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DC++: Filesharing per Direct Connect-Client

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Was bei Datenaustausch über DC++ wichtig ist

DC++ ist ein Filesharing-Client für das Direct-Connect-Netzwerk.
DC++ ist ein Filesharing-Client für das Direct-Connect-Netzwerk.

Filesharing-Clients für die verschiedensten Peer-to-Peer-Netzwerke  gibt es zahlreiche. Je nach den Ansprüchen und Vorlieben der Nutzer stehen die verschiedensten Programme in der Gunst. Der Client DC++ gehört hier zu den bekannteren Programmen und wird mit dem Direct-Connect-Protokoll sowie im gleichnamigen Netzwerk verwendet.

Wie über DC++ Filesharing genau funktioniert, was bei einem Direct-Connect-Download in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen wichtig ist und ob Nutzer mit einer Abmahnung rechnen müssen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: DC++

Worum handelt es sich bei DC++?

Der DC++-Client ist ein Programm zum Filesharing, welches im Direct-Connect-Netzwerk arbeitet. Der Client basiert auf dem Peer-to-Peer-Prinzip und verwendet keinen Server für das Tauschen von Inhalten.

Wie funktioniert ein DC++-Download?

DC++ verbindet Rechner im Netzwerk miteinander und zieht Daten in Teilen von allen Nutzern, die den gewünschten Inhalt anbieten. Das Filesharing-Programm setzt diese Teile dann zusammen und der Inhalt kann verwendet werden.

Droht bei der Nutzung von DC++ eine Abmahnung?

Das kann durchaus möglich sein, wenn Nutzer geschützte Inhalte herunterladen und anderen anbieten. Handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, sind neben einer Abmahnung auch Schadensersatzforderungen möglich.

Inhalt

  • Was bei Datenaustausch über DC++ wichtig ist
  • FAQ: DC++
  • Was genau ist der DC++-Client?
  • Ist eine Abmahnung bei der Nutzung von DC++ möglich?

Was genau ist der DC++-Client?

DC++ verbindet über das Direct-Connect-Protokolle Rechner miteinander.
DC++ verbindet über das Direct-Connect-Protokolle Rechner miteinander.

DC++ ist ein Programm, welches das Filesharing beim sogenannten Direct Connect (DC) ermöglicht. Bei DC verbinden sich die Computer der Nutzer untereinander, ohne eine Zwischenstelle zu nutzen.

Das heißt, dass beim Filesharing die Inhalte nur zwischen den Nutzern getauscht werden. Einen DC++-Server oder ähnliches gibt es nicht. Dieses Prinzip wird auch als Peer-to-Peer (P2P) bezeichnet und bedeutet übersetzt so viel wie „von Teilnehmer zu Teilnehmer“.

In der Regel werden über DC++ folgende Inhalten getauscht:

  • Linux-Anwendungen
  • Videospiele
  • Software
  • Musik
  • Filme
  • Serien

Gehen Nutzer mit DC++ online, stellt der Client eine Verbindung zu anderen Programmen im Netzwerk her, um die gesuchten Inhalte zu finden. Dabei wird ein Inhalt nicht nur von einem weiteren Nutzer bezogen, sondern in Teilstücken von allen, die diesen anbieten. Der Client zieht diese Teilstücke aus dem Netz und setzt sie nach abgeschlossenem Download wieder zusammen.

Nutzer, die DC++ verwenden, sollten wissen, dass sie mit einem Download gleichzeitig Anbieter sind. Das heißt, sie verbreiten die Inhalte selbst weiter. Das spielt dann eine Rolle, wenn es um die rechtlichen Grundlagen geht und um die Frage, ob bei DC++ eine Abmahnung drohen kann.

Ist eine Abmahnung bei der Nutzung von DC++ möglich?

Über Direct Connect kann ein Download zur Abmahnung führen, wenn Nutzer unerlaubt Inhalte teilen.
Über Direct Connect kann ein Download zur Abmahnung führen, wenn Nutzer unerlaubt Inhalte teilen.

Wie beim Filesharing generell sollten Nutzer von DCC++ immer darauf achten, welche Inhalte sie herunterladen und ob sie diese dann auch mit anderen teilen. Jedem sollte eigentlich klar sein, dass die neuesten Filme und Serien oder die Chart-Hits üblicherweise nicht kostenlos legal zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

Neben dem Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten spielt es bei DC++ zudem eine Rolle, dass diese gleichzeitig auch weiterverbreitet werden. Können Behörden Nutzer über ihre IP-Adresse oder andere Daten ermitteln, dann ist eine Abmahnung wahrscheinlich. Im Zuge einer solchen können dann auch Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen auf Betroffene zukommen.

Erhalten Sie einen Brief mit einer Abmahnung, sollte Sie diesen nicht ignorieren. Hier ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren und sich bezüglich  der weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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