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Torrent-Download ohne Upload – Ist das legal?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. Mai 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Ein Torrent-Download ohne Upload ist nur schwer zu bewerkstelligen.
Ein Torrent-Download ohne Upload ist nur schwer zu bewerkstelligen.

Im Internet boomt Filesharing nach wie vor. Über verschiedene Tools werden große und kleine Dateien fleißig verteilt und kopiert. Das ist an sich eine nützliche Erfindung, sorgt aber vor allem im Urheberrecht für Probleme, weil ohne Erlaubnis der Werkschöpfer illegal Bilder, Musik und Videos vervielfältigt werden.

Häufig wird zur Vervielfältigung das sogenannte Torrent-Format genutzt, welches sich durch gleichzeitiges Herunter- und Hochladen auszeichnet.

Aber wie sieht die Rechtslage aus, wenn letzterer Aspekt wegfällt? Ist ein Torrent-Download ohne Upload legal? Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund und verrät, warum von beiden Tätigkeiten Abstand genommen werden sollte. Nicht zuletzt wird das richtige Verhalten bei einer Abmahnung beleuchtet.

Inhalt

  • Die Funktionsweise einer Torrent-Software
    • Legalisiert ein fehlender Upload die Nutzung von Torrents?
  • Richtig auf eine Abmahnung reagieren

Die Funktionsweise einer Torrent-Software

Beim Torrent handelt es sich zunächst schlichtweg um ein Dateiformat, dass von sich aus keine Anwendungen starten kann. Eine Datei in diesem Format enthält jedoch verschiedene Informationen über Datenpakete, welche über andere Computer bezogen werden können.

Nutzer können Programme wie Bittorrent oder uTorrent verwenden, um die gespeicherten Daten auszulesen und so eine Verbindung zu verschiedenen Filesharern aufzubauen. Dabei laden diese nicht nur die jeweiligen Dateien auf den eigenen PC. Sie leiten gleichzeitig einen Upload ein, den wiederum andere nutzen können.

Die reine Nutzung solcher Torrents bzw. der Torrent-Software ist nicht illegal. Anders sieht es jedoch aus, wenn User dabei urheberrechtlich geschützte Dateien downloaden und uploaden, ohne dass der Urheber sein Einverständnis dazu gegeben hat. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht vor. Doch liegt auch etwas Wahres in dem Mythos, dass ein Torrent-Download ohne Upload nicht mehr strafbar ist? Der nächste Abschnitt klärt diesen Aspekt.

Legalisiert ein fehlender Upload die Nutzung von Torrents?

Auch ein Torrent-Download ohne Upload kann eine Abmahnung zur Folge haben.
Auch ein Torrent-Download ohne Upload kann eine Abmahnung zur Folge haben.

Es ist in der Tat nur ein Mythos, dass ein Torrent-Download ohne Upload nicht gegen geltendes Urheberrecht verstößt, wenn Nutzer dabei geschütztes Material downloaden.

Denn auch in diesem Fall wird eine unerlaubte Kopie erstellt, ohne dass im Vorhinein der Urheber um Erlaubnis gefragt wurde. Es bleibt also beim Gesetzesverstoß.

Seit der Gesetzesanpassung zum 01.01.2008 ist auch dieses Verhalten strafbar. Es stimmt jedoch, dass Abmahner vor allem gegen Uploader vorgehen, da diese das illegale Filesharing erst ermöglichen. Legal downloaden können Sie urheberrechtlich geschütztes Material mit einem Torrent-Programm aber garantiert nicht.

Das gilt sowohl für die Nutzung von Software wie Bittorrent und uTorrent sowie im Falle von sogenannten One-Click-Hostern, die beim Herunterladen grundsätz­lich keinen gleichzeitigen Upload auslösen. Davon abgesehen gestaltet es sich oft schwer, bei Torrent-Software die Hochladefunktion zu deaktivieren. Aber wie gesagt, selbst die einfache Kopie verstößt oft schon gegen bestehendes Recht und kann eine Abmahnung zur Folge haben.

Richtig auf eine Abmahnung reagieren

Es kann schnell passieren, dass durch einen Torrent-Download, auch ohne erfolgten Upload, eine schriftliche Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung im Briefkasten landet. In diesem Fall sollten Betroffene nicht sofort auf die gestellten Forderungen eingehen, sondern lieber die nachstehenden Schritte befolgen:

  • Prüfen Sie, ob die Vorwürfe im Abmahnschreiben gerechtfertigt sind.
  • Folgen Sie nicht direkt den Forderungen der Gegenseite, das kommt einem Schuldeingeständnis gleich.
  • Steht fest, dass die Abmahnung berechtigt ist, sollte ein Anwalt für Urheberrecht aufgesucht werden. Dieser kann Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen herabsetzen und eine modifizierte Unterlassungserklärung anfertigen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Adrian meint

    5. Juni 2022 at 13:48

    Am besten eine VPN benutzen ohne log

    Antworten
  2. sunsheep meint

    19. April 2018 at 12:03

    „Es ist in der Tat nur ein Mythos, dass ein Torrent-Download ohne Upload nicht gegen geltendes Urheberrecht verstößt, wenn Nutzer dabei geschütztes Material downloaden.

    Denn auch in diesem Fall wird eine unerlaubte Kopie erstellt, ohne dass im Vorhinein der Urheber um Erlaubnis gefragt wurde. Es bleibt also beim Gesetzesverstoß.“

    Wie will man sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte beim besuchen einer offentlich verfügbaren Webpräsenz kopiert werden?! Unmöglich! Erst nach einem Download ist es möglich, die Datei zu überprüfen. Demnach ist entweder das Usenet nicht legal nutzbar, oder ein Download einer öffentlichen Datei kein Verstoß gegen das Urheberrecht!

    Antworten
    • Schinken meint

      8. Oktober 2019 at 14:54

      Zumal die Abmahnungen ja auf das Verfügung stellen des Materials abzielen.
      Darauf bezieht sich ja auch die „Unterlassungserklärung“.

      Würde mich also mal interessieren wie so eine Abmahnung wegen dem Besitz einer einzigen illegalen Kopie aussehen soll.
      Wird man dann aufgefordert das Material nicht nochmals herunterzuladen?

      Antworten
      • Bob meint

        10. August 2023 at 18:18

        Es steht drin das man es nie wieder machen darf bla bla bla und eine heftige summe schadensersatz

        Antworten
    • Lars meint

      10. August 2023 at 18:17

      Hab gerade eine rechnung von 1.700€ bekommen……. Geht anscheinend doch

      Antworten

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