FAQ: Abmahnung im Arbeitsrecht Streitwert
Das ist immer vom Streitwert abhängig. Je höher dieser ist, desto höher fallen die Kosten des Verfahrens aus. Das gilt auch bei Abmahnungen im Arbeitsrecht.
Der Streitwert beschreibt den Wert des Streitgegenstandes, in diesem Fall die Abmahnung. Er wird unabhängig vom Inhalt der Abmahnung ermittelt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht wird der Streitwert mithilfe des Bruttomonatsgehalts berechnet. Wie eine solche Rechnung aussieht und wie sich die Gerichtskosten bemessen lassen, lesen Sie hier.
Inhalt
Abmahnung im Arbeitsrecht: Bedeutung vom Streitwert
Kommt es aufgrund einer Abmahnung zu einem gerichtlichen Verfahren, stellt sich auch immer die Frage nach dem Streitwert. Dieser ist wichtig, um Forderungen und Kosten des Verfahrens berechnen zu können. Der Streitwert stellt also vereinfacht ausgedrückt den Wert des Verhandlungsgegenstandes dar.
Er ist die Grundlage für die Gebührenberechnung im Verfahren. Wie bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht der Streitwert festgelegt wird, erklären wir in den nachfolgenden Abschnitten näher.
Um für eine arbeitsrechtliche Abmahnung einen Streitwert bestimmen zu können, sind bestimmte Informationen notwendig. Vereinfacht wird die Ermittlung durch den Streitwertkatalog für das Arbeitsrecht. Allerdings beinhaltet dieser nur Hinweise und Empfehlungen. Er ist rechtlich nicht bindend.
Wie berechnet sich der Streitwert einer Abmahnung im Arbeitsrecht?
Da es bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht um einen Streitwert geht, der abstrakt ist, lässt sich dieser zunächst nicht durch bestimmte festgelegte Geldbeträge verdeutlichen. Im Streitwertkatalog wird empfohlen, dass bei einer Abmahnung dann Monatsgehälter in brutto die Grundlage bilden. Dies ist wie folgt formuliert:
Der Streit über eine Abmahnung wird – unabhängig von der Anzahl und der Art der darin enthaltenen Vorwürfe und unabhängig von dem Ziel der Klage (Entfernung, vollständige Entfernung, ersatzlose Entfernung, Zurücknahme/Widerruf, Feststellung der Unwirksamkeit) – mit 1 Monatsvergütung** bewertet.
Der Inhalt der Abmahnung bzw. das abgemahnte Verhalten spielen bei der Bemessung des Streitwertes also keine Rolle. Ebenfalls unwichtig sind:
- die Anzahl der Abmahngründe
- das Ziel der Klage
Das heißt auch, dass der Streitwert die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte nicht beeinflusst. Dies ist dann das Ergebnis der eigentlichen Verhandlung. Gleiches gilt für die Rücknahme der Abmahnung oder die Feststellung, dass die Abmahnung unwirksam ist.
Sind mehrere Abmahnungen Gegenstand der Verhandlung, erhöht sich der Streitwert. Hier gibt es allerdings folgende Einschränkung:
Mehrere in einem Verfahren angegriffene Abmahnungen werden mit maximal dem Vierteljahresentgelt** bewertet.
Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht kann der Streitwert also drei Brutto-Monatsgehälter nicht übersteigen. Bei Folgeabmahnungen, die mit der ersten im engen Zusammenhang stehen, werden die Folgenden üblicherweise mit einem Drittel des Monatsgehalts bewertet.
Kosten einer Abmahnung anhand vom Streitwert: Ein Beispiel
Nachfolgend finden Sie einige Kostenbeispiele für eine Abmahnung im Arbeitsrecht bzw. deren Streitwert.
Das Brutto-Gehalt beträgt 3.000 Euro im Monat. Bei einer Klage wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung würde der Streitwert dann bei 3.000 Euro liegen.
Sind aber zum Beispiel mehrere Abmahnungen mit gleichem oder eng verbundenen Inhalt Bestandteil des Verfahrens, beläuft sich der Streitwert auf 5.000 Euro (3.000 + (2 x 1.000)).
Wird neben der Abmahnung auf die daraus erfolgte Kündigung verhandelt, können die Streitwerte beider Gegenstände zusammengelegt werden. Bei einer Kündigung sind das höchstens drei Brutto-Monatsgehälter. Bei unserem Beispiel mit einem Monatsgehalt von 3.000 Euro, würde der addierte Streitwert mit nur einer Abmahnung bei 12.000 Euro liegen.
Mit den Bestimmungen aus Anlage 2 Gerichtskostengesetz (GKG) lassen sich die Gerichtsgebühren ermitteln. Je höher der bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht der Streitwert ist, desto höher fallen die Gebühren aus. Die Gerichtsgebühr wird zwei Mal erhoben, wenn ein Urteil das Ergebnis des Verfahrens ist.
Die Gebühren für einen beauftragten Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgehalten. Anwälte können allerdings auch auf Honorarbasis tätig werden. Eine Unterschreitung der Gebühren aus dem RVG ist im Verfahren nicht zulässig. In Bezug auf die Anwaltskosten gilt das Gleiche wie bei den Gerichtsgebühren: Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten.
Nehmen wir das Beispiel mit einem Streitwert von 3.000 Euro.
Nach GKG liegen die Gebühren bei 119 Euro. Die Anwaltsgebühren belaufen sich laut RVG auf 222 Euro. Kommt es zu einem Urteil, können Anwälte eine Geschäftsgebühr von 2,5 verlangen. In diesem Fall werden 555 Euro fällig. Hinzukommen meist noch Auslagenpauschalen und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Für den Anwalt würden bei 20 Euro Auslagen somit 684,25 Euro anfallen.
In diesem Beispiel müssen Betroffene mit 119 Euro Gerichtskosten und 684,25 Euro für den Anwalt rechnen.
Wer trägt die Kosten einer Abmahnung im Arbeitsrecht?
Ist bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht der Streitwert bestimmt und die Gebühren berechnet, kommt es für die Kostenübernahme auf den Ausgang des Verfahrens an. Denn auch im Arbeitsrecht trägt die unterlegene Partei die Kosten.
Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an, sofern dies in erster Instanz erfolgt. Erzielen beide Parteien teilweise Erfolge, sind die Kosten entsprechend ebenfalls zu teilen.
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