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Hot Party Winter 2015: Führt illegaler Musik-Download zur Abmahnung?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 29. Juli 2025
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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FAQ: Abmahnung wegen Hot Party Winter

Kann eine Abmahnung wegen des Downloads von Hot Party Winter drohen?

Ja. Laden Sie Musik wie Hot Party Winter illegal herunter bzw. teilen Sie diese per Filesharing, gilt das in der Regel als Urheberrechtsverletzung. Hierfür ist dann durchaus eine Abmahnung möglich.

Was beinhaltet eine Abmahnung für Hot Party Winter?

In der Regel beinhalte eine Abmahnung auch im Internetrecht einer Unterlassungserklärung. Darüber hinaus können auch weitere Forderungen wie Schadensersatz oder die Übernahme der Anwaltskosten enthalten sein.

Wie sollten Sie auch eine Abmahnung für Hot Party Winter reagieren?

Zunächst sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Internetrecht beraten. Dieser kann das Schreiben sowie die Forderungen prüfen.

Inhalt

  • FAQ: Abmahnung wegen Hot Party Winter
  • Musikgenuss um jeden Preis? Bei Hot Party Winter 2015 droht eine Abmahnung!
    • Wer mahnt ab und welche Forderungen sind an das Schreiben geknüpft?
  • Wie auf eine Abmahnung wegen Hot Party Winter 2015 reagieren?
    • Vorsicht: Bei Hot Party Winter 2015 drohen Folgeabmahnungen!

Musikgenuss um jeden Preis? Bei Hot Party Winter 2015 droht eine Abmahnung!

Hot Party Winter 2015 heruntergeladen? Eine Abmahnung droht bei illegalen Downloads.
Hot Party Winter 2015 heruntergeladen? Eine Abmahnung droht bei illegalen Downloads.

Ein gemütlicher Winterabend mit Freunden und heißer Schokolade verlangt geradezu nach einer passenden musikalischen Untermalung. Die Musikzusammenstellung „Hot Party Winter 2015“ eignet sich unter anderem dazu.

Erlangen Musikfreunde die CD allerdings nicht auf regulärem Wege, sondern durch einen illegalen Download via Filesharing, droht eine mitunter teure Abmahnung.

Wer mahnt ab und welche Forderungen sind an das Schreiben geknüpft?

Werden Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung bestimmter Werke versandt, sind in der Regel mindestens zwei Parteien involviert: Ein Rechteinhaber, welchem durch das illegale Filesharing Gewinne entgehen und eine Rechtsanwaltskanzlei, welche die entsprechenden Abmahnschriften versendet.

Im Fall von Hot Party Winter 2015 mahnt meist die Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab.

Meist wird in der Abmahnung verlangt, einen Schadensersatz zu bezahlen, Ermittlungs- und Anwaltskosten zu übernehmen und eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Wie auf eine Abmahnung wegen Hot Party Winter 2015 reagieren?

So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen Hot Party Winter 2015.
So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen Hot Party Winter 2015.

Wichtig ist, dass Sie angemessen und zeitnah auf die Abmahnung reagieren. Ignorieren Sie das Schreiben von Daniel Sebastian, droht in Zukunft ein Vollstreckungsverfahren.

Die Zuhilfenahme eines versierten Anwalts ist zu empfehlen: Dieser kann das Schreiben überprüfen und Sie bezüglich der richtigen Verhaltensweise beraten.

Insbesondere die Höhe der Vergleichssumme und die Formulierung der Unterlassungserklärung können oftmals angepasst werden.

Gerade, wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, sollten Sie nicht auf anwaltlichen Beistand verzichten.

Vorsicht: Bei Hot Party Winter 2015 drohen Folgeabmahnungen!

Ein bestimmtes Werk kann mehrere Rechteinhaber involvieren. Dies ist umso richtiger, wenn es sich – wie bei Hot Party Winter 2015 – um eine Zusammenstellung verschiedener Titel von unterschiedlichen Interpreten handelt.

Haben Sie bereits eine Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH erhalten, sind Sie also keinesfalls vor weiteren Abmahnungen für dasselbe Werk gefeit.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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