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Droht für den Stream auf Kinox.to die Abmahnung?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 16. September 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Die umstrittene Filesharing-Plattform Kinox.to

Auf Kinox.to einen Download starten: Ob kostenlos oder nicht, es ist illegal.
Auf Kinox.to einen Download starten: Ob kostenlos oder nicht, es ist illegal.

Plattformen, auf denen Filesharing stattfindet, gibt es im Internet zuhauf. Oft bewegen sich diese an der Legalitätsgrenze oder sind schlichtweg illegal. Die Plattform Kino.to hat in den letzten Jahren eine besonders turbulente Geschichte hinter sich. Täglich besuchten mehrere 100.000 Besucher die on-Demand-Website, bis diese schließlich im Juni 2011 vom Netz genommen und die Betreiber verhaftet wurden.

Doch mit Kinox.to war ein Nachfolger schnell online. Das Betreiben einer solchen Domain stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist illegal, das ist ein Fakt – doch wie sieht es aus der Nutzerperspektive aus? Ist das Recht der Nutzung vorhanden, solange dort nur die Streams angeschaut werden? Oder droht auf Kinox grundsätzlich eine Abmahnung? Dieser Ratgeber hat die Antworten.

Inhalt

  • Die umstrittene Filesharing-Plattform Kinox.to
  • Auf Kinox.to legal und kostenlos Filme anschauen?
    • Droht wegen der Nutzung von Kinox.to eine Abmahnung?

Auf Kinox.to legal und kostenlos Filme anschauen?

Die Nutzer der Filesharing-Seite haben die Möglichkeit, kleine Videos, aber auch ganze Serien kostenlos zu streamen und auch zu downloaden. Dabei stellt sich die definitive Frage: Ist Kinox.to illegal oder nicht? Diese Fragestellung lässt sich nicht mit absoluter Gewissheit beantworten und muss im Einzelfall beurteilt werden.

Jeder, der sich an einer Vervielfältigung einer „offensichtlich rechtswidrig“ hergestellten Kopie beteiligt, verstößt gegen das Urheberrecht. Genauer gesagt, macht er sich nach § 53 des Urhebergesetzes (UrhG) definitiv strafbar. Auf Kinox.to Filme zu downloaden fällt definitiv in diese Kategorie. Einige Urheberrechtsschützer übertragen diese Rechtslage auch auf das Streaming. Dagegen spricht jedoch § 44a UrhG. Eine „vorübergehende Vervielfältigungshandlung“ ist demnach zulässig, wenn diese nur flüchtig und „Teil eines technischen Verfahrens“ ist.

Richteraussagen aus der nahen Vergangenheit belegen, dass das reine Streaming keine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Schauen Sie auf Kinox.to einen Stream, bewegen Sie sich als Nutzer aber trotzdem nur in einer gesetzlichen Grauzone.

Droht wegen der Nutzung von Kinox.to eine Abmahnung?

Auf Kinox.to Streaming zu betreiben, wird von einigen Rechtsanwälten mit illegaler Vervielfältigung gleichgesetzt.
Auf Kinox.to Streaming zu betreiben, wird von einigen Rechtsanwälten mit illegaler Vervielfältigung gleichgesetzt.

Auch wenn schon einige Tatverdächtige im Fall Kinox.to festgenommen wurden, bleibt die Frage, ob die Staatsanwaltschaft die Server der Seite beschlagnahmt hat. Nur in diesem Fall können die Nutzer über eine IP-Rückverfolgung aufgespürt werden. Die Verfolgung dieser elektronischen Fährte muss jedoch innerhalb von sieben Tage nach der letzten Nutzung von Kinox durchgeführt werden. Andernfalls löschen die Provider die entsprechenden Nutzerdaten.

Wegen der Nutzung von Kinox.to eine Abmahnung zu erhalten, ist nicht nur deshalb relativ unwahrscheinlich. Es besteht generell wenig öffentliches Interesse daran, die Nutzer von Streaming-Angeboten abzustrafen. Bedeutet das jetzt, dass jeder auf Kinox.to Filme legal anschauen und sich in Sicherheit wiegen kann? Dafür gibt es keine Garantie. Wie der Fall Redtube gezeigt hat, sind Abmahnanwälte schnell dabei, Abmahnungen auszusprechen.

Sie haben eine augenscheinliche Kinox.to-Abmahnung erhalten? Dabei kann es sich durchaus um einen Fake halten. Eine echte Abmahnung muss die folgenden Punkte erfüllen:

  • Sie muss postalisch zugestellt worden sein.
  • Sowohl Ihr Name, Ihre Anschrift und die IP-Adresse sind korrekt dargestellt.
  • Die gesetzten Zahlungsfristen bieten mehr Zeit als nur einige Werktage.
  • Es muss sich auf einen Filehoster bezogen werden (wie StreamCloud oder Bitshare), da Kinox.to Serien oder Kinofilme nie selbst ins Netz stellt.
  • Die Abmahn-Kanzlei muss real sein. Eine Fake-Kanzlei lässt sich im Netz schnell entlarven.

Sollten Sie eines Tages tatsächlich wegen Kinox.to eine Abmahnung erhalten, bleiben Sie ruhig und überweisen nicht gleich das geforderte Geld. Mit etwas Glück kommen Sie noch einmal so davon, da die rechtliche Lage auch im Jahr 2017 noch nicht klar definiert ist.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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