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  • AGB für Kleingewerbe

Sind AGB für Kleingewerbe unbedingt notwendig?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 15. November 2025
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Die Sache mit der AGB-Pflicht im Internet

AGB sind auch für Kleingewerbe nützlich, um Informationspflichten im Internet zu erfüllen.
AGB sind auch für Kleingewerbe nützlich, um Informationspflichten im Internet zu erfüllen.

Es gibt direkt keine gesetzlich vorgeschriebene Regelung, die die Darstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) für Internetauftritte vorgibt. Jedoch kam es durch Gerichtsent­scheidungen in den letzten Jahren zu immer mehr Informations- und Belehrungspflichten. Die dadurch verpflichtenden Angaben lassen sich auch von einem Kleingewerbe ohne AGB nur schwer sinnvoll darstellen lassen.

Doch unterscheiden sich AGB für Kleingewerbe von anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Gibt es besondere Einträge, die darin verzeichnet sein müssen? Und welche Rolle spielt die Kleinunternehmer-Regelung? Der vorliegende Ratgeber hält die Antworten bereit und liefert zudem zu den AGB für Kleingewerbe ein Muster. Dieses dient der Orientierung und kann als PDF heruntergeladen werden.

Inhalt

  • Die Sache mit der AGB-Pflicht im Internet
  • Die Besonderheiten bei Kleinunternehmern
    • Das Muster zum Download

Die Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Entsprechend der gesetzlich geforderten Informationspflichten, beispielsweise in Bezug auf die Widerrufsbelehrung, bieten sich AGB auch für Kleingewerbe an. Doch wann handelt es sich bei einer Kompanie eigentlich um ein Kleinunternehmen?

Das Recht auf Kleinunternehmer-Status besitzen theoretisch alle Geschäftsführer, welche ihn beim Finanzamt beantragen. Es gibt jedoch Bedingungen. So darf vom Zeitpunkt der Beantragung aus gesehen der Vorjahresumsatz 17.500 Euro nicht überschreiten. Auch im laufenden Jahr darf der Umsatz 50.000 Euro nicht übersteigen.

Auch die Kleinunternehmer-Regelung spielt in Bezug auf AGB für Kleingewerbe eine Rolle. Diese resultiert aus der Verbindung zwischen § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) und § 1 Preisangabenverordnung (PAngV). Demnach müssen Führer eines Kleingewerbes keine Umsatzsteuer für ihre Umsätze erheben. Bruttopreise bei einem Kleinunternehmer sind also gleichzeitig Nettopreise. So müssen die AGB für ein Kleingewerbe den Kleinunternehmer-Status auch widerspiegeln.

Bei einem Kleingewerbe sollten die AGB den Kleinunternehmer-Status widerspiegeln.
Bei einem Kleingewerbe sollten die AGB den Kleinunternehmer-Status widerspiegeln.

Das lässt sich erreichen, indem eine Formulierung in die Geschäftsbedingungen eingebaut wird, die sinnmäßig der folgenden entspricht:

„Die dargestellten Preise in diesem Shop sind Endpreise zuzüglich Versandkosten. Im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erho­ben und demnach auch nicht ausgewiesen.“

Das Muster zum Download

Im Folgenden können Sie durch Klick auf den Downloadlink zu den AGB für Kleingewerbe ein Muster herunterladen. Beachten Sie jedoch, dass Sie dieses ohne Modifikationen nicht gegenüber Kunden nutzen können. In seiner jetzigen Fassung dient es nur der Orientierung und zeigt, wie die Struktur der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kleinunternehmern aussehen kann.

Jetzt zu den AGB für Kleingewerbe ein Muster herunterladen!

Muster zu den AGB für Kleingewerbe (.pdf)

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Eugen meint

    7. März 2021 at 12:50

    ich habe eine frage an sie.

    darf man die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musterkleingewerbe GbR

    auch in österrreich verwenden oder muss ich da generell was anderes suchen?

    hav a nice day
    eugen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. März 2021 at 16:55

      Hallo Eugen,
      ob für Österreich andere gesetzliche Vorgaben gelten, ist uns nicht bekannt. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Experten aus Österreich.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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