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Was tun bei einer Waldorf und Frommer Abmahnung

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 20. Mai 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Illegaler Tausch von „Man lernt nie aus“ und Co.

Verstoßen Sie gegen das Urheberrecht, müssen Sie mit Post von Waldorf Frommer und einer Abmahnung rechnen.
Verstoßen Sie gegen das Urheberrecht, müssen Sie mit Post von Waldorf Frommer und einer Abmahnung rechnen.

Beim Blick in den Briefkasten staunen manche Verbraucher dieser Tage nicht schlecht, finden Sie doch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer darin. Die in München ansässigen Rechtsanwälte mahnen die Adressaten z. B. für das illegale Filesharing ab.

Konkret geht es derzeit um den Film „Man lernt nie aus“, für den von den Abgemahnten im Namen der Rechteinhaber ein Vergleichsbetrag von bis zu 915 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert werden.

Waldorf und Frommer haben in den vergangenen Jahren bereits häufiger Abmahnungen für unrechtmäßig im Internet geteilte Filme, aber auch Serien verschickt. Dazu zählten zum Beispiel:

  • Two and a half man
  • Kingsmen – The Secret Service
  • Die Simpsons

Sie arbeiteten schon zusammen mit unter anderem EMI Music Deutschland, Warner Bros. Entertainment sowie Twentieth Century Fox.

Inhalt

  • Illegaler Tausch von „Man lernt nie aus“ und Co.
  • Waldorf-Frommer Abmahnung erhalten – was tun?

Waldorf-Frommer Abmahnung erhalten – was tun?

Ist Ihnen eine Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer zugestellt worden, gehen Sie nicht blindlings auf die gestellten Forderungen ein. Auch wenn der Versender Druck macht und möglichst schnell eine unterschriebene Unterlassungserklärung verlangt, sollten Sie sich überlegen, zunächst Hilfe bei einem zu Rechtsanwalt suchen. Einige haben mit der einen oder anderen Waldorf-Frommer-Abmahnung bereits Erfahrungen.

Waldorf-Frommer-Abmahnung - was tun? Nicht alle freiverfügbaren Inhalte im Internet sind legal. Sprechen Sie bei Bedarf mit einem Anwalt.
Waldorf-Frommer-Abmahnung – was tun? Nicht alle freiverfügbaren Inhalte im Internet sind legal. Sprechen Sie bei Bedarf mit einem Anwalt.

Anwälte empfehlen in der Regel, die Waldorf-Frommer-Abmahnung nicht zu ignorieren. Wie Sie weiter vorgehen sollten, hängt ab vom jeweiligen Sachverhalt..

In der Regel ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu überdenken.

Egal ob Sie den Verstoß tatsächlich begangen haben oder nicht, häufig empfiehlt es sich, nicht die gegebenenfalls von Waldorf Frommer mitgeschickte, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückzuschicken.

Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung erkennen Sie Ihre Schuld bezüglich der Urheberrechtsverletzung an. Je umfangreicher das von Ihnen zugegebene Vergehen, desto höher können die Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen sein. Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing von Waldorf Frommer erhalten, mildern Sie die potenziellen Folgen durch eine Modifikation der Formulierungen ab. Diese können sich erstrecken auf Punkte wie:

  • die Rechtsverbindlichkeit
  • die Höhe der Vertragsstrafe
  • die Abmahnkosten
  • die Reichweite des Unterlassungsanspruchs

Vorsicht ist bei der Übernahme von Mustern oder sonstigen Vorlagen aus dem Internet geboten. Schnell können bei unvollständigen oder falschen Formulierungen teure Folgen auf Sie zukommen. Sind Sie sich unsicher, ob Sie auf die Waldorf-Frommer-Abmahnung besser nicht reagieren sollten, dann kann häufig einspezialisierter Anwalt mit seiner Rechtsberatung weiterhelfen. Mit etwas Glück profitieren Sie von einer kostenlosen Erstberatung.

Sie glauben, die in der Abmahnung von Waldorf Frommer genannten Beträge nicht zahlen zu müssen? Wenn Sie einen Familienanschluss nutzen, haben Sie gute Karten. Gibt es also noch einen Partner, WG-Mitbewohner oder andere Familienmitglieder, die Zugriff haben, ist die Urheberrechtsverletzung in der Regel nicht eindeutig zuzuordnen. Es kommt hierbei jedoch ganz auf die Vorgehensweise des damit befassten Gerichts an. Auszuschließen ist die Zahlung eines gewissen Betrages daher nicht.

Alternativ zu einem Rechtsanwalt für Internetrecht können Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung auch die Verbraucherzentrale aufsuchen. Hier finden Sie ebenfalls kompetente Unterstützung.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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