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Wie wahrscheinlich ist es, dass Rasch Klage einreicht?

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 20. April 2022

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Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt

Die Kanzlei Rasch reicht Klage ein, um die Ansprüche ihrer Mandanten in einem Gerichtsverfahren durchzusetzen.
Die Kanzlei Rasch reicht Klage ein, um die Ansprüche ihrer Mandanten in einem Gerichtsverfahren durchzusetzen.

Die Weiten des Internets ermöglichen, sich brandaktuelle Musik und auch Filme kostenlos auf den heimischen Computer zu ziehen. Das ist jedoch in den meisten Fällen nicht legal, werden sie doch vom Urheberrecht geschützt.

Die Folge: Es flattert ein Abmahnung des Rechtsanwalts ins Haus, der den Rechteinhaber des heruntergeladenen bzw. weitergegebenen Werkes vertritt.

Inhalt

  • Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt
    • Was fordern die Rasch Rechtsanwälte bei illegalem Filesharing?
    • Wie erfolgreich ist die Kanzlei Rasch mit einer Klage?

Was fordern die Rasch Rechtsanwälte bei illegalem Filesharing?

Die Kanzlei aus Hamburg trat bisher für folgende Mandanten auf den Plan:

  • EMI Music
  • Warner Music
  • Universal Music

Sie verlangen in ihren Abmahnungen die Zahlung eines Vergleichsbetrages in mindestens dreistelliger Höhe sowie häufig auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Wer sich hier quer stellt, muss schlimmstenfalls damit rechnen, dass die Rechtsanwälte von Rasch Klage einreichen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Diese belaufen sich auf einen Schadensersatz sowie die entsprechenden Anwaltskosten.

Wie erfolgreich ist die Kanzlei Rasch mit einer Klage?

Eine Rasch-Klage scheitert häufig an Familienanschlüssen.
Eine Rasch-Klage scheitert häufig an Familienanschlüssen.

In der Vergangenheit hat es schon einige Versuche der Rasch Rechtsanwälte gegeben, gerichtlich eine Einigung zu erzwingen. Nicht immer waren sie hiermit erfolgreich, da Gerichte gerade in Sachen Störerhaftung häufig anderer Ansicht sind.

Häufig scheiden sich die Geister bei Familienanschlüssen.

Während Rasch mit einer Klage den Anschlussinhaber in die Pflicht nehmen will, argumentieren viele Betroffenen damit, dass andere Haushaltsmitglieder zum fraglichen Zeitpunkt das Internet ebenfalls benutzten bzw. die Möglichkeit dazu bestand. Eine von Rasch eingereichte Klage am Amtsgericht Hamburg wurde deshalb abgewiesen (AG Hamburg Az. 32 C 23/13). Das Gericht bezog sich dabei auf das sogenannte „Bearshare-Urteil“ (I ZR 169/12) des Bundesgerichtshofs (BGH).

Eltern sind dazu verpflichtet, ihre Kinder ordentlich über die Risiken und Gefahren des Internets bzw. der Nutzung von Filesharing-Programmen aufzuklären. Ihre Nutzung ist ausdrücklich zu untersagen.

Wenn Rasch eine Klage eingereicht hat, sollten Sie im Verfahren gegebenenfalls mit Hilfe Ihres Anwalts darlegen können, warum Sie selbst nicht für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich gewesen sein können. Es muss glaubhaft ein abweichender Geschehensablauf beschrieben werden. Folgen die Richter Ihren Ausführungen, wird die Klage abgewiesen. In diesem Fall müssen die Rasch Rechtsanwälte die Verfahrenskosten tragen.

Schon bevor Rasch Klage erhebt, sollten Sie überlegen, den Kontakt zu einem Anwalt suchen. Mit seiner Hilfe lassen Sie es womöglich gar nicht erst zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.
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