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Independence Day – Wiederkehr: Eine Abmahnung droht Filesharern

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 16. September 2025
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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FAQ: Abmahnung bei Independence Day – Wiederkehr

Müssen Sie beim Download von „Independence Day – Wiederkehr“ mit einer Abmahnung rechnen?

Wenn Sie sich den Film „Independence Day – Wiederkehr“ illegal über Seiten oder Plattformen zum Filesharing herunterladen oder diesen so mit anderen teilen, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Sie begehen hier eine Urheberrechtsverletzung, die abgemahnt werden kann.

Wer mahnt einen Download von „Independence Day – Wiederkehr“ ab?

Üblicherweise erfolgt eine Abmahnung durch die Rechteinhaber. Diese beinhaltet in der Regel dann eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzforderungen. Mehr dazu, wer in diesem Fall abmahnt, lesen Sie hier.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung wegen „Independence Day – Wiederkehr“ tun?

Sie sollten ein solches Schreiben nicht ignorieren und sich im Zweifel an einen fachkundigen Anwalt für Internetrecht wenden. Dieser kann dann auch prüfen, ob es um eine Fake-Abmahnung handelt oder die Forderungen gerechtfertigt sind.

So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen „Independence Day – Wiederkehr“!

Beim Download von "Independence Day - Wiederkehr" droht eine Abmahnung.
Beim Download von „Independence Day – Wiederkehr“ droht eine Abmahnung.

Der viel erwartete Film „Independence Day – Wiederkehr“ wurde bereits auf Filesharing-Plattformen kostenlos im Internet zum Download angeboten, bevor er überhaupt die deutschen Kinos erreichte. Da überrascht es nicht, dass eine Abmahnwelle den zahlreichen Downloads folgte.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen des Films „Independence Day – Wiederkehr“ von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wodurch sich eine solche Abmahnung begründet und welche Schritte zu unternehmen sind.

Inhalt

  • FAQ: Abmahnung bei Independence Day – Wiederkehr
  • So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen „Independence Day – Wiederkehr“!
    • Darauf basiert die Abmahnung
  • Sie haben wegen „Independence Day – Wiederkehr“ eine Abmahnung erhalten? Optionen

Darauf basiert die Abmahnung

Konnten Sie es nicht abwarten und haben das Filmmaterial von „Independence Day – Wiederkehr“ aus dem Internet bezogen, haben Sie einen handfesten Urheberrechtsverstoß begangen. Ein Download aus einem Filesharing-Netzwerk wird nämlich stets von einem Upload derselben Daten begleitet.

So tragen Sie bei Herunterladen aktiv zur der Verteilung des urheberrechtlich geschützten Materials bei. Aus diesem Grund darf die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH einen solchen Download abmahnen und Schadensersatz verlangen.

Im Falle von „Independence Day – Wiederkehr“ stammt die Abmahnung aus der Feder der Kanzlei Waldorf Frommer, welche im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH handelt.

Sie haben wegen „Independence Day – Wiederkehr“ eine Abmahnung erhalten? Optionen

Haben Sie eine Abmahnung wegen "Independence Day - Wiederkehr" erhalten? Ein Anwalt kann weiterhelfen.
Haben Sie eine Abmahnung wegen „Independence Day – Wiederkehr“ erhalten? Ein Anwalt kann weiterhelfen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern im Falle von „Independence Day – Wiederkehr“ die Zahlung von 915 Euro als Schadensersatz. Zudem soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Damit verpflichtet sich der Betroffene, den Film zukünftig nicht mehr im Internet zu teilen – oder eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro zu riskieren.

Egal, ob Sie oder einer Ihrer Mitbewohner den Verstoß begangen haben: Die Zuhilfenahme eines bewanderten Rechtsanwalts ist empfehlenswert. Mithilfe des rechtlichen Beistands können Sie ermitteln, inwiefern Sie als Anschlussinhaber für die Taten anderer haften müssen.

Auch die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann ein pfiffiger Anwalt mitunter senken.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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