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Abmahnung in der Ausbildung: Ursachen für die Sanktion

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Azubi abmahnen: Diese Gründe sind in vielen Fällen Anlass

Abmahnung an einen Azubi
Eine Abmahnung ist für einen Azubi meist eine komplizierte Angelegenheit

Ein junger Mensch, der soeben die Schule verlassen und einen Ausbildungsplatz für sich ergattern konnte, hat oft noch nicht die psychische Reife, die nötig wäre, um den Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag immer in korrekter Weise nachzukommen.

Doch was im Elternhaus an Erziehungsarbeit vielleicht versäumt wurde, muss der Ausbildungsbetrieb nicht nachholen. Stattdessen haben Ausbilder das Recht bei Fehlverhalten des Lehrlings dem Azubi eine Abmahnung zu erteilen. Das Bestreben hinter einer Abmahnung Auszubildender muss jedoch immer sein, den Azubis die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten zu ändern und so zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.

Verletzen Azubis die Pflichten in ihrem Arbeitsvertrag haben Arbeitgeber deshalb wie bereits erwähnt das Recht, Abmahnungen auszusprechen. Eine Kündigung sollte jedoch nicht gleich erfolgen.

Inhalt

  • Azubi abmahnen: Diese Gründe sind in vielen Fällen Anlass
  • Die Abmahnung als erste offizielle Sanktion
    • Welche Folgen kann eine Abmahnung in der Ausbildung haben?
    • Beispielhaftes Muster einer Abmahnung an den Azubi

Die Abmahnung als erste offizielle Sanktion

Eine fristlose Kündigung während der Ausbildung sollte stattdessen immer durch eine – am besten schriftliche – Abmahnung angekündigt werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Kündigung auch ohne vorheriges Abmahnschreiben stattfinden.

Abmahnungsgründe in der Ausbildung gibt es so einige. Im Folgenden haben wir die häufigsten für Sie aufgelistet.

  • Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule oder im Betrieb
  • Der Auszubildende ist nicht pünktlich und/oder überzieht die Pausen
  • Der Azubi befolgt die Weisungen eines Vorgesetzten nicht
  • Der Lehrling verhält sich gegenüber seinen Kollegen respektlos
  • Der Auszubildende reicht bei Krankheit keine oder erst verspätet eine Krankmeldung ein
  • Der Azubi macht sich wegen Mobbings schuldig
  • Der Auszubildende führt sein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß
  • Der Ausbilder fällt immer wieder durch schlechte Leistung auf
  • Der Ausboldung spricht die Kündigung nach einer Abmahnung aus.

Oftmals sind es aber auch nicht unerhebliche oder fortgesetzte Fehlzeiten in der Ausbildung, die einer Abmahnung des Azubi seitens des Ausbilders zugrunde liegen. Ob und inwieweit der Ausbildungsplatz durch eine solche Maßnahme in Gefahr geraten kann, soll Gegenstand der nun folgenden Abhandlung sein.

Welche Folgen kann eine Abmahnung in der Ausbildung haben?

Abmahnung eines Azubi mit Kündigung
Kann eine Abmahnung für einen Azubi die Kündigung bedeuten?

Während der Probezeit gelten bei Azubis bzgl. Abmahnung oder Kündigung andere Regeln. Denn in der Probezeit muss vor einer Kündigung, deren Grund im Verhalten des Auszubildenden liegt, nämlich keineswegs eine Abmahnung vom Arbeitgeber ausgesprochen oder zugestellt werden. Das bedeutet, dass der Lehrling auch ohne vorheriger Abmahnung gekündigt werden kann.

Anders als bei jedem anderen Mitarbeiter sollte aber zwingend der Betriebsrat eingeschaltet werden, wenn die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses geplant ist. Natürlich kann wie bei jedem anderen Arbeitnehmer aber auch die Abmahnung, die an einen Auszubildenden ergangen ist, in unberechtigter Weise erfolgt sein. Eine solche Abmahnung des Lehrlings verlangt nach einem Widerspruch, denn ansonsten geriete der Ausbildungsplatz in ernste Gefahr.

Beispielhaftes Muster einer Abmahnung an den Azubi

In der Abmahnung eines Azubi müssen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich erwähnt sein. Erhält der Azubi eine Abmahnung, kann dieses Dokument wie folgt formuliert sein:

Muster: Abmahnung Azubi


Am (Datum) haben Sie eine Ausbildung zum (Berufsbezeichnung mit Fachrichtung) in unserem Betrieb begonnen. Leider sehen wir uns heute dazu gezwungen, Ihnen wegen folgenden Fehlverhalten eine Abmahnung auszustellen:Sie haben am (Datum) und am (Datum) erst um xx Uhr Ihre Tätigkeit in unserem Betrieb aufgenommen. Laut des mit Ihnen geschlossenen Ausbildungsvertrag ist der Arbeitsbeginn aber bereits um xx Uhr. Darüber hinaus haben Sie am (Datum) sowie am (Datum) ohne das Vorlegen einer unterschriebenen Entschuldigung in der Berufsschule gefehlt.

Damit haben Sie gegen Ihre vertraglichen Pflicht verstoßen. Ein solches Verhalten tolerieren wir nicht. Sie sind eindringlich aufgefordert, den Pflichten aus Ihrem Ausbildungsvertrag zukünftig korrekt nachzukommen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses durch Ihr fehlerhaftes Verhalten in ernste Gefahr geraten ist. Sollte eine solche oder ähnliche Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten erneut festgestellt werden, müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechnen.

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum

__________________________

Unterschrift Arbeitgeber

__________________________

Bestätigung des Auszubildenden:

Die Abmahnung habe ich erhalten.

Ort, Datum

__________________________

Unterschrift Auszubildender

__________________________

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für die Ausbildungsabmahnung (.doc)
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Selin meint

    30. Januar 2017 at 2:09

    Hallo also ich bin Azubi im Einzelhandel und bei mir ist das so das ich die Woche Urlaub hatte am Freitag konnte ich nicht zur Schule gehen da es mir nicht gut ging und ich krank geworden bin war aber noch am selben Tag beim Arzt und am selben Tag noch meine Krankmeldung abgegeben und ich muss morgen wieder anfangen Eig mit arbeiten aber mir geht’s immer noch nicht gut deswegen geh ich morgen zum Arzt und hol noch eine Krankmeldung meine Frage ist jetzt kann er mich kündigen oder so weil für mich gibt es Eig keinen Ersatz für morgen und übermorgen bin echt verzweifelt ….

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Februar 2017 at 10:09

      Hallo,

      wenn Sie krank sind und eine entsprechende Krankmeldung vorlegen, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Annette S. meint

    26. Januar 2017 at 14:46

    mein Sohn ist im 1. Lehrjahr. Er hat jetzt sein Halbjahreszeugnis von der Berufsschule erhalten. Die Moten sind super aber leider ist er 9 mal zur Schule zu spät gekommen. Im Betrieb ist er absolut zuverlässig. Alle Seminare mit 1 bestanden.
    Bekommt er jetzt trotzallem wegen dem zuspät kommen vom Betrieb eine Abmahnung?

    Gruß
    Annette

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Februar 2017 at 10:13

      Hallo,

      eine Abmahnung muss binnen zwei Wochen ausgestellt werden, nachdem der Abmahnberechtigte Kenntnis von den Fehlern erhält.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Radke meint

    11. Januar 2017 at 20:09

    Hallo,

    ich bin im ersten Lehrjahr und nicht mehr in der Probezeit. Ich war in den ersten vier Monaten insgesamt 4 Tage krank. Letzte Woche war ich einen Tag krank und ab heute bin ich für insgesamt 3 Tage krank geschrieben. Alle Tage sind entschuldigt. Kann der Arbeitgeber mir kündigen wegen zu häufigen Fehlens?
    Ab wie vielen Tagen entschuldigten Fehlens kann der Arbeitgeber einen abmahnen/kündigen ?

    Viele Grüße

    M. Radke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Januar 2017 at 10:28

      Hallo,

      eine Kündigung oder Abmahnung wegen Krankheit ist nur dann möglich, wenn die Fehltage in Zukunft absehbar weiter bestehen werden (z.B. aufgrund einer chronischen Krankheit) und diese zudem den Betrieb massiv stören.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. Tina meint

    21. Dezember 2016 at 23:52

    Meine Tochter hat eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten. Sie erhielt diese da sie die Anmeldung zur Zwischenprüfung 2 Tage verspät abgab, Grund dafür war das sie die Inhalte der Zwischenprüfung vom Ausbilder nicht vermittelt bekommt und sie auch mehrmals mündlich darauf hinwies. Dies erläuterte sie dem Ausbilder und schrieb auf die Anmeldung ihre Bedenken mit, als sie, sie abgab, der Ausbilder sah dies und schrieb auf das gleiche Formular die Gegendarstellung. Wie sich herausstellte ist die Dame (Handelskammer) eine Bekannte und gute Kundin des Ausbilders und arbeite ebenfalls gegen meine Tochter. Was kann dagegen gemacht werden und ist deswegen eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 at 10:36

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen zur Prüfung spezifischer Fälle auf einen Anwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Lina meint

    19. Dezember 2016 at 9:11

    Hallo,
    Ich bin jetzt im letzten Ausbildungsjahr.
    Letztes Jahr habe ich eine Abmahnung erhalten, weil ich eine folgekrankschreibung wohl nicht schnell genug Versendet habe .
    Seit 3 Tagen geht es mit schlecht. Samstag war die Weihnachtsfeier wo ich auch hingegangen bin . Seit Sonntag habe ich aber Fieber bekommen und es geht mit zunehmend schlechter. Heute (also Montag) habe ich mein Chef angerufen. Da er nicht ran ging habe ich ihm eine SMS geschickt. Daraufhin hat mich seine Frau ( meine Arbeitskollegin angerufen) und gesagt ich solle doch etwas an schmerztabletten nehmen und zur Arbeit erscheinen(da wir total unterbesetzt sind) . Als ich ihr sagte ich gehe trotzdem zum Arzt hat sie wütend aufgelegt. Kann mich mein Chef jetzt kündigen ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 at 10:31

      Hallo,

      sofern Sie die Krankschreibung rechtzeitig einreichen (innerhalb der vertraglich festgesetzen Fristen) ist eine Kündigung nicht möglich.

      Abmahnung.org

      Antworten
  6. Anne S. meint

    15. Dezember 2016 at 16:33

    Hallo,

    mein Bruder hat dieses Jahr eine Ausbildung als Sport-und Fitnesskaufmann begpnnen. Neben ihm, wurde auch eine weitere Auszubildende eingestellt. Nach 3 Monaten, gab er die Information an die Azubis, dass das Unternehmen doch nur einen Azubi haben möchte und im Dezemeber ein Gespräch stattfinden würde. Heute fand dieses statt und die Kündigung wurde meinem Bruder ausgesprochen. Ist diese Vorgehensweise rechtlich korrekt?

    2 Azubis einstellen und dann einen rausschmeißen?!

    Danke im Vorraus.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 at 10:21

      Hallo Anne,

      in der Probezeit können Azubis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Auch nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung möglich, wenn der Betrieb beispielsweise keine Kapazitäten für den Azubi aufbringen kann.

      Abmahnung.org

      Antworten
  7. Lisa meint

    15. Dezember 2016 at 0:47

    Ich bin 17 Jahre alt bin auszubi hatte mit ein älteren Kollege er22 Beischlaf gehabt ( ich war jungfrau )damit bin ich nicht wahr haben das er mit mir nur gespielt hat darauf habe ich ein ganz großes Fehler gemacht habe darauf rum erzählt das ich schwanger bin was nicht stimmte auch beim mein Chef darauf möchte das ich kündige weil sie angelogen habe darf er das

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 at 10:29

      Hallo,

      liegt ein schwerer Vertrauensbruch vor, kann ein Chef seinen Angestellten kündigen. In Ihrem Fall ist eine Abmahnung allerdings wahrscheinlicher.

      Abmahnung.org

      Antworten
  8. Diana meint

    11. Dezember 2016 at 3:28

    Hallo
    Ich bin im 2 Lehrjahr und hatte auf das Wochenende eine Margen darm Grippe bekommen. Da bei uns kein Arzt an Wochenenden offen hatt, konnte ich natürlich nicht hin.
    Wenn ich ins Krankenhaus gegangen wäre hätte ich nur ein Schreiben bekommen das ich eben um diese Uhrzeit bei ihnen im Krankenhaus war.
    Mit welchen Konsequenzen muss ich jetzt rechnen?
    Lg

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 at 10:26

      Hallo,

      in der Regel müssen Sie sich zum Arbeitsbeginn pünktlich krankmelden und die entsprechende Krankschreibung vom Arzt nachreichen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  9. Peer meint

    7. Dezember 2016 at 19:50

    Hallo, ich bin im 3ten Jahr, habe meine schriftlichen Prüfungen schon geschrieben, die mündlichen sind im Januar. Heute habe ich eine SMS geschrieben und dies wurde nicht persönlich nur und das „online“ gesehen, mir wurde auf unfreundlichster art und Weise von einem Kollegen gesagt ich müsste nicht wieder kommen und mir wurde gedroht und als ich nach mehrerer Aufforderungen zu gehen da geblieben bin wurde mir zum wiederholten male das handy weggenommen. Welche konsequenzen wären möglich? eine Abmahnung in diesem Bereich erfolgte schriftlich noch nicht.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Dezember 2016 at 10:39

      Hallo,

      leider können wir aus Ihrer Schilderung nicht ganz nachvollziehen, was sich in Ihrem konkreten Fall ereignet hat. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie sicherlich umfassend beraten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  10. Beate meint

    4. Dezember 2016 at 12:05

    Hallo
    Unsere Auszubildende färbt ohne mich zu fragen die Augenbrauen sie hat einen eigenen Ladenschlussel
    Am Freitag habe ich sie dabei erwischt als ich morgens in den Laden gekommen bin mein Vertrauen hat ihr gegenüber gelitten ich weiß natürlich nicht ob sie das schon früher gemacht hat.
    Sie ist im 2Ausbildungsjahr

    Antworten
  11. Andi meint

    2. Dezember 2016 at 16:59

    Hallo,
    ich bin im 2.Lehrjahr und habe in dem Jahr 2016 43 Tage krankheitsbedingt (entschuldigt) gefehlt.
    Kann mich mein Arbeitgeber kündigen?

    Danke und Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Dezember 2016 at 10:43

      Hallo,

      eine Kündigung wegen Krankheit ist nur möglich wenn nachweislich absehbar ist, dass Sie auch in Zukunft weiterhin fehlen werden, Ihre Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebes führen und dem Arbeitgeber infolgedessen Ihre weitere Beschäftigung nicht zugemutet werden kann.

      Abmahnung.org

      Antworten
  12. Arnold meint

    21. November 2016 at 23:37

    Hallo,

    eine die bei Uns im berieb die Ausbildung macht, kommt seit einem Monat nicht mehr zu Arbeit.

    Was tuhen.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. November 2016 at 11:01

      Hallo Arnold,

      bei einer wiederholten schweren Pflichtverletzung ist in der Regel eine Kündigung möchten. Halten Sie hierfür Rücksprache mit einem versierten Anwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  13. Bode meint

    18. November 2016 at 15:11

    Hallo,unsere Azubi ist im 2. Lehrjahr.
    Ich habe schon mehrere Gespräche mit ihr geführt wegen Unkonzentriertheit und Respekt vor den Kollegen.
    Wenn man ihr Aufgaben gibt, hört sie nicht aufmerksam zu und es entstehen immer Fehler, weil viele Dinge angeblich nicht von uns ihr gesagt wurden. (Behauptet sie)
    Darauf kommt direkt vor den Kunden immer öfter ein patziger Kommentar von ihr gegenüber ihrer Kollegen.

    Kann ich da eine Abmahnung schreiben?

    Danke über eine schnelle Antwort!!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. November 2016 at 10:35

      Hallo,

      sofern die Auszbildende gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt – etwa indem sie den Betriebsfrieden stört -, ist eine Abmahnung möglich.

      Abmahnung.org

      Antworten
  14. Kai W. meint

    16. November 2016 at 1:14

    Ich habe hier einen besonderen Fall. Mein 23 jährige Neffe macht eine Ausbildung zum Mechatroniker. Bei Ausbildungsbeginn wurde vereinbart, dass er eine Führerschein machen soll. Leider ist er im Moment so sehr betrieblich und schulisch eingespannt, dass er nicht dazu kommt die Fahrschule weiter zu machen.

    Er hat jetzt von seiner Chefin eine Abmahnung bekommen, kann aber auf Grund der Winterreifen Saison kaum aus dem Betrieb um die Menge der Fahrstunden zu erhöhen.

    Die Chefin droht nunmehr mit Kündigung, obwohl sein Ausbilder mit der Leistung im Betrieb und in der Schule sehr zufrieden sind.

    Ist eine solche Kündigung rechtens?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. November 2016 at 10:58

      Hallo,

      da er gegen die Vertragsbedingungen verstößt, sind Abmahnungen und letztendlich auch die Kündigung möglich. Allerdings empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  15. Tobi meint

    15. November 2016 at 18:45

    Hallo!

    Ich bin im ersten Ausbildungsjahr und noch in der Probezeit
    Mein Chef hat mir heute mitgeteilt das er mich kündigen möchte.
    Da er zwei Läden besaß und der andere kurzfristig zu gemacht hat, hat er es damit begründet das er zu viel Personal hat, und deswegen mich kündigen will.
    Darf er das einfach so?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. November 2016 at 10:49

      Hallo,

      eine betriebsbedingte Kündigung scheint in diesem Fall in der Tat rechtens.

      Abmahnung.org

      Antworten
  16. Julia meint

    11. November 2016 at 14:39

    Hallo, ich habe heute eine Abmahnung bekommen, da ich meine 38 stunden wie im Ausbildungsvertrag bereits schon am Freitag um 14 Uhr voll hatte und somit, denn gegangen bin. Arbeitszeit wäre bis 17 Uhr gewesen, doch denn hätte ich 41 Stunden gearbeitet und dieses ist ja nicht vorgesehen laut Ausbildungsvertrag, ich habe aber auch der Frau vom Chef bescheid gesagt das ich nach hause gehe.

    Kann ich vorgehen gegen die Abmahnung?

    und es fand auch schon ein Gespräch statt, in welchem wir das eigentich geklärt hatten dieses ist nun 9 Tage her.
    Darf die Abmahnung jetzt sein??

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. November 2016 at 11:05

      Hallo,

      Sie können eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, welche in Ihrer Akte aufgenommen wird.

      Abmahnung.org

      Antworten
  17. John Doe meint

    10. November 2016 at 18:24

    Hallo,
    wir haben einen Auszubildenden im Betrieb der bereits vor 2 Monaten eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufschule bekommen hat.

    Nun hat er mehrfach nicht den Anweisungen des Meisters und Vorgesetzten folge geleistet.
    Desweiteren wird er aufmüpfig und frech seinen Kollegen gegenüber.

    Liegt hier ein Kündigungsgrund vor?

    Mfg

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. November 2016 at 10:56

      Hallo,

      eine Kündigung ist in der Regel nur möglich, wenn der Auszubildende für dasselbe Benehmen mindestens eine Abmahnung erhalten hat.

      Abmahnung.org

      Antworten
  18. Adrian H. meint

    31. Oktober 2016 at 9:09

    Hallo,
    Ich bin 20 Jahre alt und im 2ten Lehrjahr. Ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben da ich unter Depressionen und Angstzuständen Leide. Am 14.11 habe ich einen Termin zur Einweisung in die Psychiatrische Klinik. Arbeitsunfähig bin ich seit Ende August. Kann ich deswegen gekündigt werden? Habe schon einige Gespräche mit meinem Chef geführt aber der meinte im letzten Gespräch nur das es dem Ober Chef, (arbeite für die Diakonie deshalb mehrere Chefs) bald reicht und er mich kündigen möchte. Dabei habe ich schon von diversen Psychotherapeuten schriftlich sowie mündlich gesagt bekommen das der Aufenthalt essentiell für ein weiterkommen in der Ausbildung ist. Habe gerade extreme Angst meine Ausbildung zu verlieren da ich meine Arbeit liebe und zudem unter Angstzuständen leide.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. November 2016 at 10:09

      Hallo,

      in der Tat kann eine lang anhaltende Krankheit bzw. ein ungewisses Ende der Krankheitsphase eine Kündigung rechtfertigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  19. Claudia meint

    13. Oktober 2016 at 19:09

    Hallo ich habe mal eine Frage. Ich bin im zweiten Ausbildungsjahr und nicht mehr in der Probezeit. Mache noch häufig Fehler aber frage öfters trotzdem nach bei einigen Sachen wo ich mir unsicher bin. Leider passieren mir auch mal blöde Fehler aber ich arbeite immer gewissenhaft und versuche und gebe stets mein bestes!
    Jetzt ist meine Frage kann meine Chefin mich abmahnen mit der Begründung ich halte mich nicht an den Arbeitsanweisungen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Oktober 2016 at 8:43

      Hallo,

      eine schlechte Leistung kann ab einem gewissen Umfang eine Abmahnung begründen. Es empfiehlt sich, vorab ein Gespräch mit Ihrer Vorgesetzten zu suchen und Ihre Sorgen anzusprechen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  20. Pia meint

    13. Oktober 2016 at 10:44

    Hallo,

    ich bin Azubi im 2. LJ. Am Mittwoch hatte ich Urlaub den ich ordnungsgemäß beantragt und genehmigt bekommen habe. Heute, am Donnerstag, bin ich wieder ins Büro gekommen und eine Kollegin hat mir erzählt, dass mein Chef mir eine Abmahnung zukommen lassen wolle. Begründung war ich hätte ihm nicht bescheid gegeben, dass ich Urlaub hätte und er hätte mir am Dienstag gesagt ich solle eine Exel-Tabelle erstellen. Am Dienstag, aber konnte ich die Tabelle nicht erstellen, da ich andere Dinge zu erledigen hatte, die auch am selben Tag gemacht werden mussten.

    Darf mein Chef mir eine Abmahnung geben oder nicht?
    Vielen Dank für die Hilfe vorab! :)

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Oktober 2016 at 9:17

      Hallo Pia,

      je nachdem, welche Pflichten in Ihrem Arbeitsvertrag vermerkt sind, kann die Abmahnung gerechtfertigt sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  21. Raul H. meint

    5. Oktober 2016 at 10:05

    Hallo
    Ich auszubi im 4 lehrjahr habe schon eine abmahnung wegen verspätetem krankmelden und konnte weil ich beim arzt saß mich nicht pünktlich krankmelden kann mein chef mich hierfür fristlos kündigen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Oktober 2016 at 9:27

      Hallo Raul,

      eine fristlose Kündigung ist an dieser Stelle nicht wahrscheinlich, da diese besonders in der Ausbildung an strenge Vorgaben geknüpft ist. Dennoch empfiehlt es sich, den Chef bereits vor dem Arztbesuch zu kontaktieren und über die Krankheit zu informieren.

      Abmahnung.org

      Antworten
  22. Nikolaus P. meint

    30. September 2016 at 10:57

    Hallo sehr geehrtes Team von Abmahnung.org,
    meine Azubine kommt regelmäßig 30-40 Minuten zu spät. Als ich sie das erste Mal dabei erwischte, reagierte sie sehr unwirsch und behauptete, es handle sich um höhere Gewalt. Auf meine Frage, welche Art von höhrer Gewalt denn vorlag, bekam ich keine Antwort.
    Ich habe daraufhin Ermittlungen angestellt und herausbekommen, dass sie bereits seit Monaten fast täglich 30-40 Minuten zu spät kommt, die anderen Mitarbeiter sie aber immer schützten, so dass ich es nicht merkte.
    Daraufhin habe ich sie genauer überwacht und festgestellt, dass dies stimmt. Habe sie inzwischen weitere 2x mit 30-minütiger Verspätung erwischt. Ausrede immer: Höhere Gewalt.
    Frage:
    Der Ausbildungsvertrag enthält keine festen Zeiten für Arbeitsbeginn und -ende. Diese wurde aber durch mündliche Anweisung festgelegt. Kann ich nun – obwohl der Arbeitsbeginn nicht schriftlich fixiert ist – trotzdem wegen Zu-spät-kommens abmahnen?
    Vielen Dank voarb für eure Hilfe!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Oktober 2016 at 9:34

      Hallo Nikolaus,

      auch das Nicht-Einhalten mündlicher Anweisungen kann eine Abmahnung berechtigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  23. Sabrina meint

    23. September 2016 at 16:35

    Hallo, wenn wir als Betrieb unserem Azubi aufgrund unentschuldigtem Fehlen und anderen Dingen fristlos kündigen, kann er seine Ausbildung dann einfach in einem anderen Betrieb fortsetzen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. September 2016 at 8:40

      Hallo Sabrina,

      sofern er einen passenden Betrieb findet, kann er seine Ausbildung auch nach einer Kündigung fortsetzen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  24. Marcel meint

    1. September 2016 at 22:00

    Habe eine Frage meine Freundin hat heute mit ihrer Ausbildung angefangen.
    Das Problem ist sie ist nach der Arbeitszeit heute Abend beim einkaufen umgeknickt und Verletzt und geht Morgen zum Arzt und hat halt angst das sie trotz wahrscheinlicher Krankmeldung gekündigt wird ist das Rechtens ??

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 at 10:57

      Hallo Marcel,

      liegt eine Krankmeldung vor, ist eine Kündigung in der Regel nicht rechtens.

      Abmahnung.org

      Antworten
  25. Michael K. meint

    31. August 2016 at 8:47

    Hallo,

    ich hätte gleich zwei Fragen zu einer Abmahnung.

    1.
    Mein Azubi (volljährig) hat im Lehrvertrag wissentlich eine falsche Adresse angegeben.
    Ist dies ein Grund zu einer Abmahnung ?

    2.
    Ein Azubi meldete sich kurz nach Arbeitsbeginn telefonisch dass sein Motorroller auf dem Weg zur Arbeit einen Defekt hat. Er fragte dauraufhin was er machen solle. Ihm wurde vom Büro mitgeteillt dass er warten solle und das weitere Vorgehen im Betrieb geklärt wird. Nach der Rüstzeit für eine Baustelle wurde ein Monteur mit einem Firmenfahrzeug losgeschickt um den Azubi an der „Pannenstelle“ abzuholen.
    Der Azubi war dort aber nicht mehr anzutreffen. Der Monteur rief den Azubi auf seinem Handy an und dieser erklärte ihm dann, dass er wieder nach Hause gefahren wäre und sein Motorroller nicht in Ordung wäre. Dies teilte der Moteur wiederum mir im Büro mit worafhin ich den Azubi anrief.
    Der Azubi erklärte mir am Telefon dass sein Motorroller nicht in Ordnung sei, er sich erst darum kümmern müsse und er heute nicht zur Arbeit kommen würde.
    Darufhin teilte ich dem Azubi mit dass er für diesen Tag bei Kundenterminen fest verplant sei und er zur Arbeit erscheinen müsse. Dieser Anweisung kam er allerdings nicht nach und blieb der Arbeit fern.
    Kann ich dem Azubi wegen diesem Verhalten eine Abmahnung schreiben ?

    Vorab vielen Dank für Ihre Mühe und die Beantwortung meiner Fragen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 at 11:09

      Hallo Michael,

      die Missachtung einer direkten Arbeitsanweisung ist ein Grund zur Abmahnung.

      Abmahnung.org

      Antworten
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