Filesharing-Abmahnungen besser nicht ignorieren, sondern handeln
Viele Rechtsanwälte sind auf die Verfolgung illegaler Up- und Downloads im Internet spezialisiert. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass Betroffene beim Durchforsten der Post auch mal auf eine Abmahnung im Briefkasten stoßen.
Schließlich haben sie das Urheberrecht verletzt und müssen nun dafür gerade stehen.
Nicht immer sind Abmahnungen in diesem Zusammenhang gerechtfertigt. Angeschrieben wird in der Regel der Anschlussinhaber. Dieser ist häufig jedoch nicht der einzige Nutzer des Internetzugangs, wie zum Beispiel bei einem Familienanschluss der Fall. Haben Eltern ihre Kinder ordnungsgemäß über die Risiken der Nutzung von Tauschbörsen aufklärt, haften sie nicht für ihren Nachwuchs.
Inhalt
Woraus besteht die von Kornmeier und Partner verschickte Abmahnung?
Die in Frankfurt am Main ansässige Kanzlei mahnt illegales Filesharing im Namen ihrer Mandanten – der Rechteinhaber – ab. Dazu führen Sie im Abmahnschreiben auf:
- in welchem Auftrag sie tätig werden
- um welches Werk es geht
- welche Handlung konkret abgemahnt wird
- wie hoch die Kosten für den Anwalt ausfallen
- welche Schadensersatzforderungen durch die Urheberrechtsverletzung entstanden sind (meist mehrere Tausend Euro)
Des Weiteren enthält eine Abmahnung von Kornmeier und Partner in der Regel auch eine Unterlassungserklärung, die vom entsprechenden Rechtsanwalt bereits vorformuliert und aufgesetzt wurde. Vom Adressaten fordert er nun die Unterzeichnung. Und genau hiermit sollten Sie sehr vorsichtig umgehen und in der Regel besser eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen.
Kornmeier-und-Partner-Abmahnung – was tun?
Diese Frage stellen Betroffene bei einer erhaltenen Kornmeier-und-Partner-Abmahnung häufig auch im Forum. Grundsätzlich gilt: Egal, von welcher Kanzlei Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich keinesfalls von der sehr gering bemessenen Frist so unter Druck setzen, dass Sie blindlings alle Forderungen erfüllen.
Entscheidend für das weitere Vorgehen, ist immer der jeweilige Einzelfall, weshalb bestenfalls Hilfe von einem auf das Medienrecht spezialisierten Anwalt einzuholen ist – und das rechtzeitig, nämlich innerhalb der vom Abmahner gesetzten Frist.
Dieser empfiehlt in der Regel auf keinen Fall die eventuell beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, auch wenn mit einem Gerichtsverfahren gedroht wird. Hiermit machen Sie unter Umständen das Ganze nur noch schlimmer und erkennen Ihre Schuld bzw. viel zu hoch bemessenen Abmahnkosten an.
Kommentar hinterlassen