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Die Spam-Abmahnung: Kampf dem elektronischen Abfall

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 2. September 2025
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Die Abmahnung wegen Spam – Das funktioniert?

Abmahnung wegen Spam-Mail: Ist das Unternehmen bekannt, kann die Unterlassung eingefordert werden.
Abmahnung wegen Spam-Mail: Ist das Unternehmen bekannt, kann die Unterlassung eingefordert werden.

Der Begriff Spam ist nahezu jedem Internetnutzer schon einmal begegnet. Für gewöhnlich beschreibt er elektronisch übertragene Nachrichten, die mit aufdringlicher Werbung die Empfänger eher belästigen.

Dabei gibt es die unterschiedlichsten Arten: Massen-E-Mails (beispielsweise Kettenbriefe), kommerzielle E-Mails (dubiose Nachrichten mit Themen wie Glücksspiel, Software und Pornografie) uvm.

Oft beinhalten solche Nachrichten auch Schadprogramme, die die PC-Sicherheit gefährden.

Ist es möglich, mit einer Abmahnung gegen Spam vorzugehen? Welche Maßnahmen kann eine Privatperson wahrnehmen? Lohnt sich der Weg zum Anwalt? Dieser Ratgeber beantwortet alle diese Fragen und gibt Tipps dazu, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie mit Datenmüll genervt werden.

Inhalt

  • Die Abmahnung wegen Spam – Das funktioniert?
  • Eine Anzeige wegen Spam: So stehen die Chancen
    • Alternativen zur Spam-Abmahnung

Eine Anzeige wegen Spam: So stehen die Chancen

Die Spam-Abmahnung: Wer ohne Einwilligung einen Newsletter erhält, kann sie veranlassen.
Die Spam-Abmahnung: Wer ohne Einwilligung einen Newsletter erhält, kann sie veranlassen.

Die Absender von Spam ausfindig zu machen und eine Unterlassungserklärung nach geltendem Recht auszusprechen, kann eine schwere Aufgabe sein.

Oft sind diese nur schwer ausfindig zu machen oder das Spam-Material wurde von einer Maschine aus dem Ausland erzeugt und versendet.

Bei deutschen Absendern macht es aber durchaus Sinn, in einer Nachricht auf die Rechtslage hinzuweisen und mit juristischen Schritten zu drohen, sollte der Junkmail-Versand nicht nachlassen.

Schon ab der ersten Zusendung der Spam-Mail kann sich der Betroffene, mit dem Ziel eine Spam-Abmahnung durchzusetzen, an die zuständige Verwaltungsbehörde bzw. Stadtverwaltung wenden und eine Anzeige aufgeben. Dabei besteht jedoch kein Anspruch darauf, über den Verlauf der Ermittlungen informiert zu werden.

Alternativen zur Spam-Abmahnung

Neben den juristischen Schritten können sich betroffene Personen auch anders gegen Spammer schützen. Folgende Möglichkeiten existieren:

  • Die Beschwerde: Wer nicht sofort eine Abmahnung durchsetzen möchte, kann auch versuchen, sich beim Mail-Anbieter (dem sogenannten Provider) des Absenders zu beschweren. Dieser lässt sich oft an der Absender-Adresse identifizieren. Der Provider ist jedoch nicht verpflichtet, tätig zu werden.
  • Wissen über Datenmüll-Abwehr: Es lohnt sich, Wissen zum Thema anzuhäufen. Wer weiß, wie eine typische Junkmail aussieht, muss diese nicht mehr öffnen und riskiert nicht die Gefährdung des eigenen Computers. Mithilfe des Spam-Filters des eigenen E-Mail-Anbieters lassen sich besonders nervige Müllnachrichten mit Werbung auch für immer aus dem Posteingang verbannen.
Die Spam-Mail vom Rechtsanwalt: Eine Spam-Abmahnung vom Anwalt bzw. einer Kanzlei ist eine besondere Kategorie des elektronischen Datenbetrugs. In den letzten Jahren gab es regelrechte Abmahnwellen. Viele unschuldige Menschen haben dabei eine solche Nachricht mit Zahlungsaufforderung erhalten. In einem solchen Fall gilt generell, ruhig bleiben und falls nötig, einen Rechtsanwalt kontaktieren.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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