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Eine Abmahnung für den Ticketverkauf auf Ebay

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 4. September 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Abmahnung für den Ticketverkauf

Ist der Ticketweiterverkauf zulässig?

Das kommt auf die Bestimmungen in den AGB des Ersthändlers an. Ist dort ein Weiterverkauf untersagt oder sind die Tickets personalisiert, ist der Verkauf verboten. Grundsätzlich besteht zudem auch kein Recht, bei Besitz die Tickets immer weiterverkaufen zu können. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kann bei einem Ticketverkauf eine Abmahnung drohen?

Ist der kommerzielle Weiterverkauf verboten, kann eine Abmahnung für den Ticketverkauf über eBay oder anderen Plattformen drohen. Was eine solche Abmahnung beinhalten kann und welche Folgen dies hat, lesen Sie hier.

Was ist bei einer Abmahnung für den Ticketverkauf zu tun?

Wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt und lassen Sie sich rechtlich beraten. Ignorieren sollten Sie ein Abmahnschreiben bzw. auch die enthaltene Unterlassungserklärung nicht.

Inhalt

  • FAQ: Abmahnung für den Ticketverkauf
  • Der Weiterverkauf mit Abmahngefahr
  • Die AGB kennen: Besitz ist nicht alles
    • Die richtige Vorgehensweise nach einer Abmahnung

Der Weiterverkauf mit Abmahngefahr

Eine Abmahnung für den Ticketverkauf auf Ebay und anderen Plattformen ist möglich.
Eine Abmahnung für den Ticketverkauf auf Ebay und anderen Plattformen ist möglich.

Einige Personen nutzen die Versteigerungsplattform Ebay dafür, erworbene Tickets an die Meistbietenden weiterzuverkaufen. Das passiert mittlerweile nicht mehr nur im Bereich der Musik. Auch viele Fußballfans veräußern mittlerweile gerne Tickets über den Online-Händler. Die Gründe dafür mögen von Person zu Person unterschiedlich sein.

Es ist aber egal, ob diejenigen sich damit bereichern wollen oder einfach nur nicht mehr am jeweiligen Termin Zeit für das Event aufbringen können, in den letzten Jahren wurden immer mehr Verkäufer dieser Art mit schriftlichen Abmahnungen gestraft. Dieser Ratgeber erklärt, wieso eine Abmahnung für den Ticketverkauf auf Ebay (und anderen Domains) möglich ist, welche Rolle die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spielen und was das richtige Verhalten bei einer vorliegenden Abmahnung ist.

Die AGB kennen: Besitz ist nicht alles

Viele Ticketbesitzer glauben, dass der Kauf bzw. der Besitz der Karten das Recht erteilt, diese bei Bedarf auch weiterzuverkaufen. Schließlich lockt bei begehrten Spielen und Konzerten auch noch die Aussicht auf Gewinne. Und tatsächlich wird auch das Eigentum an den Papieren erworben.

Eine Abmahnung zum Ticketverkauf auf Ebay erfolgt bei Missachtung des Verbots des kommerziellen Weiterverkaufs.
Eine Abmahnung zum Ticketverkauf auf Ebay erfolgt bei Missachtung des Verbots des kommerziellen Weiterverkaufs.

Dies schließt aber nicht das Recht ein, Tickets auch weiterzuverkaufen.

Entsprechend haben viele Veranstalter und Vereine mittlerweile Klauseln in die allgemeinen Geschäfts­bedingungen eingeführt, die das Handeln dieser Art ausdrücklich untersagen.

AGB gelten allgemein als vorformulierte Vertragsbedingungen, die dem Kunden vor dem Kauf mitgeteilt werden.

Oft wird entweder der gewerbliche oder der kommerzielle Weiterverkauf verboten. Ist letzteres der Fall, droht eine Abmahnung für den Ticketverkauf auf Ebay schon denjenigen, die im Sinne einer Sofortkauf-Aktion den Startpreis so hoch festsetzen, dass dieser den ursprünglichen Ticketpreis übersteigt (wodurch die Verkäufer rechtswidrig Gewinn erwirtschaften). Gewerbliche Verkaufsabsicht wird u. a. unterstellt, wenn eine hohe Anzahl an Karten in kurzer Zeit verkauft wird.

Die richtige Vorgehensweise nach einer Abmahnung

Eine seriöse Abmahnung zum illegalen Ticketverkauf wird von einem Rechtsanwalt über den Postweg versandt, ist oft dreiteilig aufgebaut. Sie gestaltet sich aus folgenden Elementen:

  • Die Aufforderung zur Unterlassung: Hierbei wird die Person aufgefordert, vom bisherigen Verhalten abzusehen. Dabei werden die Daten des Verkäufers, die Verkaufsplattform und der betreffende AGB-Verstoß genannt.
  • Die strafbewährte Unterlassungserklärung: Der verantwortliche Anwalt verlangt, dass diese unterzeichnet und zurückgeschickt wird. Dabei handelt es sich oft um strikte Beschränkungen, die bei Verstößen hohe Vertragsstrafen zur Folge haben.
  • Der zu zahlende Geldbetrag: Dieser kann durchaus 1000 Euro oder mehr betragen.
Lassen Sie sich im Falle einer Abmahnung wegen einem Ticketverkauf auf Ebay durch einen Rechtsanwalt nicht zu vorschnellem Handeln treiben. Ignorieren Sie das Schreiben aber auch nicht. Ein Rechtsanwalt für IT- und IP-Recht kann Sie in einem solchen Fall kompetent beraten und weitere Vorgehensweisen empfehlen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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