FAQ: Abmahnung anfechten
Arbeitnehmer können eine ungerechtfertigte Abmahnung anfechten. Wann ein Widerspruch erfolgen kann bzw. wann eine Abmahnung unberechtigt sein kann, erfahren Sie hier.
Eine Anfechtung einer Abmahnung muss immer schriftlich erfolgen und unterschrieben sein. Welche Punkte im Schreiben wichtig sind, haben wir hier zusammengefasst.
Es gibt keine konkreten gesetzlichen Fristen für einen Widerspruch gegen eine Abmahnung. Was Sie bezüglich der Zeit jedoch beachten sollten, lesen Sie hier.
Inhalt
Kann man eine Abmahnung anfechten?
Eine Abmahnung kann in vielen Bereichen des Lebens möglich sein. Am ehesten kommen Arbeitnehmer aber im Arbeitsrecht damit in Kontakt. Und dann steht die Frage im Raum, wie sie sich gegen eine solche wehren können. Doch können Betroffene eine Abmahnung überhaupt anfechten?
Die mögliche Anfechtung einer Abmahnung hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt und unberechtigt ist. Spricht ein Arbeitgeber eine Abmahnung aus, muss diese auf nachweisbaren Tatsachen beruhen und auf vor Gericht einer Prüfung standhalten. Eine Abmahnung darf nicht unverhältnismäßig sein, also immer dem Verstoß des Arbeitnehmers bzw. dem Verhalten angemessen sein. Zudem darf sie auch keine ehrverletzenden Äußerungen oder persönliche Wertungen enthalten.
Ist dies der Fall, können Arbeitnehmer eine Abmahnung vom Arbeitgeber anfechten. Des Weiteren dürfen sie eine Rücknahme und Beseitigung aus der Personalakte verlangen und dies auch gerichtlich durchsetzen.
Zusammenfassend gilt, Sie können eine arbeitsrechtliche Abmahnung anfechten, wenn:
- der Abmahngrund nicht wahr ist
- der Vorwurf nicht konkret benannt wird (welches Verhalten, Ort, Datum, Zeit)
- der Vorwurf nicht nachvollziehbar ist oder subjektiv
- der Vorwurf unverhältnismäßig ist
- das Schreiben formelle Fehler enthält
- die Abmahnung formell fehlerhaft oder unverhältnismäßig ist oder
- die Abmahnung ohne vorheriges Gespräch oder erzieherischen Hinweis erfolgt
- das Schreiben keinen Hinweis auf Folgen im Wiederholungsfall enthält
Abmahnung anfechten: Welche Frist gilt?
Wollen Sie im Arbeitsrecht eine ungerechtfertigte Abmahnung anfechten, müssen Sie keine gesetzlichen Fristen einhalten. Grundsätzlich können Sie jederzeit einer Abmahnung widersprechen.
Das gilt auch, wenn Sie die Abmahnung unterschrieben haben. Anfechten können Sie diese dennoch weiterhin, ohne eine Frist beachten zu müssen.
Sie sollten sich mit dem Widerspruch aber nicht allzu viel Zeit lassen und zeitnah reagieren. Ansonsten kann ein zu langes Warten als Schuldeingeständnis bzw. Zustimmung gewertet werden.
Wie kann ich einer Abmahnung widersprechen?
Arbeitnehmern können zunächst das Gespräch suchen und sich auch an den Betriebsrat wenden, falls ein solcher vorhanden ist. Die eigentliche Anfechtung einer arbeitsrechtlichen Abmahnung muss schriftlich erfolgen, begründet und unterschrieben sein. Ansonsten ist der Widerspruch unwirksam. Wichtig ist, wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung anfechten, dass sie im Zuge des Widerspruchs auch die Entfernung aus der Personalakte einfordern.
Im Schreiben sollten sich Betroffene immer auf die in der Abmahnung genannten spezifischen Vorwürfe beziehen und konkret diese widerlegen. Sind Beweise oder Zeugen vorhanden, sollten diese ebenfalls immer aufgeführt bzw. benannt sein.
In Schreiben zur Anfechtung der Abmahnung sind dann folgende Punkte wichtig:
- von wem kommt das Schreiben
- an wen geht das Schreiben
- Ort und Datum
- Thema des Schreiben
- Zusammenfassung zur Abmahnung (worum es geht)
- eigene Sicht auf den Vorgang/Verhalten in sachlichem Ton
- Beweise und/oder Zeugen angeben
- Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung und zur Entfernung aus der Personalakte
- Bitte um zeitnahe Entscheidung
- Unterschrift des Arbeitnehmers
Im Zweifel sollten sich Betroffene von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt kann zudem bei der Formulierung der Anfechtung unterstützen und die Ansprüche auch gerichtlich vorbringen. Wolleb Sie eine Abmahnung gerichtlich anfechten, ergibt sich die Zuständigkeit aus § 2 ArbGG.
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