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Abmahnung im öffentlichen Dienst: Was gilt diesbezüglich?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 25. Mai 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Abmahnung “öffentlicher Dienst”

Kann eine Abmahnung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst erfolgen?

Ja, eine Abmahnung ist im öffentlichen Dienst gemäß Arbeitsrecht ebenso möglich wie in anderen Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer können aufgrund von Vertragsverstößen oder Pflichtverletzungen abgemahnt werden. 

Was können Gründe für eine Abmahnung sein?

Eine Abmahnung muss verhältnismäßig sein. Nicht jeder Verstoß ist abmahnwürdig. Was die häufigsten Gründe für eine Abmahnung im öffentlichen Dienst sind, haben wir hier zusammengefasst.

Wie viele Abmahnungen sind bis zur Kündigung im öffentlichen Dienst notwendig?

Das ist pauschal nicht definiert. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kann eine Abmahnung bereits ausreichen. Wann eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich ist, erfahren Sie hier. 

Wie wehren Sie sich gegen eine Abmahnung im öffentlichen Dienst?

Arbeitnehmer haben auch im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, gegen eine Abmahnung Widerspruch einzulegen. Dieser sollte schriftlich und zeitnah erfolgen. 

Inhalt

  • FAQ: Abmahnung “öffentlicher Dienst”
  • Öffentlicher Dienst: Wann eine Abmahnung möglich ist
    • Abmahngründe: Öffentlicher Dienst hat Verhaltensregeln
    • Abmahnung (öffentlicher Dienst): Aufgabe vom Personalrat
  • Muster für eine Abmahnung im öffentlichen Dienst
  • Widerspruch gegen eine Abmahnung im öffentlichen Dienst

Öffentlicher Dienst: Wann eine Abmahnung möglich ist

Ist eine Abmahnung im öffentlichen Dienst möglich?
Ist eine Abmahnung im öffentlichen Dienst möglich?

Als öffentlicher Dienst wird die Tätigkeit von Beamten und von Personen, die im öffentlichen Recht beschäftigt sind. Das sind zum Beispiel neben den Beamten auch Richter oder Soldaten.

Ebenfalls zum öffentlichen Dienst zählen Beschäftigte privater Unternehmen, die für öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen tätig sind. Beschäftigte stehen im öffentlichen Dienst in einem Dienstverhältnis. Kommt es in diesem zu Vertragsverstößen oder Pflichtverletzungen, ist eine Abmahnung auch im öffentlichen Dienst möglich.

Der Dienstherr mahnt den Verstoß oder das Verhalten ab und teilt gleichzeitig mit, welche Konsequenzen eine Wiederholung nach sich zieht. So unterscheidet sich eine Abmahnung via öffentlicher Dienst nicht von anderen arbeitsrechtlichen Abmahnungen. Wichtig ist auch hier, dass eine Abmahnung verhältnismäßig sein muss.

Zudem gibt es einen Unterschied zwischen einer Ermahnung und einer Abmahnung. Ersteres hat keine rechtlichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und darf auch keine Kündigung begründen. Üblich ist, dass eine Ermahnung die Vorstufe für eine Abmahnung im öffentlichen Dienst ist. Sie erfolgt zudem meist auch nur mündlich.

Abmahngründe: Öffentlicher Dienst hat Verhaltensregeln

In der Regel hat eine Abmahnung (ob öffentlicher Dienst oder nicht) Gründe, die auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Verletzt ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann das durchaus auch das Vertrauensverhältnis beschädigen.

Fristen für eine Abmahnung (öffentlicher Dienst) gibt es nicht.
Fristen für eine Abmahnung (öffentlicher Dienst) gibt es nicht.

Übliche Gründe für eine Abmahnung im öffentlichen Dienst sind unter anderem eine konstante Arbeitsverweigerung oder das Missachten von Zeitvorgaben. Aber auch ein wiederholtes Zuspätkommen, Schlechtarbeit, unentschuldigtes Fehlen sowie Arbeitszeitbetrug oder die Gefährdung anderer können zu einer Abmahnung führen. 

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder strafbarem Verhalten, die ein Fortsetzen des Dienstverhältnisses unzumutbar machen würden, kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung auch im öffentlichen Dienst erfolgen. Das hängt dann vom jeweiligen Einzelfall ab. Auch hier spielt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme eine wichtige Rolle. 

Im öffentlichen Dienst kann ein Anhörungsrecht für den abgemahnten Mitarbeiter bestehen. Bei einer Abmahnung (öffentlicher Dienst) muss eine Anhörung entweder mündlich oder stattfinden, wenn die Abmahnung in die Personalakte eingetragen werden soll.  

Abmahnung (öffentlicher Dienst): Aufgabe vom Personalrat

Der Personalrat tritt im öffentlichen Dienst an die Stelle des Betriebsrats, hat also im Prinzip die gleichen Aufgaben. Kommt es zu einer Abmahnung im öffentlichen Dienst, kann der Personalrat zwar beratend zur Seite stehen, hat aber in der Regel keine Mitbestimmungsrechte. Allerdings kann das je nach Gesetzeslage im Bundesland auch unterschiedlich geregelt sein. 

Muster für eine Abmahnung im öffentlichen Dienst

Für das Verfassen einer Abmahnung (öffentlicher Dienst) kann ein Muster hilfreich sein. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für eine Abmahnung, das Sie kostenlos herunterladen und individuell entsprechend anpassen können. 

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

 

⇒ Muster für eine Abmahnung im Arbeitsrecht (.doc)
⇒ Muster für eine Abmahnung im Arbeitsrecht (.pdf)

Widerspruch gegen eine Abmahnung im öffentlichen Dienst

Empfinden Arbeitnehmer eine Abmahnung für ungerechtfertigt oder falsch, haben sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese einzulegen. Das trifft auch dann zu, wenn die Begründung der Abmahnung nicht eindeutig ist oder die Abmahnung unklar formuliert wurde.

Der Widerspruch gegen eine Abmahnung im öffentlichen Dienst sollte schriftlich erfolgen und ausführlich begründen, warum die Abmahnung ungerechtfertigt bzw. unwirksam ist. Sind sich Betroffene nicht sicher, wie sie am besten vorgehen, ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

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