Kooperation?

Wie kommt es zur Hausdurchsuchung nach illegalem Filesharing?

Oftmals bewegen sich Abmahnanwälte bei der Verfolgung von Filesharern im zivilrechtlichen Bereich. Eine Abmahnung sowie die Forderungen nach Schadensersatz und der Unterschrift einer Unterlassungserklärung sind Rechtsmittel des Zivilrechts.

Reagiert ein Betroffener nicht oder häufen sich die Verdachtsmomente, kann der geprellte Urheber Klage einreichen. In diesem Zusammenhang kann auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden, um Beweise zu sichern.

Beim Filesharing werden demnach insbesondere elektronische Geräte nach urheberrechtlich geschützten Material durchsucht.

Ein Richter muss die Hausdurchsuchung wegen Filesharing anordnen

Ob es wegen Filesharing zur Hausdurchsuchung kommt, entscheidet ein Richter.
Ob es wegen Filesharing zur Hausdurchsuchung kommt, entscheidet ein Richter.

Eine Durchsuchung des Wohnraums stellt ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar.

Deshalb muss die Durchsuchungsanordnung in der Regel von keinem Geringerem als einen Richter unterschrieben werden.

Eine Verschriftlichung der Erklärung ist ebenfalls zwingend.

Spezifikationen zum Tatvorwurf und zum konkreten Anlass der Durchsuchung müssen ebenfalls enthalten sein.

Ist Gefahr in Verzug, reicht laut Recht auch eine mündliche Anordnung der Staatsanwaltschaft. Dies ist bei illegalem Filesharing allerdings nicht wahrscheinlich.

So verhalten Sie sich richtig bei einer Hausdurchsuchung

Stehen plötzlich Polizeibeamte vor der Tür und verlangen Einlass, ist dies für jeden Betroffenen ein Schock. Es gilt jedoch, einen kühlen Kopf zu behalten und einige Verhaltenshinweise zu beachten.

Bevor Sie den Staatsdienern Einlass gewähren, sollten Sie darum bitten, die Durchsuchungsanordnung zu sehen. Auch den Namen des Ermittlungsleiters sollten Sie in Erfahrung bringen und notieren.

Einen Anwalt benachrichtigen

Auch wenn Ihr Rechtsanwalt vor Ort wenig erreichen kann, sollte er so schnell wie möglich informiert werden. So kann seine Kanzlei zeitnah Akteneinsicht beantragen und den Vorgang auf formale Fehler untersuchen.

Die Ermittler sind allerdings nicht dazu verpflichtet, zu warten, bis Ihr Rechtsanwalt eintrifft, bevor Sie mit der Durchsuchung beginnen.

Daher lohnt es sich, einen oder zwei unbeteiligte Zeugen hinzu zu bitten. Dafür eignen sich beispielsweise Nachbarn besonders. Für den Fall, dass die Beamten unverhältnismäßig grob mit Ihren Habseligkeiten umgehen, können Sie Ihre Vorwürfe so untermauern.

Wie weit geht Kooperation?

Bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing müssen Sie keine Passwörter freigeben.
Bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing müssen Sie keine Passwörter freigeben.

Bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing liegt der Fokus klar auf Computer und Handy.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die jeweiligen Verschlüsselungen auf den Geräten zu öffnen.

Allerdings erhöht sich durch eine Weigerung die Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechenden Gegenstände lange wegbleiben.

Denn eine Beschlagnahmung der elektronischen Geräte ist zulässig. Muss die Polizei für Ihre Ermittlungen erst eine Verschlüsselung knacken, können die Untersuchungen umso länger dauern.

Es liegt im Ermessen eines jeden Einzelnen, inwieweit er seine Zugangsdaten weitergibt.

Hausdurchsuchung wegen Filesharing? Zur Tat schweigen

Die Durchsuchung Ihres Hauses oder Wohnung soll zur Beschaffung von Beweisen führen. Sie sind nicht verpflichtet, selbst irgendwelche Angaben zum Tatvorwurf zu tätigen.

Rechtsanwälte raten dazu, sich im Falle einer Durchsuchung wegen Filesharing nicht zur Tat zu äußern, sich jedoch anderweitig kooperativ zu verhalten. Ist die Durchsuchungsanordnung korrekt, erfüllen die Ermittler lediglich ihre Pflicht.

Im Zuge dessen können sie sich auch gewaltsam Zutritt verschaffen und beispielsweise die Tür aufbrechen, wenn Sie diese nicht öffnen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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