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Abmahnung in der Ausbildung: Ursachen für die Sanktion

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Azubi abmahnen: Diese Gründe sind in vielen Fällen Anlass

Abmahnung an einen Azubi
Eine Abmahnung ist für einen Azubi meist eine komplizierte Angelegenheit

Ein junger Mensch, der soeben die Schule verlassen und einen Ausbildungsplatz für sich ergattern konnte, hat oft noch nicht die psychische Reife, die nötig wäre, um den Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag immer in korrekter Weise nachzukommen.

Doch was im Elternhaus an Erziehungsarbeit vielleicht versäumt wurde, muss der Ausbildungsbetrieb nicht nachholen. Stattdessen haben Ausbilder das Recht bei Fehlverhalten des Lehrlings dem Azubi eine Abmahnung zu erteilen. Das Bestreben hinter einer Abmahnung Auszubildender muss jedoch immer sein, den Azubis die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten zu ändern und so zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.

Verletzen Azubis die Pflichten in ihrem Arbeitsvertrag haben Arbeitgeber deshalb wie bereits erwähnt das Recht, Abmahnungen auszusprechen. Eine Kündigung sollte jedoch nicht gleich erfolgen.

Inhalt

  • Azubi abmahnen: Diese Gründe sind in vielen Fällen Anlass
  • Die Abmahnung als erste offizielle Sanktion
    • Welche Folgen kann eine Abmahnung in der Ausbildung haben?
    • Beispielhaftes Muster einer Abmahnung an den Azubi

Die Abmahnung als erste offizielle Sanktion

Eine fristlose Kündigung während der Ausbildung sollte stattdessen immer durch eine – am besten schriftliche – Abmahnung angekündigt werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Kündigung auch ohne vorheriges Abmahnschreiben stattfinden.

Abmahnungsgründe in der Ausbildung gibt es so einige. Im Folgenden haben wir die häufigsten für Sie aufgelistet.

  • Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule oder im Betrieb
  • Der Auszubildende ist nicht pünktlich und/oder überzieht die Pausen
  • Der Azubi befolgt die Weisungen eines Vorgesetzten nicht
  • Der Lehrling verhält sich gegenüber seinen Kollegen respektlos
  • Der Auszubildende reicht bei Krankheit keine oder erst verspätet eine Krankmeldung ein
  • Der Azubi macht sich wegen Mobbings schuldig
  • Der Auszubildende führt sein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß
  • Der Ausbilder fällt immer wieder durch schlechte Leistung auf
  • Der Ausboldung spricht die Kündigung nach einer Abmahnung aus.

Oftmals sind es aber auch nicht unerhebliche oder fortgesetzte Fehlzeiten in der Ausbildung, die einer Abmahnung des Azubi seitens des Ausbilders zugrunde liegen. Ob und inwieweit der Ausbildungsplatz durch eine solche Maßnahme in Gefahr geraten kann, soll Gegenstand der nun folgenden Abhandlung sein.

Welche Folgen kann eine Abmahnung in der Ausbildung haben?

Abmahnung eines Azubi mit Kündigung
Kann eine Abmahnung für einen Azubi die Kündigung bedeuten?

Während der Probezeit gelten bei Azubis bzgl. Abmahnung oder Kündigung andere Regeln. Denn in der Probezeit muss vor einer Kündigung, deren Grund im Verhalten des Auszubildenden liegt, nämlich keineswegs eine Abmahnung vom Arbeitgeber ausgesprochen oder zugestellt werden. Das bedeutet, dass der Lehrling auch ohne vorheriger Abmahnung gekündigt werden kann.

Anders als bei jedem anderen Mitarbeiter sollte aber zwingend der Betriebsrat eingeschaltet werden, wenn die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses geplant ist. Natürlich kann wie bei jedem anderen Arbeitnehmer aber auch die Abmahnung, die an einen Auszubildenden ergangen ist, in unberechtigter Weise erfolgt sein. Eine solche Abmahnung des Lehrlings verlangt nach einem Widerspruch, denn ansonsten geriete der Ausbildungsplatz in ernste Gefahr.

Beispielhaftes Muster einer Abmahnung an den Azubi

In der Abmahnung eines Azubi müssen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich erwähnt sein. Erhält der Azubi eine Abmahnung, kann dieses Dokument wie folgt formuliert sein:

Muster: Abmahnung Azubi


Am (Datum) haben Sie eine Ausbildung zum (Berufsbezeichnung mit Fachrichtung) in unserem Betrieb begonnen. Leider sehen wir uns heute dazu gezwungen, Ihnen wegen folgenden Fehlverhalten eine Abmahnung auszustellen:Sie haben am (Datum) und am (Datum) erst um xx Uhr Ihre Tätigkeit in unserem Betrieb aufgenommen. Laut des mit Ihnen geschlossenen Ausbildungsvertrag ist der Arbeitsbeginn aber bereits um xx Uhr. Darüber hinaus haben Sie am (Datum) sowie am (Datum) ohne das Vorlegen einer unterschriebenen Entschuldigung in der Berufsschule gefehlt.

Damit haben Sie gegen Ihre vertraglichen Pflicht verstoßen. Ein solches Verhalten tolerieren wir nicht. Sie sind eindringlich aufgefordert, den Pflichten aus Ihrem Ausbildungsvertrag zukünftig korrekt nachzukommen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses durch Ihr fehlerhaftes Verhalten in ernste Gefahr geraten ist. Sollte eine solche oder ähnliche Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten erneut festgestellt werden, müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechnen.

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum

__________________________

Unterschrift Arbeitgeber

__________________________

Bestätigung des Auszubildenden:

Die Abmahnung habe ich erhalten.

Ort, Datum

__________________________

Unterschrift Auszubildender

__________________________

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für die Ausbildungsabmahnung (.doc)
Muster für die Ausbildungsabmahnung (.pdf)

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Rainer meint

    19. August 2016 at 17:02

    Hallo,

    ein Auszubildender hat eine Abmahnung erhalten, weil er seine Krankmeldung zu spät abgegeben hat. Unterschieben wurde diese an der dafür ausgewiesenen Stelle von einem seiner Chefs, ein anderer Chef hat an der Stelle unterschrieben an der „Abmahnung erhalten“ steht. Die quasi doppelt unterschriebene Abmahnung hat der Auszubildende dann per Post zugestellt bekommen. Auch wenn der Grund der Abmahnung berechtigt ist, habe ich die Frage ob sich ein solcher Formfehler auf die Gültigkeit der Abmahnung auswirkt.

    liebe Grüße

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. August 2016 at 9:49

      Hallo Rainer,

      ein solcher Fehler macht eine Abmahnung in der Regel nicht ungültig.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Michael meint

    16. August 2016 at 10:38

    Hallo,
    Ich mache derzeit eine Ausbildung zum Elektroniker (bald beginnt das 2. Lehrjahr) und habe vergangene Woche einen Bewegungsmelder falsch eingebaut. Mein zuständiger Geselle hat diesem kontrolliert und mir nach meinem Feierabend eine SMS geschrieben, dass ich diesen falsch eingebaut habe. Dazwischen lag ein Wocheende. Heute hat sich mein Chef darüber beschwert und meinte, dass ich deshalb eine Abmahnung erhalten werde. Ist das in der Ausbildung zulässig? Aus meiner Sicht stellt dies keinen Verstoß gegen meinen Arbeitsvertrag dar.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. August 2016 at 8:37

      Hallo Michael,

      da und weder der Arbeitsvertrag noch die Ausbildungsinhalte bekannt sind, können wir nicht beurteilen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Stefanie meint

    12. August 2016 at 22:20

    Hallo, ich habe einen Azubi die jetzt ins zweite Lehrjahr kommt. Ich hab ihr vor 3 Wochen gesagt sie soll mir ihr berichtsheft bringen. Bis jetzt hab ich es immer noch. Ich hab sie seitdem schon mehrmals dran erinnert. Beim letzten Mal hab ich auch schon 3 Monate warten müssen bis sie mir es mitgebracht hat. Kann ich sie dafür abmahnen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. August 2016 at 8:35

      Hallo Stefanie,

      die Nichtvorlage des Berichtsheftes rechtfertigt eine Abmahnung.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. claudia meint

    1. August 2016 at 21:12

    Hallo,
    Mein sohn hat 2 fünfen auf dem zwischen zeugnis er macht eine ausbildung zum kfz mechtroniker er kommt jetzt ins 3 lehrjahr,sein chef meint das er ihn. deswegen kündigen wird.er hat schon eine abmahnung fùrs zu spät kommem bekommen,kann der chef ihn wirklich kündigen
    Mfg claudia

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. August 2016 at 8:49

      Hallo Claudia,

      resultieren die Noten aus häufigeren Fehlzeiten oder lassen sie deutlich erkennen, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel nicht erreichen kann, kann eine Kündigung rechtens sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Patrick meint

    31. Juli 2016 at 15:25

    Hallo.

    Ich bin im 1. Ausbildungsjahr in der Gesundheits- und Krankenpflege in einer Klinik.
    Auf meiner Station musste ich heute einer Kollegin beim Verbandswechsel helfen. Durch die Stationsleitung wurde mir mitgeteilt, dass ich dazu nach derzeitigen Stand meiner Ausbildung nicht berechtigt bin. Dies war mir nicht bewusst.
    Weiterhin will die Stationsleitung dies meiner Praxisanleiterin mitteilen.
    Wäre dies ein Grund für eine Abmahnung?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. August 2016 at 8:50

      Hallo Patrick,

      sofern Sie gegen die Bestimmungen in Ihren Ausbildungsvertrag verstoßen haben, ist eine Abmahnung möglich.

      Abmahnung.org

      Antworten
    • kahalla meint

      9. November 2017 at 13:06

      Wurde das hinterher mitgeteilt? Es gibt so etwas wie Weisungsgebundenheit. Es hätte also gar nicht die entsprechende Anweisung gegeben werden dürfen.
      In der Verantwortung stehen dabei meines Wissens und nach den mir aus deiner Nachricht bekannten Fakten, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte.
      Wenn die Person, die dich angewiesen hat bei dem Verbandswechsel mit zu helfen, dir gegenüber weisungsbefugt ist, liegt die Verantwortung für dieses „Vergehen“ zumindest teilweise bei ihr. War sie nicht weisungsbefugt, ist dies eine Sache die zu klären ist. Solange du deien Hilfe nicht angeboten oder aufgedrängt hast, sollte die Verantwortung nicht bei dir liegen. Allerdings solltest Du dasin einem gütlich geführten Gespräch so klären, dass hinterher auch wirklich Klarheit und Friede herrscht. Zur Not such dir jemand, dem du vertraust, der die Situation kennt und für dich sprechen kann..

      Antworten
  6. derr meint

    26. Juli 2016 at 18:52

    Hallo ich hab 2 unentschuldigte fehltage in der berufsschule, mein arbeitgeber sagt er wird mich ohne abmahnung kündigen, darf er das?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 8:30

      Hallo,

      sofern Sie noch in der Probezeit sind, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Tat fristlos kündigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  7. Daniel meint

    20. Juli 2016 at 9:17

    Ich bin im 3. Lehrjahr und komme jetzt ist 4. Zum Karosseriebauer. Gestern bin ich eine viertel Stunde vor Ende meiner offiziellen Arbeitszeit gegangen weil ich frühs eine halbe Stunde früher angefangen habe. Darf mir mein Chef dafür eine Abmahnung geben?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 9:21

      Hallo,

      in der Tat kann hier eine Abmahnung folgen. Es empfiehlt sich dennoch vorab, das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  8. Alice meint

    19. Juli 2016 at 14:59

    Ich bin jetzt im ersten Lehrjahr meiner Ausbildung zur Vermessungstechnikerin. In unserem Betrieb läuft einiges schief, aber ich möchte gern dort bleiben, da ich die Kollegen sehr mag und mir die Arbeit an sich Spaß macht.
    Mein Chef will jetzt, dass wir (also alle Azubis insgesamt 7) über Facebook einen kleinen Artikel schreiben zu ein paar gängigen Fragen. Damit habe ich auch kein Problem, allerdings möchte er auch das wir unsere persönlichen Daten (in einem Text zu unserer Person mit Name, Alter, Wohnhort) veröffentlichen und dazu noch ein aktuelles Foto von uns.
    Ich möchte das aber nicht, weil ich keine Daten von mir auf Facebook preis geben möchte und auch nicht als Werbefigur dienen will. Jetzt droht er mir mich abzumahnen, wenn ich dieser Arbeitsanweisung nicht nachkomme und das er mich kündigt wenn ich mich weiter wehre.
    Er sagt ich bin ein Mitglied der Firma, das alle Arbeitsanweisungen zu befolgen hat. Aber meine persönlichen Daten und das Recht auf mein Bild liegen doch bei mir oder?
    Darf er mich abmahnen, oder im schlimmsten Fall kündigen, wenn ich kein Bild auf Facebook stelle?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 9:20

      Hallo,

      leider können wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen an dieser Stelle an eine Arbeitsrechtsanwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  9. Susanne meint

    18. Juli 2016 at 2:12

    Hallo, habe eine etwas dumme Situation bin Azubi und mir wurde heute angedroht das ich eine Abmahnung bekomme wenn ich die Berichtshefte nicht bearbeite, die ironischerweise geschrieben sind nur nicht so perfekt wie mein Ausbilder dies haben möchte, dummerweise hat er mir oder den anderen Azubis nie erläutert was er genau will. Ist dies ein abmahnungsgrund?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 8:44

      Hallo,

      sofern das Führen dieser Hefte im Arbeitsumfang beinhaltet ist, kann eine Abmahnung in der Tat folgen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  10. Carmela meint

    15. Juli 2016 at 9:06

    Meine Tochter arbeitet in einem Friseursalon,das Arbeitsklima ist sehr gut zwischen Chef und Angestellten.Leider hat Ihr Azubi (3Lehrjahr) die schlechte Angewohnheit,alles was Sie im Salon mitbekommt Ihren Eltern zu berichten, und setzt dabei immer noch einen drauf.Die Eltern gehen mittlerweile gegen Angestellte,und Chef bedrohlich in Angriffsposition.Wie können sich nun alle Beteildigten im Salon am besten verhalten,da das Verhältnis zum Azubi sehr angespannt ist?Chef denkt schon über eine Kündigung nach…..

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 8:40

      Hallo,

      in diesem Fall scheint ein klärendes Gespräch zwischen allen Beteiligten am sinnvollsten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  11. Patrick K. meint

    6. Juli 2016 at 19:42

    Hallo

    Kann ich als Chef einen Azubi kündigen , Derbheiten Krankenschein hat und ich den Verdacht habe das erste in Urlaub fährt ?
    Oder kann ich ihn erstmal nur abmahnen deswegen ?

    Lg

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 8:53

      Hallo,

      liegt eine klare Beweislage vor, kann beim „Urlaub auf Krankenschein“ eine Kündigung folgen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  12. Melanie meint

    6. Juli 2016 at 8:45

    Hallo,
    wir haben unseren Auszubildenden nun schon zwei Mal wegen nicht geführten Berichtsheften abgemahnt! Es wurde ihm darin auch mitgeteilt, dass er am 05. des Folgemonats dieses abgeben muss! Kann ich hier kündigen??

    Grüße
    Melanie

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 at 8:48

      Hallo,

      sofern ein angemessener Zeitraum zwischen den Abmahnungen liegt, welcher eine Verhaltensänderung ermöglicht, sollte eine Kündigung in diesem Fall möglich sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  13. Claudia meint

    23. Juni 2016 at 9:28

    Mein Sohn (Azubi Versicherungskaufmann in Außendienst) (20) soll laut seinem AG mindestens 4 Termine pro Woche machen, allerdings ist das mit diesem Kundestamm (alles Altkunden bzw. Bestandskunden) sehr schweirig, weil die meisten schon ausreichend mit Versicherungen abgedeckt sind und eine Neu- bzw. Kaltaquise vom Chef nicht gwünscht wird. Jetzt droht er meinem Sohn, dass er nicht aus der Firma darf so lange er keine 4 Termine pro Woche hat und wenn er dass nicht schaffe würde eine Abmahnung fällig. Also abgesehen davon dass ich es als Nötigung betrachte, wenn er meinem Sohn droht ihn nicht nach Hause zu lassen, ist meine Frage ob diese Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Es besteht kein Betriebsrat.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. Juni 2016 at 8:45

      Hallo Claudia,

      es empfiehlt sich in diesem Fall, das Arbeitsverhältnis Ihres Sohnes von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  14. Felix meint

    26. Mai 2016 at 10:46

    Hallo,
    ist es möglich dass man eine Abmahnung bekommt wenn man sein Werkzeug ein Tag nicht dabei hatte?
    Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Juni 2016 at 10:03

      Hallo Felix,

      je nachdem, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht und ob die Ausübung Ihrer Arbeit von der Mitnahme Ihres Werkzeugs abhängt, kann eine Abmahnung berechtigt sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  15. Lena meint

    11. Mai 2016 at 14:12

    Ich habe eine schriftliche Abmahnung im 1.Lehrjahr erhalten. Komme jetzt im Juli in das zweite Lehrjahr. Als Medizinische Fachangestellte. Dass ich ein Impftablett nicht von der Liege weggeräumt habe und der Patient darin war. Allerdings bin ich erst um drei Uhr an dem Tag in die Praxis gekommen.und der Patient saß schon drinne. Aber ich kann dies nicht begründen.
    Wie soll ich jetzt nun vorgehen. Denn niemand glaubt mir. Und ich werde öfters beschuldigt etwas getan zu haben, woran ich nicht beteiligt war. Aber da ich weiß das Diskussionen es nur noch schlimmer machen, habe ich es sacken lassen. Und versuche das beste draus zu machen.
    Ich hoffe es gelingt mir.
    Denn meine zweite Chefin kann mich nicht leiden und da ist es sehr schwierig.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Mai 2016 at 8:40

      Hallo Lena,

      bei gehäuften Schwierigkeiten können Sie das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  16. mery meint

    17. April 2016 at 1:50

    Hallo
    Mein freund ist im 3 lehrjahr im einzelhandel. Im 1 monat ist er fertig . Nun hat er 3 wochen urlaub bekommen aber sein chef sagt ihm er muss zur schule. Er wollte aber eigentlich in den Urlaub. Der chef hatte ihn gedroht wenn er nicht zur schule geht das er gekündigt wird. Auch wenn er ein krank machen würde, würde er ihn ohne abmahnung kündigen.
    Darf er das ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      21. April 2016 at 8:56

      Hallo Mery,

      eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in speziellen Fällen möglich. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht zulässig – sofern sich nicht heraus stellt, dass die Krankheit nur vorgeschoben wurde.

      Abmahnung.org

      Antworten
  17. K.Hodzic meint

    17. März 2016 at 17:26

    Guten Tag,
    unser Azubi ist nun die 5. Woche krank geschrieben. Er meldet sich nicht telefonisch bei uns sondern es kommt immer eine Krankmeldung nach der nächsten.
    Wir haben bei Vertragsbeginn vereinbart, sich telefonisch bei Krankheit zu melden und auch wenn die Krankmeldung verlängert wird.
    Er hat auch noch keine Krankmeldung an die Kasse geschickt und hat den Kontakt zu uns Komplett abgebrochen.
    Kann ich abmahnen? Es sind auch schon zwei Abmahnungen wegen unpüktlichkeit an ihn gegangen.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. März 2016 at 9:44

      Hallo,

      befindet sich die Regelung zum telefonischen Melden einer Krankheit im Arbeitsvertrag? Sofern die Krankschreibungen rechtzeitig eintreffen, ist ein Abmahngrund ansonsten nicht einwandfrei gegeben.

      Abmahnung.org

      Antworten
  18. Roland meint

    12. Februar 2016 at 7:05

    Ich wurde aufgrund unentschuldigtem fehlens fristlos gekündigt ohne vorher eine Abmahnung zu bekommen, darf mein Chef das?
    Und wie muss ich jetz weiter vorgehen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Februar 2016 at 10:12

      Hallo Roland,

      sofern Sie sich noch in der Probezeit befinden, darf Ihr Chef Sie fristlos kündigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  19. Sabine meint

    27. Januar 2016 at 23:48

    Die Azubine hat den Kellerschlüssel eingesteckt ( versehentlich oder vorsätzlich ) und ist damit nachhause. Nachdem Sie telefonisch aufgefordert wurde den Sclüssel vorbeizubringen ( wohnt 3 Straßden vom Ausbilfungsbetrieb entfernt) hat sie sich erst geweigert und nach 1 Stunde dann doch abgegeben. Kann ich sie abmahnen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      1. Februar 2016 at 10:37

      Hallo Sabine,

      sofern es sich um eine Verletzung des Arbeitsvertrags handelt, können Sie eine Abmahnung erteilen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  20. Stephan meint

    9. November 2015 at 21:56

    Hallo,
    mein Sohn, 17 Jahre, nimmt an einer berufsbildenden Maßnahme teil. Er war vom 21.10. bis 23.10. krankgeschrieben. Die Krankmeldung wurde noch am gleichen Tag von mir in den Briefkasten eingeworfen. Heute (09.10.) kam mein Sohn mit einer Abmahnng wegen unentschuldigtem Fehlen nach Hause, da bis heute keine Krankmeldung eingetroffen sein soll. Meine Frage diesbezüglich: Darf mein Sohn den Erhalt mit seiner Unterschrift bestättigen oder hätte ich als Erziehungsberechtigter dies müssen?

    Danke schon mal für eure Antwort

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      16. November 2015 at 10:36

      Hallo Stephan,

      Ihr Sohn darf den Erhalt der Abmahnung bestätigen, da diese auch an ihn gerichtet ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  21. Sökülmez meint

    29. Oktober 2015 at 11:38

    Hallo,
    meine Tochter ist als PKA-Azubi beschäftigt. Sie hat jetzt eine Abmahnung erhalten, weil Sie die Absendung einer Bestellung vergessen hat. Ist eine Abmahnung hier gerechtfertigt? Ich meine
    sie ist ja noch eine Azubi und war am besagten Tag alleinige PKA
    im Hause.
    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, damit ich enstprechende Schritte einleiten kann.
    Vielen Dank.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. November 2015 at 12:54

      Hallo Sökülmez,

      es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Da wir nicht alle Details kennen, können wir Ihnen daher keine Auskunft geben. Für eine genauere Beratung empfehlen wir Ihnen deshalb, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  22. Max meint

    20. Oktober 2015 at 23:19

    Hallo. Ich habe mich am Samstag in meinem Urlaub privat verletzt. Dadurch konnte ich Montag nicht zur Berufsschule. Habe in der Schule bescheid gegeben, jedoch beim Arbeitgeber versäumt mich Krank zu melden. Ich brauche nachträglich eine Entschuldigung für die Schule. Was steht mir im schlimmsten Fall bevor. Schonmal Danke für die Antwort.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      26. Oktober 2015 at 9:35

      Hallo Max,

      schlimmstenfalls kann Ihnen eine Abmahnung drohen, weil Sie sich zu spät krank gemeldet haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  23. Venus meint

    13. Oktober 2015 at 17:51

    Hallo, folgendes:
    Montag: mir ging es nicht gut,habe gebrochen und wurde nachhause geschickt mir wurde gesagt ich soll mich nochmal melden ob ich am Dienstag komme ( allerdings war mir das nicht bewusst das ich direkt in meiner Praxis anrufen sollte am selbigen Tag) deshalb habe ich abends meiner arbeitskollegin geschrieben das ich am nächsten Tag komme
    Dienstag: vor paar Tagen habe ich mit meinem Chef besprochen das ich noch morgens etwas privates (Ausweis beantragen) bevor ich auf die Arbeit komme erledigen darf, doch allerdings wusste eine andere Kollegin nicht bescheid das ich später komme geschweige das ich überhaupt komme, da ich direkt um 8 schon in dem Gespräch war für den Ausweis könnte ich auch nicht in der Arbeit anrufen und ihr Bescheid sagen jetzt habe ich das direkt danach gemacht (8:40) und jetzt meinte sie das ich mich nicht gemeldet habe ist unser Chef sauer und das dies ein abmahnungsgrund ist, das ich mich quasi nicht gemeldet habe ob wohl ich abends der einen Kollegin geschrieben habe und morgens war ich ja quasi verhindert direkt um 8 anzurufen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Oktober 2015 at 9:18

      Hallo Venus,

      unentschuldigtes Fehlen oder Zuspätkommen kann in der Tat ein Grund für eine Abmahnung sein. Es kommt dabei allerdings auch immer auf den Einzelfall an und welche Bestimmungen jeweils im Arbeitsvertrag geregelt sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  24. Florian meint

    12. Oktober 2015 at 18:01

    Guten Abend,
    folgende frage und zwar ist mein Azubi seit über einer Woche krankgeschrieben, ich habe aber bis heute keine Krankmeldung als Original vorliegen. Er hat eigentlich Überbetriebliche Ausbildung in diesem Zeitraum. Kann ich in diesem fall den Azubi abmahnen wegen nicht Vorlage seiner Krankmeldung. In die schule hat er das Exemplar das eigentlich die Krankenkasse bekommt eingeschickt. Ich als Ausbildente Firma habe aber für die unterlagen noch nicht bekommen.
    Vielen Dank

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Oktober 2015 at 9:11

      Hallo Florian,

      eine Abmahnung aufgrund einer fehlenden Krankmeldung ist möglich. Mehr dazu können Sie im Ratgeber „Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Krankmeldung“ lesen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  25. R., Ingo meint

    7. Oktober 2015 at 17:35

    Hallo, Mein Sohn lern KFZ Mechatroniker, Ihm ist bei einer Versorgungsfahrt mit dem Firmenwagen ein Unfall passiert, er kollidierte mit seine VW Bus mit einem anderen VW Bus, an beiden Fahrzeugen sind nur die Außenspiegel beschädigt worden. der Unfall wurde nicht polizeilich aufgenommen. Heute kommt er nach Hause und hat von seinem Ausbildungsbetrieb eine Abmahnung erhallten und man hat ihm noch 20 Überstunden abgezogen. Ist so etwas erlaubt, ich bin der Meinung das die Firma für solche Fälle versichert sein sollte.
    Mfg Ingo R.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Oktober 2015 at 9:37

      Hallo Ingo,

      wird das Eigentum des Arbeitgebers beschädigt (z.B. durch einen Unfall), rechtfertigt das eine Abmahnung. Diese Entscheidung traf bereits das Landgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 1201/03).

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
      • J. meint

        29. Mai 2017 at 8:20

        Hallo ich bin auszubildender und bin seit w wochen krankgemeldet due krankmeldung konnte ich nicht zurFirma bringen da ich eine rücken wirbel fraktur hatte darf mein chef mich deswegen kündigen?

        Antworten
        • abmahnung.org meint

          29. Mai 2017 at 10:25

          Hallo J.,

          eine direkte Kündigung ist bei mehrfachen Versäumnissen dieser Art möglich. Für gewöhnlich kommt es jedoch zunächst zu einer Abmahnung. Sie sollten sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, diesen über die Lage informieren und einer anderen Person das Überbringen der Krankmeldung überlassen.

          Abmahnung.org

          Antworten
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