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Als Nutzer von Burning Series eine Abmahnung erhalten: Geht das?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 16. September 2025
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Burning Series und die Streaming-Problematik

Burning Series: Eine Abmahnung ist aktuell unwahrscheinlich. Nutzer des Streaming-Dienstes werden zumeist nicht verfolgt.
Burning Series: Eine Abmahnung ist aktuell unwahrscheinlich. Nutzer des Streaming-Dienstes werden zumeist nicht verfolgt.

Nutzer von Filesharing fühlen sich heute nicht mehr ganz so sicher wie früher. Wurde doch in den letzten Jahren immer wieder von regelrechten Abmahnwellen berichtet, welche User überrascht haben.

Und doch existieren immer noch jede Menge Stream- und Video-Plattformen, auf denen unter anderem Filme und Serien angeschaut werden können.

So fragen sich auch die Medien-Konsumenten von dem Anbieter Burning Series: Droht eine Abmahnung? Ist Burning Series legal oder illegal? In diesem Ratgeber erhalten Sie die Antwort.

Inhalt

  • Burning Series und die Streaming-Problematik
  • Keine Abmahnung in der Streaming-Grauzone
    • Das richtige Verhalten bei einer Burning-Series-Abmahnung

Keine Abmahnung in der Streaming-Grauzone

Eine Abmahnung wegen Burning Series ist im Moment relativ unwahrscheinlich. Das liegt daran, dass die Domain ausschließlich Streams anbietet. Das Anschauen dieser ist nach aktueller Rechtsprechung nicht rechtswidrig. Zwar beklagen viele Urheber verlorene Einnahmen, trotzdem werden aktuell hauptsächlich die verfolgt, die für die Verbreitung des geschützten Materials zuständig sind – nicht aber die Zuschauer. Eine absolute Garantie existiert aber nicht.

Selbst der Leiter von Burning Series schließt eine Abmahnung oder andere rechtliche Konsequenzen nicht völlig aus. Dieser weist auf der Seite daraufhin, dass es sich um eine gesetzliche Grauzone handelt. Gleichzeitig wird jedoch versichert, dass IP-Adressen der User nicht gespeichert werden.

Anders sähe es bei einem Burning-Series-Download aus. Legal wäre dieser nämlich absolut nicht. Diesen bietet das Portal jedoch bisher nicht an. Auch deshalb bleibt es im Moment sehr unwahrscheinlich, wegen Burning Series eine Abmahnung zu erhalten.

Das richtige Verhalten bei einer Burning-Series-Abmahnung

Entgegen aller Wahrscheinlichkeit haben Sie ein Abmahnschreiben erhalten? Dann sollten Sie dieses prüfen:

  • Handelt es sich bei der genannten Kanzlei um ein seriöses Unternehmen?
  • Entspricht der Vorwurf überhaupt einer Rechtswidrigkeit (da Streaming im Moment nicht direkt strafbar ist)?
  • Stimmen die genannten Daten (Name, Adresse, IP-Adresse, Browser usw.)?
  • Sind die geforderten Zahlungen in realistischen Höhen?

Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt für Urheberrecht kontaktieren. Dieser kann die Abmahnung daraufhin prüfen, ob diese überhaupt rechtsgültig ist.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Lion meint

    10. Januar 2020 at 12:24

    ist dieser artikel noch aktuel ? da bs.to nun ja keine grau zone mehr ist so weit ich weiß

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. Januar 2020 at 12:44

      Hallo Lion,
      grundsätzlich kann das Streamen aus offensichtlich illegalen Quellen als Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet werden. Ob allerdings mit Sanktionen drohen, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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