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Wann droht eine Abmahnung für eine negative Bewertung?

  • Von Murat Kilinc
  • Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2026
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Abmahnung wegen negativer Bewertung

Was genau ist eine Abmahnung wegen negativer Bewertung? 

Eine Abmahnung wegen negativer Bewertung ist die formale Aufforderung an eine Person oder ein Portal, eine geschäftsschädigende Äußerung zu entfernen und künftig zu unterlassen. Sie dient dazu, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, indem eine außergerichtliche Lösung (oft durch eine Unterlassungserklärung) angestrebt wird.

Wann kann ich eine Abmahnung wegen einer Google Bewertung aussprechen? 

Eine Abmahnung wegen einer Google Bewertung kann im Internetrecht möglich sein, wenn falsche Angaben als Tatsachen dargestellt werden oder die Bewertung nur zur Herabsetzung des Unternehmens dient. Weitere Gründe haben wir hier zusammengefasst. 

Wie gehe ich gegen Fake-Rezensionen vor? 

Im Falle einer Abmahnung für eine Fake Bewertungen müssen Sie darlegen können, dass der Rezensent nie in einer geschäftlichen Beziehung zu Ihnen stand. Auch gegen gekaufte Bewertungen per Abmahnung vorzugehen, kann ein wichtiger Schritt sein. Mehr dazu lesen Sie hier.

Inhalt

  • FAQ: Abmahnung wegen negativer Bewertung
  • Abmahnung wegen schlechter Bewertung: Was ist zu beachten?
    • Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?
    • Was ist bei Fake-Rezensionen und gekauften Inhalten wichtig?
  • Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Abmahnung wegen schlechter Bewertung: Was ist zu beachten?

Abmahnung: Eine negative Bewertung kann Folgen haben.
Abmahnung: Eine negative Bewertung kann Folgen haben.

Eine schlechte Bewertung auf großen Portalen kann sich durchaus negativ auf Firmen und geschäftliche Beziehungen auswirken. Ist der Inhalt der Bewertung dann auch noch falsch, rechtlich nicht einwandfrei oder gekauft, sollten Betroffene über eine Abmahnung für diese negative Bewertung nachdenken. 

Die Abmahnung für eine negative Bewertung ist ein rechtliches Instrument, mit dem sich Unternehmen oder Einzelpersonen gegen geschäftsschädigende oder unwahre Aussagen im Internet wehren können. Das Ziel ist in der Regel die sofortige Entfernung der Rezension sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Eine solche Abmahnung kann sich auch an das Portal richten, auf dem sie veröffentlicht wurde. Denn reagieren Portale wie Google oder Kununu nicht auf Löschungsanträge, können sie für die Bewertungen haftbar gemacht werden. Es ist also möglich, an Google für die Bewertung eine Abmahnung zu senden und diese mit einer Entfernungsaufforderung zu verbinden.

Darüber hinaus sollten Betroffene eine Abmahnung für die negative Bewertung auch an den Verfasser dieser senden und eine Unterlassungsaufforderung sowie Schadensersatzansprüche beifügen.

Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Nicht jede Kritik darf abgemahnt werden. Wichtig ist, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind, damit eine Abmahnung überhaupt möglich ist. Eine Abmahnung wegen schlechter Bewertung ist insbesondere in folgenden Fällen erfolgversprechend:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: Wenn in der Bewertung lügnerische Behauptungen aufgestellt werden.
  • Schmähkritik: Wenn es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch um die Herabsetzung der Person oder des Betriebs.
  • Fehlender Kundenkontakt: Wenn die bewertende Person nie Kunde war und somit keine Grundlage für die Kritik hat.

Da Google das meistgenutzte Portal ist, ist die Abmahnung wegen einer Google Bewertung in der Praxis öfters relevant. Insbesondere bei einer geschäftsschädigenden Rezension auf Google Maps oder in der Suche, sind rechtliche Schritte für Unternehmen von Bedeutung.

Abmahnung wegen schlechter Google-Bewertung: Die Gründe müssen nachweisebar sein.
Abmahnung wegen schlechter Google-Bewertung: Die Gründe müssen nachweisebar sein.

Zudem kann eine Abmahnung für die negative Bewertung dazu dienen, den Verfasser ausfindig zu machen und zur Löschung aufzufordern. 

Ist eine Abmahnung für die negative Google-Bewertung nicht erfolgreich, ist eine Klage und ein anschließendes Gerichtsverfahren in der Regel der nächste Schritt. Im Zweifel sollten sich Betroffene immer rechtlich durch einen Anwalt beraten lassen. 

Was ist bei Fake-Rezensionen und gekauften Inhalten wichtig?

Neben ungerechtfertigten Bewertungen können auch Fake-Rezensionen oder gekaufte Bewertungen ein Problem für Unternehmen bzw. betroffene Personen darstellen. Werden die Bewertungen ohne echten Hintergrund verfasst, ist dies in der Regel nicht zulässig. 

Wann dann eine Abmahnung gegen die negative Bewertung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt dann:

  • Abmahnung gegen Fake-Bewertungen: Richtet sich gegen Rezensionen, denen kein reales Erlebnis zugrunde liegt.
  • Abmahnung gegen gekaufte Bewertung: Rechtliche Schritte gegen die gezielte Manipulation von Bewertungsportalen durch bezahlte Dienste.

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Abmahnung wegen schlechter Bewertung erhalten: Eine rechtliche Beratung ist dann ratsam.
Abmahnung wegen schlechter Bewertung erhalten: Eine rechtliche Beratung ist dann ratsam.

Haben Sie eine Abmahnung wegen schlechter Bewertung erhalten, sollten Sie besonnen reagieren. Ignorieren ist hier nicht der richtige Schritt. Suchen Sie sich im Zweifelsfall eine rechtliche Beratung und gehen Sie das Schreiben mit dieser durch.

Prüfen Sie immer, ob die Ansprüche aus der Abmahnung gerechtfertigt sind. Am besten ist es hier, einen Beleg für den Hintergrund der Bewertung vorzulegen. Sie müssen dann aufgrund der Abmahnung die negative Bewertung begründen und nachweisen, dass diese gerechtfertigt ist.  

Achten Sie darauf, dass gesetzte Fristen eingehalten werden, damit Sie gegen die Abmahnung vorgehen können. Unterschreiben Sie nicht voreilig eine Unterlassungserklärung. Das kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ein Vorgehen geben, die Abmahnung ist dann eher weniger erfolgreich.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc schloss sein Jura-Studium an der Universität Bremen 2011 mit dem Examen ab. Sein Referendariat führte ihn ans OLG Celle und in den Landgerichtsbezirk Verden. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich u. a. mit den Bereichen Miet- und Zivilrecht.

Bildnachweise

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